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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Tückische Funde im Wald

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Avatar  Tückische Funde im Wald  (Gelesen 2222 mal) 0
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#15
04. Februar 2018, um 14:13:51 Uhr

Würde mich nicht wundern, wenn besagter Wald bald ein Naturschutzgebiet o.ä. wird oder schon ist.
Das ist alles eine Kostenfrage, je nach Art und Umfang rollt da ein mächtiger Kostenbatzen auf Land und Kommune zu.
Das muss dann erst mal einer bezahlen und solang da nichts weiter passiert, wird das auch erst mal so bleiben, bis die mittel dafür mal da sind oder der erste sich in Gulasch auflöst.

Die Kohle verbrät man dann lieber für "wichtigere Dinge" wie Wohnräume...

Ein Schelm wer böses denkt.

Grüße Teufel

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#16
04. Februar 2018, um 14:20:18 Uhr

...das geht aber doch hier langsam alles am Thema vorbei. Amen

Gruß Suchgesicht

Edit: Bolzenkopf war schneller

« Letzte Änderung: 04. Februar 2018, um 14:57:22 Uhr von (versteckt) »

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#17
04. Februar 2018, um 14:48:03 Uhr

Stimmt... meilenweit vorbei aber auch super interessantes Ding immer wieder, zumindest wenn man die Gesetzestexte mag!

Zitat. :“Das ist wohl eher eine Ordnungswidrigkeit Zwinkernd Zumindest bis auf Schleswig Holstein.“
Antwort:“Schon der Versuch einer Nachforschung oder Ausgrabung ohne behördliche Erlaubnis kann in Deutschland den Straftatbestand der Gemeinschädlichen Sachbeschädigung nach § 304 StGB erfüllen.“
—> darauf wird sich auch in NFG‘s bezogen, sind die 2 Jahre Freiheitsstrafe

Zitat:“Genauso Kinder des Lesens nicht mächtig sind...Kopfschütteln“
Antwort:Kinder allein im Wald die noch nicht lesen können? Ja da würde ich dann erst recht den Kopf schütteln, bezogen auf die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht.

Zitat:“Warum hacke ich im Feld rum, wo ich doch weiß dort Münzen zu finden.“
Antwort:Weil ich es darf und mich nicht grob fahrlässig gefährde wie in Kampfmittel belasteten Gebieten!

Jetzt kann man wieder Pipi Langstrumpf Lieder anstimmen oder aber man akzeptiert die Gesetzeslage.
Wie man das bewertet, ob es gut oder schlecht ist, ob es zur Fundunterschlagung führt usw., steht auf ganz anderen Blättern.

Die Löung zu aller Zufriedenheit wäre das aktuelle schottische Modell.

Gut Fund allen Zusammen und schönen Sonntag


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#18
04. Februar 2018, um 14:55:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kontrollverlust
super interessantes Ding immer wieder, zumindest wenn man die Gesetzestexte mag!

Gesetzestexte sind selbst für Richter reine Auslegungssache. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen!
Und wenn schon für die...dann wohl auch für jeden.

Gruß Suchgesicht

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#19
04. Februar 2018, um 17:03:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kontrollverlust

Zitat:“Genauso Kinder des Lesens nicht mächtig sind...Kopfschütteln“
Antwort:Kinder allein im Wald die noch nicht lesen können? Ja da würde ich dann erst recht den Kopf schütteln, bezogen auf die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht.




Selbst wohl noch nie Kind gewesen, wa!? Oder hast wohl zu wenig Kindheit diesbezüglich gehabt
durch das ständige mit sich herum schleppende BGB, STGB... Smiley




Michel 

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#20
04. Februar 2018, um 17:59:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von Suchgesicht
Gesetzestexte sind selbst für Richter reine Auslegungssache.

....und es gibt ja aussedem noch die Kommentare zu den Gesetzen.....
...um was ging es jetzt eigentlich hier im Thema...?

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#21
04. Februar 2018, um 18:35:44 Uhr

Das rutscht leider in‘s Beleidigende ab, da bin ich raus und es vertößt gegen die Forenregeln.
Randnotiz: Einer meiner Kumpel aus‘m Dorf ist damals auf nem alten Sovjet/NVA Übungsplatz liegen geblieben beim „Hülsen sammeln“.
Weiterhin sei mir gestattet, darauf hinzuweisen, dass ich beurteilen kann welche Auswirkung eine Mine oder eine verbastelte RPG auf den menschlichen Körper hat... aber wahrscheinlich gibts auch hier genügend Leute die schon einmal jemanden Bekannten in Fragmenten in nem Bodybag verstaut haben.

In dem Sinne sucht wo ihr wollt und legt euch das Gesetz entsprechend zurecht, werde nicht weiter stören.




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