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 Hallo zusammen

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(versteckt)Themen Schreiber
#0
16. Juni 2017, um 08:57:05 Uhr

Hallo zusammen,

ein blutiger Anfänger möchte sich euch anschließen um viel zu Lernen.
Ich heiße Robert und komme aus der nähe von Darmstadt.
Meine bisherigen Hobbys sind z.B. Angeln, BBQ´s, Pilze sammeln, Kanu fahren, Hauptsache draußen....

Vor kurzem bin ich umgezogen und habe in meiner neuen Garagen einen Fund gemacht.
Richtig, ein Metalldetektor! Ich habe rein Interesse halber neue Batterien rein gemacht, ein paar Metallgegenstände auf den Boden geworfen und geschaut ob er funktioniert. Und ja, wie soll ich sagen, dieses Piepen hat mich wie verzaubert und nun möchte ich dieses Hobby ausführen.

Als ich mich dann allerdings im Internet erkundigen wollte wie man das richtig einstellt und Co bin ich auf die ganzen vorschriften, Regelungen der einzelnen Bundesländer und so weiter gestoßen. 
Ich habe mich durch verschiedenen Foren gelesen und so unfassbar viele verschiedene Meinungen gelesen was die Gesetze angeht, viele bezeichnen diese als "Schwammig" und andere legen sich diese aus wie Sie möchten.

Da mich dieses Hobby wirklich interessiert und mich jetzt schon verzaubert hat obwohl ich noch nicht einmal mit dem Detektor draußen war aus Angst etwas Illegales zu tun habe ich mich nun hier Registriert da es den Anschein macht das hier wohl die Qualifiziertesten Sondengänger sind.

Ich habe jetzt zwar schon viele viele stunden Foren durchgelesen und Gesetzte angeschaut trotzdem bin ich mir bei vielen Sachen unsicher und ich würde mich freuen wenn sich vielleicht jemand per PN bei mir meldet der mich eventuell etwas berät damit ich mal eine Klare aussage bekomme und mir die nächsten schritte erklären kann bzgl. NFG und vieles mehr. 

Allen ein schönes Wochenende und beste Grüße

Robert

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(versteckt)
#1
16. Juni 2017, um 09:11:16 Uhr

Dann mal willkommen hier im   Suchen Forum,

tolle Vorstellung.     Applaus

Wünsche dir viel Spaß bei uns   Winken  Winken

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(versteckt)
#2
16. Juni 2017, um 09:18:12 Uhr

Willkommen und viel Spaß im Forum..


Gruß Buddler

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(versteckt)
#3
16. Juni 2017, um 09:23:11 Uhr

Willkommen im Forum   Winken

 

schau mal hier siehe Link 


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http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches-b37.0/


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(versteckt)Themen Schreiber
#4
16. Juni 2017, um 09:32:28 Uhr

Hey, 

danke für den Link. 
Durch diesen Link: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/antrag_auf_nfg_hessen-t81040.0.html 

bin ich auf das Forum aufmerksam geworden. 
Ich frage mich da aber z.B. was es mit diesem Gebiet auf sich hat. Wie wähle ich richtig ein Gebiet aus? wie groß darf, sollte es sein? Was muss ich beachten außer das keine Bodendenkmäler, Kulturdenkmäler oder Naturschutzgebiet in diesem Bereich ist?

Grüße

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#5
16. Juni 2017, um 09:43:04 Uhr

Auch von mir  Winken

Herzlich Willkommen im Forum
Gruß und allzeit gut Fund beim  Suchen

Wünscht Dir Findlkind

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(versteckt)
#6
16. Juni 2017, um 11:39:31 Uhr

Seri herzlich Willkommen Robert


Was für ein Gerät hast du da gefunden?

Gruß

Andi

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(versteckt)
#7
16. Juni 2017, um 12:20:27 Uhr

Willkommen im Club und viel Spaß hier   Winken 

 

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
16. Juni 2017, um 12:49:29 Uhr

Hallo Andi,

ich traue mich fast gar nicht das Gerät beim Namen zu nennen da es überall als "Müll" bezeichnet wird. 
Es ist ein MD-318-B. Anscheinend schon Uralt. Ich möchte auch wenn mich das ganze sehr Interessiert mir erst einen Hochwertigen Detektor kaufen wenn ich auch offiziell sondeln gehen darf, heißt alle Genehmigungen habe. 

Ich dürfte z.B. laut vorsitzenden meines Angelvereins jetzt schon an einem unserer Seen sondeln. Allerdings fehlt mir noch die NFG und solange ich diese nicht habe darf ich ja nirgends sondeln oder?! ich bin mir bei dem ganzen so unsicher   Nullahnung ...

Grüße
Robert

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#9
16. Juni 2017, um 13:04:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Anguilla
Hey, 

danke für den Link. 
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http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/antrag_auf_nfg_hessen-t81040.0.html 

bin ich auf das Forum aufmerksam geworden. 
Ich frage mich da aber z.B. was es mit diesem Gebiet auf sich hat. Wie wähle ich richtig ein Gebiet aus? wie groß darf, sollte es sein? Was muss ich beachten außer das keine Bodendenkmäler, Kulturdenkmäler oder Naturschutzgebiet in diesem Bereich ist?

Grüße
 

 Am besten Du machst ne NFG und schaust mal nach Landwirtschaftlichen Firmen in deiner Nähe. Dort mal anrufen und dein Vorhaben zwecks Nachforschungen mit dem Detektor um die Felder begehen zu können zu klären. 
So habe ich es gemacht und habe eine Fläche von ca. 4.230 ha Ackerland und ca. 250 ha Grünland zum Suchen erhalten. Da kannst in Ruhe [suchen]und keiner kaut dir die Ohren ab,wegen Genehmigung etc. Hier in Sachsen ist das alles recht einfach.Du kannst natürlich auch alles vergessen,und ziehst so los Zwinkernd

Gruß Helmut 


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#10
16. Juni 2017, um 14:57:22 Uhr

Willkommen        Winken




Gruß xp 68

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#11
16. Juni 2017, um 17:29:22 Uhr

Moin,

herzlich willkommen hier im Forum.

