Von wann ist der Artikel? Immer Datum mit angeben.
Das Wichtigste nochmal herausgepickt:
"Außerhalb der bekannten BDs sei der Einsatz von Metalldetektoren - in Absprache mit dem Grundeigner - völlig legal. Grundsätzlich legal sei es auch, dass im oberflächennahen Bereich nachzugraben - vorausgesetzt, der Fund und seine Umstände lassen nicht auf ein BD schließen, deuten also nicht auf ein Grab oder auf Siedlungsspuren hin."
Frau Heinrich:
Ich denke, sie sollte einen Schritt auf uns zugehen und wir uns nur abseits der bekannten BDs tummeln
Ach ja: In Bayern darf man sogar offiziell ohne NFG
nach BD graben,
wenn man keines dort kennt / vermutet. Im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern, wo man eine NFG benötigt, um bereits
nach BD zu graben - egal ob man eines vermutet / kennt oder nicht.
Trotzdem lässt sich das Zitierte oben auf alle andere Bundesländer übertragen, da im Gesetzestext inhaltlich das Gleiche steht!