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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Sondengänger findet GOLDVERSTECK

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Avatar  Sondengänger findet GOLDVERSTECK  (Gelesen 6554 mal) 0
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#45
25. August 2017, um 16:09:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von AustriaDigger
Die Filmer gehen krasse Wege um berühmt zu werden.
Na die Berühmtheit ist aber sehr begrenzt.
Oder kennst du einen der nicht sondelt und einen dieser "Experten" kennt ?

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#46
25. August 2017, um 17:55:19 Uhr

Ja Leck mich doch am Arsch:o  Mei is des schlecht   Nullahnung

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#47
25. August 2017, um 17:55:42 Uhr

Tipp für die Zukunft.
Bevor man einen vermeintlichen Fund vor/unter die Spule zieht, Ehering abziehen.
Sonst gibt auch Plastik einen Signalton. (14:48) Zwinkernd

War schon so blöd, dass es wieder lustig war. Wenn man die Gülle nicht ernst
nimmt, wirklich gelungen. Das "Alter" Geschwafel nervt aber auf Dauer.



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#48
25. August 2017, um 18:05:13 Uhr

Das "Alter" und " Pippi in den Augen", woher hat er das wohl  Lächelnd

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#49
25. August 2017, um 18:07:35 Uhr

Da braucht man nicht lange überlegen Grinsend

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#50
26. August 2017, um 10:05:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von SteiniPlatte
Ach noch was....wieso steht in dem Video "German Treasure Hunter" drüber? Hat da "MeisterEder" eine Aktie dran? Grinsend Grinsend Grinsend

Also hier muss ich mich wohl erklären.......in keinem Fall war das so gemeint, dass ich auch nur im Ansatz auf die Idee käme, dass ME da tatsächlich auch nur irgendetwas mit zu tun hat!
Ich wollte nur darauf hinweisen, was die beiden Schneeschieber sich da für eine Frechheit erlauben! GTH ist genaugenommen in der "Szene" doch schon irgendwo so etwas wie eine "etablierte Marke"! Und zwar eine der wenigen, die man mit "positiv" bewerten darf! (ja ich weiß...viele sind der Meinung, dass es keine positiven Sondelvideos gibt...)
Aber ich weiß nicht, ob sich GTH das so einfach bieten lässt, dass der gute Name von zwei solchen Halbspechten entwertet wird... Schockiert

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#51
26. August 2017, um 10:12:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von SteiniPlatte
Aber ich weiß nicht, ob sich GTH das so einfach bieten lässt, dass der gute Name von zwei solchen Halbspechten entwertet wird... Schockiert
Zumal seine Videos ja über eine Produktionsfirma laufen, vielleicht ist die "Marke" GTH sogar geschützt. Nullahnung

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#52
26. August 2017, um 10:19:43 Uhr

German Treasure Hunter als Wortmarke zu schützen, dürfte extrem schwer sein. Das sind alles allgemeine und für das Genre etablierte  Begriffe, die auch zusammengefasst kaum ein "TM" erhalten können, da in so einem Fall Mitbewerber benachteiligt werden.

Viele Grüße, 
Günter

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#53
26. August 2017, um 10:36:10 Uhr

Da könntest du durchaus Recht haben , Drusus.
Dennoch denke ich, dass es da durchaus gewisse ableitbare Rechte geben könnte? Schließlich verwenden die beiden Spaßvögel den Namen für den selben Zweck und im selben "Geschäftsumfeld" wie die "Erstbenutzer"...
Ich finde es, gelinde gesagt, einfach etwas frech, sich dieses Namens zu bedienen.

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#54
26. August 2017, um 11:32:14 Uhr

Naja, alltägliche Worte sind es schon, aber eine Kombination aus drei Worten ist eigentlich schützbar. Zumal es sich um englisch handelt. Nicht unbedingt als Marke, aber als Titelschutz. Ich weiss nur wie das bei Büchern ist. Da kann man Titel von vornherein schützen lassen. Aber in dem Moment, wo du einen Titel auf den Markt bringst, ist der im Urheberrecht geschützt, ausser es ist ein zu allgemeiner Begriff.

