[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Oberpfälzer? Raus mit der Sprache

Gehe zu:  
Avatar  Oberpfälzer? Raus mit der Sprache  (Gelesen 3321 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3    Nach unten
Offline
(versteckt)
#30
02. Februar 2015, um 15:30:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von rollenheini
Warum sollte ich auf einem bodendenkmal suchen, wenn ich nicht graben darf? Idiot

Es gibt ja auch noch die Feldbegeher ohne Sonde (Lesefunde).
Die bräuchten dann ja alle auch eine Genehmigung. Smiley
Da stolpern bei mir in der Gegend regelmäßig welche über ein großes BD.

Mfg PP Winken

Offline
(versteckt)
#31
02. Februar 2015, um 15:31:08 Uhr

Als zukünftiger Sondler (Eurotek Pro LTE kommt diese Woche mit der Post) aus Bayern interessiert mich diese Sache natürlich besonders.

Habe mich selbstverständlich auch über die Rechtslage erkundigt und es auch so verstanden, dass ich auf Bodendenkmälern nicht graben, wohl aber suchen darf.

Einem Anfänger stellt sich nun aber die Frage, woher weiß ich, dass ich gerade auf einem Bodendenkmal unterwegs bin bzw. in welchen Aufzeichnungen ist dies zu erkennen, dass in dem Gebiet eines ist?

Wenn dies nicht ersichtlich ist, kann es mir vor Gericht ja grundsätzlich so ausgelegt werden, dass dort eines sein KÖNNTE und ich deshalb fahrlässig gehandelt habe.

Offline
(versteckt)
#32
02. Februar 2015, um 15:43:52 Uhr

@Covvboy, einfach hier nachsehen: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
Bayerischer Denkmal-Atlas


Übrigens darf man normalerweise genau bis an die rote Markierung hin graben. Der Hinweis von mehreren hundert Metern Abstand stammt nämlich nicht aus dem Gesetz, sondern aus dem vom BlfD erstellten Leitfaden fürs Sondengehen.
Die roten Flächen gehen in der Regel sowieso schon ordentlich über das eigentliche Denkmal hinaus. Habs selber mal anhand der alten Denkmalliste überprüft, in der noch die Flurnummern eingetragen wurden. Wenn du's ganz genau wissen willst, kannst du dir aber auch den Flächennutzungsplan deiner Gemeinde besorgen. Dort sind die Denkmäler auch eingezeichnet.

Mfg PP Winken

Offline
(versteckt)
#33
02. Februar 2015, um 16:01:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von Covvboy

....., dass ich auf Bodendenkmälern nicht graben, wohl aber suchen darf.
Auf einem Bodendenkmal hat man mit einem Detektor gar nichts verloren, ob man nur sucht oder auch gräbt.
Bodendenkmäler sind Tabu.

Gruß Michael

Offline
(versteckt)
#34
02. Februar 2015, um 16:42:41 Uhr

hallo,
nach meines wissen darf man an naturdenkmäler mit der sonde gehen graben auf keinen fall verboten
gibt stress ohne ende lasst das halt nur ein tip von mir

