| | Geschrieben von Zitat von Pfälzer Und eine Richtlinie, welche die Norm verschlechtert - nun - da müßt ihr halt wieder klagen. |
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Nun zu weiteren Klagen bzgl. NfG bin ich bereit, nur wird in diesem Fall eine Sammelklage notwendig sein um Erfolg zu haben.
Vor allem die betreffend die eine Waldgenehmigung im Jahre 2010 innehatten, das sind genau 30 Personen.
Für Nebenkläger zu meiner laufenden wird die Zeit allmählich etwas knapp.
Anmerkung:
Re: Sondengänger klagt gegen das LfD Hessen
von Kelte68 » Sa 13 Nov, 2010 21:00
@caddy
du musst auch berücksichtigen für welche person jens gerade schreibt
als pressemann ,auktionator ,hobby psychologe mit hang zum manipulieren usw.
und das gemischt mit homor und den nötigen ernst
gruß kelte
Kelte68
Experte
Nachtrag:
Das oben enthaltene Zitat von Kelte 68 der auch in diesem Forum schreibt stammt von folgender Seite:
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Gruß
Michael