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(versteckt)Themen Schreiber
#0
01. Oktober 2016, um 04:53:34 Uhr

Hallo zusammen,

Mein Name ist Chris bin 40 Jahre alt und komme aus Essen NRW. Habe vor gut 4 Jahren mit dem sondern aufgehört und bin jetzt wieder am Start.

Glück Auf und Gut Fund Smiley

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(versteckt)
#1
01. Oktober 2016, um 06:36:37 Uhr

Herzlich willkommen
ReiterLaola    
Gruss toto aus Dortmund


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(versteckt)
#2
01. Oktober 2016, um 07:09:14 Uhr

Auch von mir Winken

Herzlich Willkommen im Forum
Gruß und allzeit gut Fund beim Suchen

Wünscht Dir Findlkind

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(versteckt)
#3
01. Oktober 2016, um 07:10:56 Uhr

Willkommen, und viel Spaß bei uns      Super


Gruß xp 68        Winken

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(versteckt)
#4
01. Oktober 2016, um 12:56:39 Uhr

Dann mal willkommen hier im  Suchen Forum  Winken Winken Winken

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(versteckt)
#5
01. Oktober 2016, um 13:58:55 Uhr

Hallo waeum haste den aufgehört?


Michel Winken

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(versteckt)
#6
01. Oktober 2016, um 18:50:24 Uhr

Hallo Chris   Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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 Tach zusammen :)


Willkommen bei uns im Forum.
Wünsche Dir viel Spaß hier
und viele tolle Funde!
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 Tach zusammen :)

Gruß aus Rheinhessen
guczo    Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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 Tach zusammen :)

http://www.cosgan.de/images/more/bigs/g081.gif
http://www.smilies.4-user.de/include/Wasser_Strand/smilie_water_127.gif
http://www.cosgan.de/images/more/bigs/g080.gif


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#7
05. Oktober 2016, um 09:49:16 Uhr

Vielen Dank für den Empfang *freue mich*  Smiley


Hinzugefügt 05. Oktober 2016, um 09:50:52 Uhr:

Hansguckindieluft
 
Ich musste damals nach Malta und hatte beruflich bedingt keine Zeit mehr.



Hinzugefügt 05. Oktober 2016, um 10:02:28 Uhr:

Hallo,

Ich bin gerade dabei mir eine NFG zu holen und mich durch den Bürokratischen Dschungel zu kämpfen.
Vieleich interessiert es ja jemanden, das erste Schreiben habe ich auch schon erhalten:

[font="Helvetica Neue", "Segoe UI", Helvetica, Arial, "Lucida Grande", sans-serif]vielen Dank für Ihr Interesse an der Nachforschung nach Bodendenkmälern mit Metalldetektoren.[/font]
[font="Helvetica Neue", "Segoe UI", Helvetica, Arial, "Lucida Grande", sans-serif] [/font]
[font="Helvetica Neue", "Segoe UI", Helvetica, Arial, "Lucida Grande", sans-serif]Nach §13 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen ist das Nachforschen nach Bodendenkmälern nur mit einer Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde zulässig. Schon das zielgerichtete Suchen nach Bodendenkmälern macht – unter der Inkaufnahme, dass bei der Suche auf ein solches zu stoßen ist - eine Erlaubnis zwingend notwendig. Da in der Vergangenheit durch das unsachgemäße Nachforschen und Entfernen der Fundgegenstände vom Fundort der archäologische Zusammenhang,  wie etwa Hinweise zur Erfassung, Datierung und Abgrenzung, unwiederbringlich verloren gingen, ist es unerlässlich die Genehmigung nur unter Einschränkungen (Nebenbestimmungen) zu erteilen.[/font]
[font="Helvetica Neue", "Segoe UI", Helvetica, Arial, "Lucida Grande", sans-serif] [/font]
[font="Helvetica Neue", "Segoe UI", Helvetica, Arial, "Lucida Grande", sans-serif]Die Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist nur dann erfüllt, wenn alle mit dem archäologischen Fundstück und -platz zusammenhängenden Informationen der zuständigen Unteren Denkmalbehörde und parallel dazu der Außenstelle des LVR- Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland unverzüglich gemeldet und zur wissenschaftlichen Auswertung zur Verfügung gestellt werden. Die herrenlosen Funde von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung werden mit der Entdeckung zum Eigentum des Landes. Dies ist im §17 des Denkmalschutzgesetzes NW in der Fassung vom 16. Juli 2013 geregelt. Das Eigentumsverhältnis von übrigen Funden geht gemäß § 984 BGB jeweils zur Hälfte auf den Finder und den Grundstückseigentümer über.[/font]
[font="Helvetica Neue", "Segoe UI", Helvetica, Arial, "Lucida Grande", sans-serif] [/font]
[font="Helvetica Neue", "Segoe UI", Helvetica, Arial, "Lucida Grande", sans-serif]Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Nachforschung nach Bodendenkmälern mit Metalldetektoren  ist schriftlich, formlos an die zuständige Obere Denkmalbehörde zu stellen. Für kreisfreie Städte im Regierungsbezirk Düsseldorf ist die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 35.4, zuständig und für die kreisangehörigen Gemeinden die jeweilige Obere Denkmalbehörde des dazugehörigen Kreises. Dem Antrag ist ein Lageplan des Nachforschungsgebietes mit Bezeichnung der Gemarkung, Flur und Flurstücke beizufügen mit der Benennung der zur Nachforschung in Einsatzkommenden Hilfsmittel und Geräte. Ebenfalls ist eine Bescheinigung erforderlich, dass der Antragsteller bei der jeweils zuständigen Außenstelle des LVR –Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland vorstellig geworden ist. Hierzu  und für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit dem LVR- Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Sekretariat: Frau Schneider unter der Telefonnummer: 0228 / 9834 – 164 in Verbindung.[/font]
[font="Helvetica Neue", "Segoe UI", Helvetica, Arial, "Lucida Grande", sans-serif] [/font]
[font="Helvetica Neue", "Segoe UI", Helvetica, Arial, "Lucida Grande", sans-serif]Für die Erteilung der Erlaubnis wird eine Gebühr in Höhe von 75 € erhoben. Die Erlaubnis ist befristet auf ein Jahr und kann bei Bedarf verlängert werden.[/font]
[font="Helvetica Neue", "Segoe UI", Helvetica, Arial, "Lucida Grande", sans-serif] [/font]
[font="Helvetica Neue", "Segoe UI", Helvetica, Arial, "Lucida Grande", sans-serif]Ich weise Sie darauf hin, dass das Nachforschen nach Bodendenkmälern ohne gültige Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld bis  zu einer Höhe von 250.000 € geahndet werden kann.[/font]


[font="Helvetica Neue", "Segoe UI", Helvetica, Arial, "Lucida Grande", sans-serif]Gruss Chris[/font]

« Letzte Änderung: 05. Oktober 2016, um 10:02:28 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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