lg walter

Offline
(versteckt)
#35
02. Februar 2015, um 18:18:15 Uhr

Ich denke du hast da ein Komma vergessen  Smiley

Offline
(versteckt)
#36
02. Februar 2015, um 18:35:29 Uhr

Also nochmal eine Zusammenfassung für Bayern (natürlich ohne Gewähr)
In Bayern ist das Suchen und das Graben nach Bodenschätzen generell nicht verboten.
Hierzu ist die Erlaubnis der Grundeigentümers nötig. Achtung!! Eigentümer,
nicht Pächter. Da es keine Schatzregal in Bayern gibt, gehört der Fund 50/50 dem Finder,
wie dem Grundbesitzer. Bei Auffinden eines potenziellen Bodendenkmals ist die Fundstelle
für mindestens 1 Woche nicht zu verändern und sofort der unteren Denkmalschutzbehörde
zu melden.
-nicht erlaubt, ist das Graben an Bodendenkmälern, die bereits in der Bodendenkmalliste
 verzeichnet sind
-nicht erlaubt, ist das Graben im Wald, wenn die Flurnummer des Waldstücks vom staatlichen
 Forst verwaltet wird
-nicht erlaubt, ist das Graben laut Gesetzestext auch in Gebieten, in denen mit Auffinden von Bodendenk-
 mälern zu rechnen ist (also generell könnten ja überall Bodendenkmäler zu finden sein???)

Das ist so das wichtigste, aber natürlich nicht das ganze Gesetz.
Achtung!! Findest du z.B. an einem Festplatz (auch auf privatem Grund) eine Goldkette, einen Ring, selbst Geld,
bist du normal verpflichtet, dies im Fundbüro abzugeben. Erst wenn die gesetzliche Zeit verstrichen ist und niemand
Besitznachweis erbringen konnte, geht der Fund in den Besitz des Finder und des Grundbesitzers über.

"Sondeln mit Graben" in Bayern erlaubt oder nicht??? Die ganze Sache ist also eigentlich vom Gesetz her sehr löchrig.

 
stromer



Offline
(versteckt)
#37
02. Februar 2015, um 20:23:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von PeterSalier
Ein Gesetz können wahrscheinlich viele lesen, aber verstehen tun es die wenigsten!

(4) Bodendenkmäler sind bewegliche und unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden und in der Regel aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen.

Art. 7. Ausgraben von Bodendenkmälern
 (1) Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muss, das sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis.


(Um es gleich vorweg zu nehmen, was ein Grundstück ist, kann jeder selber nachlesen)
mfg









Nochmal - wo steht hier, dass ich nicht suchen darf. Das ist eine absolute Fehlinformation. Und wenn DU den Gesetzestext verstehen würdest, wäre ein solch Kommentar von dir auch gar nicht zustande gekommen. Ich würde empfehlen, mal eine Kommentierung zum BayDschG zu lesen. Das würde für Aufklärung sorgen...

Bisher hast du leider noch nichts Neues bringen könne. Und was Neues kann auch nicht kommen, weil es nämlich nichts gibt...


Viele Gruße

S.

Hinzugefügt 02. Februar 2015, um 20:32:33 Uhr:

Hi!

Die Feststellung bezüglich dem Sondeln auf dem Bodendenkmal dient ausschließlich der Darstellung der Rechtssystematik, um den Regulierungsbereich u. Verbotsumfang des Gesetzes aufzuzeigen. Das BayDSchG zielt darauf ab, dass es zu keiner physischen Beeinträchtigung der Bodendenkmäler kommt. Deshalb sind Erdarbeiten (Grabungen) verboten. Durch den Einsatz von Metalldetektoren ist keine physische Beeinträchtigung der im Boden verborgenen Objekte zu erwarten. Deswegen ist deren Verwendung im Gegensatz zu den Denkmalschutzgesetzen anderer Bundesländer auch nicht verboten.

Ob das nun Sinn macht auf einen Bodendenkmal rumzulaufen, ohne Grabungen durchzuführen, oder ob dies ein ungutes Bild in der Öffentlichkeit macht, lassen wir bei dieser Diskussion mal dahingestellt. Hier soll nur aufgezeigt werden, wie weit der Regulierungsbereich des BayDSchG gefasst ist...


Gruß

S.

Hinzugefügt 02. Februar 2015, um 20:37:05 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Pinpointer

Übrigens darf man normalerweise genau bis an die rote Markierung hin graben. Der Hinweis von mehreren hundert Metern Abstand stammt nämlich nicht aus dem Gesetz, sondern aus dem vom BlfD erstellten Leitfaden fürs Sondengehen.
Die roten Flächen gehen in der Regel sowieso schon ordentlich über das eigentliche Denkmal hinaus. Habs selber mal anhand der alten Denkmalliste überprüft, in der noch die Flurnummern eingetragen wurden. Wenn du's ganz genau wissen willst, kannst du dir aber auch den Flächennutzungsplan deiner Gemeinde besorgen. Dort sind die Denkmäler auch eingezeichnet.