Wie Du schon geschrieben hast, gibt es die unterschiedlichsten Meinungen zu den gesetzlichen Voraussetzungen für die Suche mit Metalldetektoren. Das geht von „geh’ einfach suchen“ bis zu „es ist alles verboten.“

Was wirklich stimmt ist für einen Neueinsteiger oft kaum zu erkennen.

Vielleicht zunächst ein paar Infos über mich. 1999/2000 haben zwei Vereinskameraden und ich das Landesamt für Denkmalpflege (LfDH) vor dem Verwaltungsgericht (VG) verklagt, weil es uns keine NFG erteilen wollte. Diese wurden bis zu diesem Zeitpunkt vom LfDH grundsätzlich nicht erteilt. Das VG Wiesbaden hat das LfDH aber dazu verurteilt, eben diese NFG zu erteilen.
Im Jahr 2001 wurde ich vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst in den damals neu eingerichteten „Beirat Nachforschung“ beim LfDH berufen. Diesem Beirat habe ich zwei Jahre angehört.
Seit 2005 bin ich Vorsitzender des Geschichtsforschungsvereins ARGUS e. V.

Den Satz „Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit“ kennst Du sicher. In Hessen ist die Suche nach archäologischen Bodendenkmälern (das ist übrigens alles von der kleinsten Münze bis zum keltischen Grab) genehmigungspflichtig. Suchst Du also nicht nach archäologischen Bodendenkmälern brauchst Du auch keine NFG.
Das war der „Verfassungstext“, jetzt die Wirklichkeit.

Weil man keinem Sucher ansieht, was er eigentlich suchen will und weil – warum weiß ich auch nicht  Grinsend – seit vielen Jahren jeder Sucher ohne NFG erklärt, er würde nicht nach archäologischen Funden suchen, hat sich hessenArchäologie etwas einfallen lassen.

Jeder Sucher der ohne NFG angetroffen wird bekommt eine Strafanzeige wegen Verdacht der Unterschlagung von archäologischen Funden. In Folge davon eine Hausdurchsuchung bei der alle Detektoren, alles Grabungswerkzeug, alle Landkarten, Geschichtsbücher und alle Funde, alle Rechner und alle Kontoauszüge der letzten Jahre sichergestellt werden.
Nach der Auswertung aller Funde, der Festplatten und der Kontoauszüge bekommt der Sucher alles wieder zurück, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt hat.

Das mag auf den ersten Blick und auch auf dem zweiten Blick rechtlich bedenklich wirken und eventuell auch sein, ist aber Praxis in Hessen. Weitere Info kannst Du bei KHK Eckhard Laufer bekommen beim LKA Wiesbaden. Er ist der Kulturschutzbeauftragte und fast bei jeder Hausdurchsuchung in Hessen mit dabei. Etliche Sucher kennen ihn daher persönlich. (Ich auch, allerdings von gemeinsamen Ausgrabungen)

Andererseits bekommst Du in Hessen fast ohne Probleme eine NFG.

Nachdem Du den Antrag auf Erteilung einer NFG abgegeben hast, wirst Du vom zuständigen Bezirksarchäologen/in zu einem Gespräch eingeladen. In Deinem Fall in die Außenstelle des LfDH in Darmstadt. Danach bekommst Du eine NFG – nicht wie Du denkst –für die Suche mit einem Detektor, sondern nur zur Lesesuche. Das LfDH bewertet am Jahresende Deinen Fundbericht und Deine Fundmeldungen – daher brauchst Du unbedingt ein GPS-Gerät – um zu sehen, ob Du die Funde richtig dokumentierst. Im nächsten Jahr gibt es dann die NFG für die Suche mit Detektor. Gibst Du also dieses Jahr noch Deinen Antrag ab, hast Du noch ein paar Monate für die Lesesuche und bekommst für 2018 Deine NFG für die Suche mit Detektor.

In Hessen gibt es ein Schatzregal. Funde von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung können vom Land Hessen eingezogen werden. Es wird dafür eine Belohnung gezahlt. Dieser Fall ist 2015 zweimal eingetreten. Es gibt dazu eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag (ist online gestellt). Das LfDH gibt nach der wissenschaftlichen Auswertung also nahezu alle Funde an die Sucher zurück.

Einen Antrag kannst Du bei mir bekommen unter ARGUS-Verein@t-online.de

Zur Info empfehle ich Dir mal mein Buch zu lesen.

Viele Grüße und gut Fund


Walter






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#12
16. Juni 2017, um 20:16:21 Uhr

Hallo Robert   Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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 Hallo zusammen
 

Willkommen bei uns im Forum.
Wünsche Dir viel Spaß hier
und viele tolle Funde!
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 Hallo zusammen

Gruß aus Rheinhessen
guczo    Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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 Hallo zusammen
http://www.cosgan.de/images/more/bigs/g081.gif
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http://www.cosgan.de/images/more/bigs/g080.gif


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#13
16. Juni 2017, um 23:23:13 Uhr

Hallo Robert !!
Danke für deine nette Vorstellung
Allzeit gut Fund und willkommen im Forum
Gruß blondy

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#14
17. Juni 2017, um 02:01:38 Uhr

ein herzliches willkommen im fórum und
viel spass beim suchen.

cotopaxi

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