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Niedersächsisches Wissenschaftsministerium lockert neue Regeln zur Abgabe von historischen Funden
Nicht alles gehört mehr dem Land
Hannover. Niedersachsen kommt den Schatzsuchern etwas entgegen. Nicht mehr alle historischen Funde sollen automatisch in Landeseigentum fallen. Das Wissenschaftsministerium in Hannover weicht seine bisherigen Pläne auf.
Diese sahen das „Große Schatzregal“ vor. „Bewegliche Denkmäler, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes Niedersachsen“, hieß es im ursprünglichen Entwurf zum neuen Denkmalschutzgesetz aus dem Hause von Ressortchefin Johanna Wanks (CDU).
Danach hätte man ausnahmslos alle archäologischen Funde an den Staat abgeben müssen. Das Ministerium wollte damit dem zunehmenden Raubgräbertum Einhalt gebieten und historische Stätten wie das von Schatzsuchern entdeckte Römerschlachtfeld am Harzhorn im Landkreis Northeim besser schützen.
Sammler liefen Sturm
Doch gegen diese Verschärfung liefen vor allem die Münzhändler und Sammler, die um ihre Einnahmen fürchteten, Sturm. Offenbar mit Erfolg. Das Ministerium schlägt nach Informationen unserer Zeitung für das Schatzregal nun eine weniger strenge Fassung vor.
Nur noch in drei bestimmten Fallgruppen wandern danach die Gegenstände automatisch in Landeseigentum: Wie schon bisher bei Funden im Rahmen von staatlichen Nachforschungen, zusätzlich bei Funden in den derzeit vier Grabungsschutzgebieten - darunter der Wurmberg bei Braunlage - und schließlich bei „beweglichen Denkmälern von hervorragendem wissenschaftlichen Wert“. Für alle anderen aufgespürten Gegenstände gilt weiterhin das Bürgerliche Gesetzbuch: Entdecker und Grundeigentümer dürfen diese sich je zur Hälfte teilen.
„Das Ministerium verwässert sein eigenes hehres Ziel“, kritisiert SPD-Kulturexpertin Daniela Behrens den Schwenk. In der Anhörung des Landtages seien sich bis auf die Münzhändler doch alle Beteiligten einig gewesen, dass man historisch wertvolle Kulturgüter mittels eines „Großen Schatzregals“ besser bewahren müsse.
Die Abgeordnete moniert außerdem, dass den ehrlichen Findern nach wie vor nur eine eher symbolische Belohnung „im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushaltes“ statt eines verbindlichen Finderlohns angeboten werden solle: „Da ist es nicht gerade attraktiv, aufgespürte Münzen abzugeben.“