Mfg PP Winken

Ich persönlich möchte das nicht ausprobieren, weil mein Kenntnisstand u. auch einschlägige richterliche Entscheidungen ganz klar von einem Vermutungsbereich um das Bodendenkmal (markiert als rote Fläche) ausgehen. Die mir bekannte Größenordnung des Vermutungsbereiches geht von einer Distanz von 150 m aus.

Leider aknn man es aber nicht immer an der Grenze des Bodendenkmals u. den 150 m festmachen. Bei dem Beispiel von Nabburg muss ich ganz klar sagen: alles Vermutungsbereich, aufgrund der räumlichen Konzentration verschiedener bereits bekannter Bodendenkmäler.


Gruß

S.

« Letzte Änderung: 02. Februar 2015, um 20:38:30 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#38
02. Februar 2015, um 21:04:32 Uhr

Das Ganze ist ja wirklich sehr verzwickt.
Ich sehe da irgendwie eine Beamtenwillkür durchscheinen. Wenn der Polizist vor Ort gut gestimmt ist, ist es in Ordnung, ansonsten hat man ein Problem, da ja theoretisch überall ein Bodendenkmal zu finden sein könnte, welches eben noch nicht entdeckt wurde.

Bei bereits gelisteten Denkmälern sieht die Sache weitgehend unmissverständlich aus.


Offline
(versteckt)
#39
02. Februar 2015, um 22:56:34 Uhr

Hier mal eine Stellungnahme von Sabine Mayer vom bayerischen Denkmalpflegeamt zur Suchlage in Bayern:


Das Hobby Metallsondenprospektion ist in Bayern an einige Spielregeln gebunden und es ist gut, sich vorab zu informieren.

Zur Genehmigung:
Grundsätzlich ist die Benutzung einer Metallsonde nicht genehmigungspflichtig. Dies gilt allerdings nur, solange Sie sich nicht auf Bodendenkmälern also archäologischen Fundstellen bewegen. Über den Bestand an Bodendenkmälern müssen Sie sich vorab informieren, z.B. über den Bayerischen Denkmal-Atlas (ehemals BayernViewer-denkmal; unter Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.blfd.bayern.de/denkmalerfass
... /index.php).
Sind Sie außerhalb der dort eingetragenen Bodendenkmäler und auch deren unmittelbaren Nähebereichen unterwegs, müssen Sie keine Genehmigungen usw. von unserer Seite einholen. Hier sollten Sie sich lediglich mit dem Grundstückseigentümer in Verbindung setzen, da dieser nach geltendem bayerischen Recht 50%iger Eigentümer der auf seinem Grundstück gemachten Funde ist.

Machen Sie Funde, dann gilt auch außerhalb von Bodendenkmälern die Meldepflicht nach Art. 8 des Denkmalschutzgesetzes. D.h. sie müssen uns die Funde bekannt machen und ggf. zur Begutachtung vorlegen, damit sie wissenschaftlich und denkmalpflegerisch in Ihrer Aussage verwertet werden können. Ihr Eigentum wird davon nicht berührt, Sie bekommen die Fundstücke anschließend zurück.
Da aus Ihrer Mail nicht hervorgeht, in welcher Region Bayerns Sie sich bewegen kann ich Ihnen leider die konkreten Ansprechpartner nicht nennen. Sie müssten daher selbst auf unserer Homepage nachsehen, am besten im "Vorwort" zum Fundmeldeformular (als Anhang anbei).

