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 Alte Karte aus dem Rheingau

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Avatar  Alte Karte aus dem Rheingau  (Gelesen 1250 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#15
06. Februar 2012, um 19:06:40 Uhr

  Grinsend

Ich glaube das bin ich zur Zeit der ihn Nervt.

 Grinsend


« Letzte Änderung: 06. Februar 2012, um 19:14:21 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#16
06. Februar 2012, um 19:11:44 Uhr

Oje  Calimero und niemand Daheim der dich pflegt.
Müssen erst mal warten bis der Boden aufgeht,zur Zeit geht da nichts. Down

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(versteckt)
#17
06. Februar 2012, um 20:03:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von McCON
Also ich werde mir eine zulegen.

Da ich nicht weiß wo ich hin gehen soll und wo früher Wege waren, denke ich mir es kann nie schaden und lohnt sich bestimmt.

Danke für die schnelle Hilfe.

Gruß McCON



Moin,

ja, die alten Wege sind immer gut. Jede MEnge Info findest Du übrigens im Schatzsucher Magazin Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.das-schatzsucher-magazin.de


Denke bitte daran, dass Du in Hessen eine NFG brauchst, wenn Du die alten Wege absuchen möchtest.

@ Aladin: Gute Besserung. Kuriere Dich richtig aus, solange wir diese Temperaturen haben gehen wir nicht zum Suchen auf die Flak-Stellung.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#18
06. Februar 2012, um 20:26:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von nano
Genau McCON kannst ja bescheid sagen was die Karten so kosten.

Einfach mal meinem Link zum pdf folgen! Da stehen die Preise!

Gruß
Oetti1

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(versteckt)Themen Schreiber
#19
06. Februar 2012, um 20:30:25 Uhr

Oetti1: Danke für die pdf.!
Walter: Woher und wie bekomme ich eine Nachforschungsgenehmigung?

Gruß McCON

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(versteckt)
#20
07. Februar 2012, um 07:19:47 Uhr

Moin,

oh, suchen gehen wollen und das Denkmalschutzgesetz noch nicht gelesen, das Naturschutzgesetz, § 984 BGB, §§ 242,  246,  304 StGB?

Du bist Dir ja im Klaren, dass Du zu 99,999 auf Grundstücken suchen möchtest, die Dir nicht gehören und nach Dingen, die Dir auch nicht gehören, da sind eine Menge Gesetze zu beachten sind.

Der Antrag auf Erteilung einer Nachforschungsgenehmigung ist zu stellen bei:

Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Archäologische u. Paläontologische Abt.
Schloss Biebrich - Ostflügel
65203 Wiesbaden

Einen Antrag kannst Du bei mir bekommen, dazu brauche ich Deine E-Mail-Adresse

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#21
07. Februar 2012, um 12:31:00 Uhr

Hallo nochmal,

Wusste gar nicht, das auf Google Earth auch historische Karten dabei sind.

@Walter: Danke, ich hoffe das bald wieder fit bin. Vergiss mich nicht, wenn es im Frühling wieder los geht!

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(versteckt)Themen Schreiber
#22
07. Februar 2012, um 16:30:08 Uhr

Wie ist es, wenn ich eine Erlaubnis eines freundes habe auf seinen Acker zu suchen. Brauche ich da auch eine Nachforschungsgenehmigung?

Gruß McCON

Hinzugefügt 07. Februar 2012, um 21:16:46 Uhr:

Hab mir eben das § 984 BGB durchgelesen, dass wusste ich schon das man den Fund mit dem Grundstücksbesitzers teilen muss.
Dazu hab ich jetzt eine frage da ich etwas verwirrt bin. Gibt es jetzt das Schatzregal hier in Hessen oder ist es noch im Gespräch?

§ 304 stgb ist Gemeinschädliche Schachbeschädigung, versteh ich mal so das ich nur mit erlaubnis Löcher graben darf.

§ 242 stgb: Diebstahl.

§ 246 stgb: Unterschlagung.



« Letzte Änderung: 07. Februar 2012, um 21:16:46 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#23
07. Februar 2012, um 23:27:43 Uhr

Lies mal lieber erst das Denkmalschutzgesetz von Hessen:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.denkmalpflege-hessen.de/LFDH4_Recht/Recht_D/recht_d.html


§19 bis 24 sind wohl für dich am Wichtigsten. Und lieber auch mal §27 lesen.

Gruß
Oetti1

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#24
08. Februar 2012, um 06:31:29 Uhr

Danke Oetti1, habe schon mal einige Informationen auf nehmen können.
Hab jetzt auch die sache mit dem Schatzregal verstanden.

Walter hast du meine PN bekommen?

Gruß McCON

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#25
08. Februar 2012, um 07:26:02 Uhr

Moin,

ja, die PN habe ich bekommen. Den Antrag sende ich Dir heute abend.

Ist einfach erklärt. Ein Freund kann Dir erlauben auf seinem Acker zu suchen, das ist privates Recht, damit Du dort aber auch nach Relikten der Vergangenheit suchen darfst, brauchst Du die Genehmigung (NFG) der Denkmalschutzbehörde - das ist öffentliches Recht.

Umgekehrt ist es einfacher. Wenn Du eine NFG hast - öffentliches Recht - darfst DU damit nicht auf einem Grundstück suchen, welches Dir nicht gehört, sondern der Eigentümer muss vorher seine Erlaubnis dazu erteilen - privates Recht.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#26
15. März 2012, um 20:17:48 Uhr

Bei ebay verkauft gerade jemand 4 karten (Kopien) schau mal nach! Super

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