Moin ihr Geschichtsinteressierten
kleiner Artikel aus dem AiD, wo aufgezeigt wird, wie Deponien/Horte in der Bronzezeit zustande kahmen, teilweise durch Unbrauchbarmachung der Werkstücke, und am Ende ein kleines Beispiel, wie in der Schweiz mit (genehmigten) Sondengängern zusammengearbeitet wird:
«Es unterstreicht zudem das Potenzial grossflächiger, archäologischer Prospektionen und die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Sondengängern, welche die Auffindung sowie die professionelle Ausgrabung und Bergung dieses archäologischen Schatzes ermöglicht haben.»Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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EinlogenEinzigartiger «Schatz» aus der Bronzezeit im Oberhalbstein entdeckt - AiD Magazin (aid-magazin.de)
Gruß, ChristianNachtrag zur rechtlichen Situation in der Schweiz, aus dem Original-Artikel auf den das AiD verweist:Keine illegale Suche mit Metalldetektoren
Im Kanton Graubünden bedarf der Einsatz von Metalldetektoren zur Suche von vermuteten archäologischen Gegenständen einer Bewilligung durch den ADG. Die illegale Verwendung eines Metalldetektors ist strafbar und zudem kein Kavaliersdelikt, da ohne Dokumentation und Fachwissen der archäologische Kontext unwiederbringlich verloren geht. Zudem sind archäologische Funde Eigentum des Kantons, in dessen Gebiet sie gefunden werden.Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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EinlogenEinzigartiger «Schatz» aus der Bronzezeit im Oberhalbstein entdeckt (gr.ch)