In den eingetragenen Denkmalflächen sowie deren unmittelbaren Nähebereichen sieht es allerdings etwas anders aus. Dies kommt dadurch zustande, dass gerade im Zusammenhang mit Sondenbegehungen häufig Probleme mit Bodeneingriffen auftreten, weil man einem Signal mehr oder weniger intensiv nachgräbt. Dies kann aber die archäologischen Befunde (also die Strukturen, in denen die Funde gelegen haben) zerstören. Solche sind auch im Ackerhorizont durchaus noch vorhanden und für den Laien in der Regel schwer erkennbar. Diese Information ist für den Archäologen im Zusammenhang mit dem Fund aber wesentlich. Ohne die Information verliert der Fund erheblich an Aussagewert, bis hin zur völligen Wertlosigkeit. Aus diesen Gründen zum Schutz der archäologischen Substanz braucht man in Denkmalflächen inkl. Nähebereichen eine Genehmigung zur Grabung, wenn man sich dort mit einer Sonde bewegt, da stillschweigend davon ausgegangen wird, dass Sie die Sonde nicht nur oberflächlich benutzen. Ansonsten könnten Sie die Objekte auch mit bloßem Auge finden.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie über die gesetzlichen Regeln hinaus ein Interesse daran haben, dass Ihre Tätigkeit auch einen wissenschaftlichen historisch-archäologischen Mehrwert erhält.
Besonderen Wert hat hierbei die Meldung von Funden. Sie soll nicht dazu dienen, Sie zu kontrollieren oder dergleichen, sondern die Kenntnisse, die uns Fundstücke über die Vergangenheit liefern können (häufig als Einzigstes) auch der Archäologie zugänglich zu machen. Die Informationen des Landesamtes werden auch von der Wissenschaft verwendet. Also bitte melden Sie Ihre Funde!
Dabei sind Aussagekraft und Wertigkeit Ihrer Fundstücke im Wesentlichen davon abhängig, wie qualitätvoll Ihre Beobachtungen beim Fund sind (z.B. Konzentrationen von Funden, Verfärbungen oder Materialunterschiede im Boden usw.) und ob Sie diese auch festhalten. V.a. ist auch die Lage wichtig, vielleicht halten Sie die Fundstellen ja auch mit GPS-Koordinaten fest? Idealerweise fließen solche Informationen auch in eine Fundmeldung ein.
Besonders schön wäre es auch, wenn Sie oder Ihre Kollegen auch Lust hätten, sich nicht allein auf Metallobjekte zu beschränken, sondern ebenfalls (vielleicht nebenbei) auch nach anderen Fundgattungen Ausschau halten würden, wie etwa Keramik, Silex usw. Diese erhöhen die Wertigkeit Ihrer Fundstücke / Fundstelle.

Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.

Mit besten Grüßen,
Sabine Mayer

PS: Vermutlich sind Ihnen die offiziellen Unterlagen zum Thema Metallsonden des Landesamtes bereits bekannt. Falls nicht finden Sie sie nochmals im Anhang. Falls Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich gern melden


Gruß Aslan

« Letzte Änderung: 02. Februar 2015, um 23:01:51 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#40
02. Februar 2015, um 23:35:47 Uhr

Finde es sehr gut, dass die Dame sich so ausgiebig dazu äußerst und alles gut erklärend darstellt.
Über die Fundmeldung und den Umgang mit dem Fundstück UND dem Finder kann man sich selber Gedanken machen. Sie schreibt es zumindest sehr kooperativ. Naja...



Offline
(versteckt)
#41
02. Februar 2015, um 23:50:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von stromer6
-nicht erlaubt, ist das Graben im Wald, wenn die Flurnummer des Waldstücks vom staatlichen Forst verwaltet wird.

Kannst du das bitte genauer erläutern. Ist mir nämlich neu.Grübeln

Mfg PP

« Letzte Änderung: 02. Februar 2015, um 23:51:08 Uhr von (versteckt) »

Seiten:  Prev 1 2 3 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor