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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Plünderer wollten zum abgestürzten deutschen Jagdflugzeug

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Avatar  Plünderer wollten zum abgestürzten deutschen Jagdflugzeug  (Gelesen 732 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
27. April 2012, um 10:09:02 Uhr

HALTERN. Die laufende Bergung des 1944 in der Hohen Mark abgestürzten deutschen Jagdflugzeuges weckte das Interesse von Plünderern. In der Nacht zu Donnerstag geriet der Wachschutz in Konflikt mit ungebetenen Gästen.

Mehr im Link

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http://www.hertener-allgemeine.de/lokales/haltern/Pluenderer-wollten-zum-abgestuerzten-deutschen-Jagdflugzeug;art1342,730737


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#1
27. April 2012, um 11:17:07 Uhr

Top Info Super und Danke Für den Link!!!
Gruß Alex

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#2
27. April 2012, um 11:30:51 Uhr

Spannende Sache.
Bei einer derartigen professionellen Bergung möchte ich auch gerne mal anwesend sein. Als Zuschauer.
Wenn man bedenkt, wieviele Schicksale auch nach fast 70 Jahren nicht aufgeklärt sind und wieviele Flugzeuge aus dem letzten WK immer noch als vermisst gelten, sollte man die Leute vor Ort in Ruhe ihre Arbeit machen lassen.
Danke für den Link.

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#3
27. April 2012, um 11:35:13 Uhr

Huhu Zusammen.....

Was ist das denn wieder für ein Wachschutz gewesen? Nach §127 StPO (Festnahmerecht durch jedermann) wäre das Festhalten der "Plünderer" bis zum Eintreffen der Polizei rechtlich einwandfrei gewesen. Schon das widerrechtliche Betreten einer abgesperrten und bewachten Zone ist hier der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs!!!!!

Hier sind nicht die Plünderer das Problem sondern ein Wachschutz der seine Aufgabe nicht wahrgenommen hat und vermeintliche Straftäter weiter ihr Unwesen treiben und die gesamte Zunft der beflissenen "Hobby-Archäologen" in Verruf bringt! Meiner Meinung nach, sollte die betreffenden Sicherheitskräfte wegen der Vernachlässigung ihrer Pflicht aus dem Dienst entlassen werden!

Faule Äpfel können sich nur ausbreiten, wenn sie nicht ausgemerzt werden! Der Wachdienst hat hier schon fast Beihilfe geleistet!

Ganz erbärmliche Vorstellung!!!!

Beste Grüße,
Ingo

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#4
27. April 2012, um 12:06:23 Uhr

da braucht man sich nicht zu wundern, wenn unser anliegen in ein schlechtes bild rückt....... denke immer an die
landser........ Belehren........R.I.P. ........ Amen

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#5
27. April 2012, um 13:24:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von El Cachatore
Huhu Zusammen.....

Was ist das denn wieder für ein Wachschutz gewesen? Nach §127 StPO (Festnahmerecht durch jedermann) wäre das Festhalten der "Plünderer" bis zum Eintreffen der Polizei rechtlich einwandfrei gewesen. Schon das widerrechtliche Betreten einer abgesperrten und bewachten Zone ist hier der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs!!!!!

Hier sind nicht die Plünderer das Problem sondern ein Wachschutz der seine Aufgabe nicht wahrgenommen hat und vermeintliche Straftäter weiter ihr Unwesen treiben und die gesamte Zunft der beflissenen "Hobby-Archäologen" in Verruf bringt! Meiner Meinung nach, sollte die betreffenden Sicherheitskräfte wegen der Vernachlässigung ihrer Pflicht aus dem Dienst entlassen werden!

Faule Äpfel können sich nur ausbreiten, wenn sie nicht ausgemerzt werden! Der Wachdienst hat hier schon fast Beihilfe geleistet!

Ganz erbärmliche Vorstellung!!!!

Naja das mit dem Festnehmen und dann eventuell spaeter ne Anzeige wegen Freiheitsberaubung zu kassieren ist schon eine Ueberlegung wert fuer einen Sicherheitsmuckel mit 6 Euro Stundenlohn und ne Unterweisung 34a wenn ueberhaupt!?!!! Ob die Absperrung ueberhaupt rechtens bzw amtlich genehmigt ist, ist ja auch so eine Frage!!? Der leitende Ausgraeber ist ja auch nur ein Hobbyhistoriker!!!! Also  die Security hat da ja eher nur ne abschreckende Funktion und das hat geklappt!!! Beobachten und melden!!!!!



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#6
27. April 2012, um 16:09:51 Uhr

Das sehe ich auch so, das widerrechtliche Betreten einer Ausgrabungsstelle ist kein so gravierender Gesetzesverstoß, wie der Freiheitsentzug! Und dann vor Gericht gewinnen die Plünderer noch die Verhandlung, weil die vom Sicherheitsdienst sie bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten haben!

Dann lieber Polizei rufen!

PS: Danke für den Link!

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#7
28. April 2012, um 10:53:11 Uhr

Huhu Zusammen,

Naja, denne brauchen wir keine Absperrungen und auch keine Sicherheitsdienste! Sollen sie doch schneller graben.....gelle?

Das erklär mal der Amtsarchäologie! ;o)

Abgesperrter und als solcher kenntlich gemachter privater Bereich! Hausfriedensbruch! Straftat! §127 StPO! Der Aufforderung das Grundstück zu verlassen nicht nachgekommen legitimiert in der Folge das Festhalten bis zum Eintreffen der Polizei und unterstreicht den Versuch, hier weitere, kriminelle Handlungen durchzuführen!

Ich bleib dabei!

Beste Grüße,
Ingo

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