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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 "Münzschatz" in der Schweiz gefunden.

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Avatar  "Münzschatz" in der Schweiz gefunden.  (Gelesen 1749 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
25. Februar 2021, um 21:56:40 Uhr

Sehr schöne Münzen, aber mit "bedeutendem Münzschatz" übertreiben sie ja bisschen, ist zumindest meine Meinung.
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Römisch-keltischer Münzschatz in Wald entdeckt (bluewin.ch)


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#1
25. Februar 2021, um 22:36:56 Uhr

Ueken im Aargau das war ein Schatz , aber die paar Münzle ist wirklich übertrieben .
Bedeutung ist halt für jeden was anderes 

Im Binninger Schloß bei Basel sind glaub mal Goldmünzen von der Decke gefallen 
bei Bauarbeiten der Firma Erne Ag , wenn ich mich recht entsinne Grübeln

Fahre jeden Tag bei augusta raurica vorbei , trau mich aber nicht in der Schweiz zu sondeln Nullahnung
Ist glaub ne Straftat dort  Grübeln

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#2
26. Februar 2021, um 17:59:48 Uhr

die Prägung ist aber auch filigran schön, die Stempelschneider topp. Ich hab Römer aus der Zeit nach CG gefunden, die waren plump.

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#3
26. Februar 2021, um 23:33:33 Uhr

Jedes Land hat ja seine eigenen Definitionen, in der Schweiz kann jeder vergrabene oder verborgene, herrenlose Wertgegenstand als "Schatz" angesehen werden:

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https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#a723


Aber ob das nun ein "bedeutender Schatz" ist? Zumindest scheint er wissenschaftlich bedeutsam zu sein, da keltische und römische Münzen zusammen noch nicht so häufig waren.

Viele Grüße
Jacza

« Letzte Änderung: 26. Februar 2021, um 23:35:20 Uhr von (versteckt) »

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#4
26. Februar 2021, um 23:55:28 Uhr

Die hauen da gewaltig auf die Pauke, denn  hier im Süden haben Römer und Kelten auch Handel miteinander getrieben,
das mit den verschieden Münzen finde ich nicht außergewöhnlich.
Vielleicht will man die Leute ja während Corona etwas auflockern

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#5
27. Februar 2021, um 13:08:43 Uhr

Toller Fund, und absolut außergewöhnlich!

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#6
27. Februar 2021, um 14:05:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Elgonzo
Toller Fund, und absolut außergewöhnlich!

Auch meine Meinung.
Man sollte immer die Gegend und den zeitlichen Rahmen der Funde betrachten.
Für die Gegend außergewöhnlich, 40km weiter weg nix besonderes.
So wie in meiner Gegend. Direkt nix römisch oder der Gleichen.
Aber im Umkreis von nicht mal 40km zwei Museen mit regionalen Funden aus der römischen, keltischen Zeit.
Ebenso ein besonders Bewandtnis (CI), über das sich die Gelehrten nicht schlüssig sind und auch nicht werden.
Und bitte, es hat nicht immer alles in irgendeiner Weise oder im entferntesten mit Corona zu tun.

Gruß FK

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#7
19. Januar 2022, um 15:37:38 Uhr

Ich verfolge seit längerem dieses Forum, und mir sind die wiederholten Fragen zur Rechtslage in der Schweiz aufgefallen. Diese kann folgendermassen kurz zusammengefasst werden:
1. Für das Eigentum an von Sondlern gefundenen Sachen ist Art. 724 ZGB ausschlaggebend (Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#art_724
):

"Herrenlose Naturkörper oder Altertümer von wissenschaftlichem Wert sind Eigentum des Kantons, in dessen Gebiet sie gefunden worden sind.
 
1bis Ohne Genehmigung der zuständigen kantonalen Behörden können solche Sachen nicht veräussert werden. Sie können weder ersessen noch gutgläubig erworben werden. Der Herausgabeanspruch verjährt nicht."
 
Also keine tollen Aussichten, etwas zu rechtmässigem Eigentum behalten zu können.

2. Zusätzlich kommen die Bestimmungen des kantonalen Verwaltungsstrafrechts hinzu. Hier als Beispiel die Strafbestimmungen des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich (Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www2.zhlex.zh.ch/appl/zhlex_r.nsf/WebView/1C52A81E2D357233C12586B90023BE94/
$File/700.1_7.9.75_113.pdf):
 
"§ 340.
1 Wer gegen dieses Gesetz oder ausführende Verfügungen [konkret die Kantonale Natur- und Heimatschutzverordnung des Kantons Zürich Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen$File/702.11_20.7.77_99.pdf
] vorsätzlich verstösst, wird unter Vorbehalt des gemeinen Strafrechts mit Busse bis zu Fr. 50 000, bei Gewinnsucht mit Busse in unbeschränkter Höhe bestraft.
[...]
4 Versuch, Anstiftung und Gehilfenschaft sind strafbar.
5 Juristische Personen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie Inhaber von Einzelfirmen haften solidarisch für Bussen und Kosten, die ihren Organen oder Hilfspersonen auferlegt werden. Im Verfahren stehen ihnen die gleichen Rechte wie den Beschuldigten zu."
 
Es nützt nichts, vorzugeben, man habe nicht gewusst, Sondeln sei verboten, denn es gilt das Rechtssprichwort: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
 
Fazit: Wer in der Schweiz Freude an seinen Funden haben und ruhig schlafen will, der besorge sich eine Bewilligung beim kantonal zuständigen Amt:
  • Hier die Liste der Ämter: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
    Registrieren oder Einlogen
    https://www.archaeologie.ch/index.php
  • Merke: Die Gemeinde, Landeigentümer etc. können keine gültigen Bewilligungen abgeben. Solche Pseudobewilligungen schützen nicht vor Strafe.
  • Das Ganze gilt auch bei einem Schatzfund im Sinne von Art. 723 ZGB.

Hoffe mit diese Klarstellung weitergeholfen zu haben, auch wenn die Rechtslage nicht Jedermann Freude bereiten wird.

« Letzte Änderung: 19. Januar 2022, um 15:40:03 Uhr von (versteckt) »

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#8
20. Januar 2022, um 11:04:55 Uhr

Hallo Grünberg
Ich verstehe nicht ganz warum Du hier den Text über das Gesetz der CH einfügst. Die Münzen wurden ja damals von Archäologen gefunden.
Aber trotzdem Danke für den Hinweis, betreffend Schweizer Suchgesetz.
Gruss John

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
20. Januar 2022, um 12:19:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von John
Hallo Grünberg
Ich verstehe nicht ganz warum Du hier den Text über das Gesetz der CH einfügst. 

Wahrscheinlich einer vom Denkmalamt, der den Text in sämtlichen Foren kopiert. Die Schweiz spielt hier im Forum bis auf die offiziellen Nachrichten überhaupt keine Rolle Nullahnung

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