Wenn das so aufgezogen wird wie beim Neuschwansteinmeteorit, dann ist das rechtlich schon schwammig, aber dann wird die feudale Willkürkeule ausgepackt und zugeschlagen.
Da hast du schon Recht Günter.
Aber den muss dann schon auch einer als "Schatz" deklarieren. Die Richtlinien gem. DSG/Schatzregal erfüllt ein Meteorit grundsätzlich nicht.
Es ist halt wie beim Gold und Silber, wenn es schön glänzt und sich fein vermarkten lässt, kommt der Neid und die Gier im Deckmantel des kulturellen und wissenschaftlichen Interesses.
Grüße