Bezüglich der Zweifel, darüber bin ich erhaben, ist ja nicht unbedingt ein Wald und Wiesenjob. Neider und Zweifler gibt es immer und überall, so ist das Leben.
Zur Rechtsgrundlage selbst, bin ich um ehrlich zu sein, ein wenig überfordert.
Ich habe die Themen hier im Forum zerpflückt, habe auf
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Einlogenhttps://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSchG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
nachgelesen und versucht, hier genannte Bezüge zu verknüpfen, bin mir allerdings nicht sicher, was das Ganze jetzt
exakt bedeuten soll.
Wenn ich mir allerdings anschaue, wie lange die Wartezeiten für den Kurs in NDS sind, wird mir schlecht.
Bedeutet es nun dass ich auch ohne NFG Sondeln darf, da ich ja definitiv nicht auf Denkmäler aus bin, oder darf ich es nicht.
Letztenendes verstehe ich den Gesetzestext so, dass ich z.B. auf einem Acker mit erlaubnis des Eigentümers Sondeln darf, sofern im Denkmalverzeichnis keine Denkmäler aufgelistet sind.
Gibt es von euch Niedersächsischen sondlern vielleicht jemanden, der bereits eine NFG hat, mir sagen kann, warum und wofür er die Beantragt und den Kurs gemacht hat?