Ich denke aber, das das auch für Videos gilt. ME übertitel jedes seiner Videos mit "German Treasure Hunter". Und war da vermutlich der erste, nachweisbar (Youtube Zeitstempel).

.... Gerade noch mal nachgelesen. Das Urheberrecht nennt das einen "unterscheidungskräftigen Titel", der also nicht zu allgemein oder zu leicht verwechselbar ist. Ebenso kann auch ein weniger eindeutiger Titel ("Rock am Ring") schützenswert sein, wenn er etabliert und bereits regelmässig genutzt wird.

ME sollte also meiner Meinung nach (bin kein Jurist, aber Urheber Zwinkernd)  in jedem Fall rechtliche Handhabe haben, wenn er denn möchte. Nicht als eingetragene Marke, aber schlicht unter dem Titelschutz, der immer automatisch greift, wenn man ein künstlerisches Werk schafft. Da fallen auch Videos darunter.

Edit: Tatsächlich könnte er Verwechslungsgefahr geltend machen. Und diesen Thread hier als Beweis anführen, da wir  schon drüber diskutieren. Grinsend

« Letzte Änderung: 26. August 2017, um 11:34:54 Uhr von (versteckt) »

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#55
26. August 2017, um 12:16:53 Uhr

Hat mich mein Gefühl also nicht ganz getäuscht...  Zwinkernd

Nein, es wäre ja auch eine Frechheit, wenn sich zwei so Zaunkönige erlauben dürfen, mit so einem Lügenvideo den seriös aufgebauten Namen eines anderen in Mißkredit zu bringen.
Mal von allen anderen Dödeligkeiten in dem Video abgesehen. An der Stelle bin ich auch durchaus bei denen, die da sagen, dass Sondelvideos nix "Gutes" bringen....

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#56
26. August 2017, um 12:41:30 Uhr

Glaubt mir, auch englische zusammengesetzte Begriffe sind nicht so einfach zu schützen, insbesondere sofern sie Wörter enthaltenen, die eben genau zu dieser Sparte gehören. Hab ich schon direkt miterlebt. Was man relativ leicht schützen kann, sind Bildmarken, wie es Benny bei seinem Shop gemacht hat.

Viele Grüße, 
Günter

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#57
26. August 2017, um 12:51:48 Uhr

Ja, aber GTH ist in dem Fall keine Marke, sondern von jedem einzelnen Video der Titel. Wie ein Buch- oder Filmtitel.

Und erscheint regelmässig und muss deswegen unter den Titelschutz im Urheberrecht fallen. Würde er eine Firma als "German Treasure Hunter" aufmachen, würde das stimmen.


Edit: Deswegen sind ja auch Titel wie "Stern", "Spiegel" oder "Kapital" geschützt. Die wären als Marke auch nicht schützbar.
Und glaub mir, ich musste mich selbst damit beschäftigen, weil mein Buchtitel auch ein Einzelwort war. Deswegen musste ich fast zwangsläufig noch einen Untertitel wählen. Eine Serie oder regelmässig erscheinende Publikation, egal ob Video oder Buch, hat es da einfacher.

« Letzte Änderung: 26. August 2017, um 12:54:25 Uhr von (versteckt) »

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#58
26. August 2017, um 12:57:51 Uhr

Buch- oder Filmtitel sind auch nicht automatisch geschützt, sonst gäbe es keine gleichnamigen Titel. Darüber hinaus kann man ein YT-Video, das Hinz und Kunz ungeprüft erstellen kann, nicht mit einem richtigen Buch mit ISBN sowie Exemplaren für Landes- und Staatsbibliothek vergleichen.

Jeder von uns ist ein German Treasure Hunter. Hier müsste der GTH wohl erst mal nachweisen, dass er das etabliert hat.

Ich wette auf der Stelle 100 Euro,  dass GTH untergeht, wenn er gegen dieses Video klagen würde. Wer setzt dagegen?

