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 Beste Grüße aus Braunschweig

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Avatar  Beste Grüße aus Braunschweig  (Gelesen 449 mal)
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
14. März 2021, um 12:21:19 Uhr

Moin,
ich bin der Neue. Ich habe letzte Woche zum Geburtstag einen Detektor bekommen. Vorgestern war ich zum ersten mal los und konnte gleich ein paar interessante Sachen finden (u.a. eine Musketenkugel) und bin jetzt total heiß!
Bei der Internetrecherche musste ich allerdings feststellen, dass ich eigentlich eine Straftat begehe, wenn ich das Gerät im Gelände auspacke. Auf der Internetseite des Landes Niedersachen habe ich das unten Angeführte gefunden.
Dort werden Sondengänger als Täter bezeichnet, die im Dunklen agieren, wie Einbrecher.

Als gesetzetreuer Bürger, der leider keine 250.000€ für sein Hobby ausgeben kann, bin ich nun total verunsichert?
Eine Genehmigung zu bekommen ist anscheinend auch nicht ganz einfach, da es wohl lange Wartelisten gibt.

Wie sind Eure Erfahrungen?
Wie soll man sich verhalten?
Wie geht man an die Sache ran?

BG
Hermann

Die Suche mit einem Metalldetektor und das Magnetangeln sind verboten, solange keine Nachforschungsgenehmigung vorliegt. Auch wenn nicht zielgerichtet nach Kulturgütern oder antiken Resten gesucht wird, haben sowohl das Oberverwaltungsgericht Lüneburg als auch das Verwaltungsgericht Braunschweig festgestellt, dass eine Genehmigung erforderlich ist, wenn jemand mit Hilfsmitteln sucht und es für möglich hält, dass er auf Bodenfunde archäologischer oder historischer Art stößt. Es kommt nicht darauf an, ob altertümliche Schätze gefunden werden, der Versuch allein reicht aus. Je mehr Relikte vergangener Zeiten auf diese Weise verschwinden, desto schwieriger wird es für die Wissenschaft, Vergleiche anzustellen und Bilder früherer Epochen zu zeichnen.


Der Verstoß gegen diese Vorschrift ist ein Bußgeldtatbestand, der in Niedersachsen mit einer Geldbuße bis zu 250.000 Euro bedroht ist.

Für Maßnahmen gegen die illegale Suche mit Metalldetektoren oder das Magnetangeln ist die Polizei vor Ort zuständig. In der Regel arbeiten die Täter vorsichtig, unauffällig, zumeist nachts oder bei Dämmerung und in unübersichtlichem Gelände, so dass die Polizei nur selten rechtzeitig Kenntnis erlangt und zur Stelle sein kann. Sie ist daher auf die Hilfe der Denkmalschutzbehörden, den Mitarbeitern der Jagd- und Forstwirtschaft sowie auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Abgesehen davon, dass Sondengänger und Magnetangler ihre Gesundheit und das Leben anderer gefährden und sich einer Geldbuße oder Freiheitsstrafe aussetzen, zerstören und plündern sie unsere Bodendenkmäler. Folgender Appell richtet sich deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger: Beobachten oder treffen Sie im Gelände Personen an, bei denen der Verdacht einer nicht genehmigten Nachforschung besteht, sollten Sie sich die Personen, ihr Verhalten und gegebenenfalls zugehörige Autokennzeichen merken und die Polizei informieren. Helfen Sie mit, unsere Bodendenkmäler zu schützen.

« Letzte Änderung: 14. März 2021, um 12:22:02 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#1
14. März 2021, um 12:39:41 Uhr

Moin Hermann,

herzlich Willkommen hier im Forum.

Nein, eine Straftat ist es nicht, nur eine Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld von 250.000 wird es auch nicht werden. Die Höhe richtet sich nach Deinem Einkommen.

Fakt ist jedoch, ohne NFG kann es eine Menge Ärger geben.

Viele Grüße und gut Fund aus Ostfriesland 

Walter

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#2
14. März 2021, um 20:39:35 Uhr

Hallo Hermann   Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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 Beste Grüße aus Braunschweig
 

Willkommen bei uns im Forum.
Wünsche Dir viel Spaß hier
und viele tolle Funde!
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 Beste Grüße aus Braunschweig

Gruß aus Rheinhessen
guczo    Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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 Beste Grüße aus Braunschweig
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#3
14. März 2021, um 20:41:10 Uhr

Auch von mir Winken

Herzlich Willkommen im Forum
Gruß und allzeit gut Fund beim Suchen

Wünscht Dir Findlkind

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