Viele Grüße,
Günter

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#59
26. August 2017, um 13:17:55 Uhr

1. Doch sind sie. Sofern du nachweisen kannst, das du der erste warst, der ihn verwendet hat und es kein zu allgemeingültiger Begriff ist. Das hat auch nichts damit zu tun, ob es zum Thema des "Kunstwerks" passt. Das erwartet man von einem Buch/Film/Musiktitel.
Du kannst im Vorfeld der Veröffentlichung einen Titelschutz beantragen, das ist aber nicht nötig, sobald das Werk bereits offiziell erschienen ist. Tatsächlich sind Titelschutz und Urheberrecht automatisch nach Veröffentlichung.

2. Doch, tatsächlich ist ein YT Video rein rechtlich gleichwertig mit einem Hollywood Film und einem Buch. Egal ob es ISBN hat, im Selbstverlag erschien oder du es nur unter deinen Freunden verkaufst. Es geht wertfrei nicht um den Inhalt oder die Qualität des "Content", sondern rein um das Medium und ob es öffentlich zugänglich ist, oder nicht. Dabei ist auch egal ob es kostenlos ist oder nicht. In dem Moment wo du etwas veröffentlichst, bist du der Urheber und hast Rechte. Die sind tatsächlich nicht mal übertragbar, nur vererbbar und erlischen 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Danach ist das Werk gemeinfrei. Ich könnte also meine eigene Göthe Kollektion auflegen. Oder Mein Kampf herausgeben. Zwinkernd Tatsächlich sind alle öffentliche Texte Urheberrechtlich geschützt. Das gilt sowohl für Amazonrezensionen als auch für jeden einzelnen Post hier im Forum. Egal wie doof. Selbst wenn ich nur Smilies posten würde. Inhalt wird nicht bewertet vom Gesetz.
Übertragbar sind nur die Verwertungsrechte. Die gehen im Fall von YT wahrscheinlich an YT selbst. Weiss nicht, wie es da geregelt ist.

3. Da wette ich dagegen. Ein Titel aus drei Worten, egal ob sie was mit dem Thema zu tun haben oder nicht (siehe oben) ist individuell genug um geschützt zu werden. Ob das alltäglich ist oder nicht spielt auch keine Rolle. Nur wer es zuerst für eine Publikation nutzt. Ich hab auch mehrere Spiegel daheim. Würde ich ein Buch eine Zeitschrift über diese Spiegel schreiben, könnte ich sie auch nicht "Der Spiegel" nennen.

Das es mehrere Publikationen mit dem selben Titel gibt, oder sehr ähnlichen, liegt schlicht und ergreifend daran, das da nicht geklagt wird, oder keine Verwechslungsgefahr besteht. Sprich, würde ich ein Buch mit dem Titel "Der Spiegel" herausbringen, würde mich die Zeitschrift kaum verklagen, weil es unnötig ist, weil keine Verwechslungsgefahr besteht. Tatsächlich hätten sie in dem Fall schlechte Chancen. Bessere Chancen hätte ein früher erschienenes Buch mit dem Titel. Da würden sich dann die Richter drüber streiten, wie allgemein der Titel ist. Egal ob es im Buch vorkommt oder nicht.

Im vorliegenden Fall IST aber verwechslungsgefahr gegeben, weil es sich bei beidem um die gleiche Kunstform "Online Video" handelt (und ja, auch die sind Kunst. Kunst ist wertfrei. Noch mal. Inhalt wird gesetzlich nicht bewertet.).

Da können wir gern auch 500 Euro wetten. Sorry, aber mit Urheberrecht und Titelschutz kenn ich mich aus. Zwinkernd

Edit: Übrigens sind z.B. Computerspiele im Gegensatz zu Videos, Büchern oder Musik (noch) keine anerkannte Kunstform in Deutschland. Das ist ein wunder Punkt in der Branche. Da existiert zwar auch Urheberrecht und Titelschutz, aber deswegen dürfen die z.B. keine Hakenkreuze abbilden.

« Letzte Änderung: 26. August 2017, um 13:26:25 Uhr von (versteckt) »

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