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 Gestern auf nen Acker gefunden am Waldrand

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Avatar  Gestern auf nen Acker gefunden am Waldrand  (Gelesen 2558 mal) 0
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#15
28. August 2012, um 12:10:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von fresh
Verstehe nicht was daran jetzt Verboten ist Huch? will ja auch nichts damid bezwecken wusste nicht das so etwas veroboten ist  Nono

verboten ist hier nix ! es sind z.b keine HK zu erkennen , denn das HK Symbol ist verboten zumindest in Deutschland ! , aber als Sammlerfundus völlig ok !
übrigens ein schönes Stück  Zwinkernd

Material Guss ? oder Eisen ?

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(versteckt)Themen Schreiber
#16
28. August 2012, um 12:11:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von Snorre
verboten ist hier nix ! es sind z.b keine HK zu erkennen , denn das HK Symbol ist verboten zumindest in Deutschland ! , aber als Sammlerfundus völlig ok !
übrigens ein schönes Stück  Zwinkernd

Material Guss ? oder Eisen ?

Gusseisen so wie ich es nachgelesen habe


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#17
28. August 2012, um 12:27:21 Uhr

Grundfarbe Schwarz und Kupferfarben patiniert !

Auf der Rückseite ist das Porträt hohl und hat oben eine angeschweißte Aufhängevorrichtung.

Breite 21,1 cm
Höhe 31,2 cm
Tiefe (Platte) 0,7 cm
Gewicht ca. 2200 g

schau doch mal nach was auf der rückseite steht. womöglich ist es signiert?



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#18
28. August 2012, um 12:51:06 Uhr

Tach,

Geschrieben von Zitat von Snorre
verboten ist hier nix ! es sind z.b keine HK zu erkennen , denn das HK Symbol ist verboten zumindest in Deutschland ! , aber als Sammlerfundus völlig ok !
übrigens ein schönes Stück  Zwinkernd

Material Guss ? oder Eisen ?


da seit ihr aber ganz schön auf dem Holzweg, auch das Abbild vom Adi fällt unter die verfassungsfeindlichen Symbole, siehe u.a. hier:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://technolex-anwaelte.de/olg-munchen-abbildungen-adolf-hitlers-auf-postkarten-als-verfassungsfeindliche-kennzeichen/


Das nur am Rande - jedenfalls schöner Fund, nur sollte man ihn nicht öffentlich zeigen.

Grüße,
Adebar

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#19
28. August 2012, um 12:58:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Adebar
Tach,

da seit ihr aber ganz schön auf dem Holzweg, auch das Abbild vom Adi fällt unter die verfassungsfeindlichen Symbole, siehe u.a. hier:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://technolex-anwaelte.de/olg-munchen-abbildungen-adolf-hitlers-auf-postkarten-als-verfassungsfeindliche-kennzeichen/


Das nur am Rande - jedenfalls schöner Fund, nur sollte man ihn nicht öffentlich zeigen.

Grüße,
Adebar


Hab das Bild mal auf Grund des Artikels rausgenommen.

Gruß cyper

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#20
28. August 2012, um 13:11:17 Uhr

aber warum werden dann z.b. in auktionshäusern etc. ebensolche darstellungen öffentlich gezeigt und angeboten? verstehe ich nicht...

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#21
28. August 2012, um 13:12:54 Uhr

Endlich ist diese blöde Fratze weg.  Super

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#22
28. August 2012, um 13:31:11 Uhr

Moin,

wir haben diese Diskussion alle drei Monate, aber das andert nichts an den Gegebenheiten.

Gem. § 86 StGB fällt auch ein Hitlerabbild unter die Verbotsreglung. In einem Fundforum könnte man diese Symbole trotzdem zeigen, es ist aber nicht gewünscht. Die Forumsleitung hat hier das Hausrecht und bestimmt was gezeigt werden darf und was nicht und ich kann sie in ihrer Haltung nur unterstützen; sie ist es nämlich, die im Falle einer Strafanzeige vor Gericht steht.

Viele Grüße

Walter

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#23
28. August 2012, um 14:24:46 Uhr

Hallo,

genau so ist es.

Es ist immer auch die Frage, was ist öffentlich und was nicht.
Da man nur Bilder betrachten kann, wenn man hier angemeldet ist, andererseits sich hier aber auch jeder anmelden könnte, ist das natürlich so eine Sache, ob dieser Raum (das Forum) als öffentlich eingestuft würde oder auch nicht wenn das irgendwer in den falschen Hals bekommt.

Auf der sicheren Seite ist man, wenn man "gefährliche Symbole" zumindest teilweise abdeckt.

Es ist nunmal merkwürdig - jeder kennt das Gesicht, jeder kennt das Hakenkreuz - dennoch bekommt man mitunter ganz schnell Schwierigkeiten, wenn man nicht eine der Ausnahmen, die der §86a zuläßt, plausibel anführen kann.  Bei Fachforen, die z.B. Orden u. Ehrenzeichen speziell aus dieser Zeit behandeln, ist das möglicherweise einfacher zu begründen, da hier eigentlich stets schon beim Anmelden u./o. der Startseite auf die §86 u. 86a verwiesen wird.

Grüße,
Adebar

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(versteckt)Themen Schreiber
#24
28. August 2012, um 14:42:11 Uhr

Na dann verstehen tue ich es nicht selbst bei ebay darf er gezeigt werden naja !!!!!!!


und davon ab bei denn Beschluss ging es um


!!!!!!!!!OLG München: Abbildungen Adolf Hitlers auf Postkarten als verfassungsfeindliche Kennzeichen!!!!!!!!!!!!!!!!!

« Letzte Änderung: 28. August 2012, um 14:44:42 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#25
28. August 2012, um 15:17:26 Uhr

Hallo nochmal,

Geschrieben von Zitat von fresh
Na dann verstehen tue ich es nicht selbst bei ebay darf er gezeigt werden naja !!!!!!!


und davon ab bei denn Beschluss ging es um


!!!!!!!!!OLG München: Abbildungen Adolf Hitlers auf Postkarten als verfassungsfeindliche Kennzeichen!!!!!!!!!!!!!!!!!


sicher, hier war der Auslöser das Abbild auf einer Postkarte, aber was ändert das? Das Bild wurde bereits 1965 vom BGH unter dem Az. BGH MDR 1965 923, als verfassungsfeindlich eingestuft.
Es ist völlig egal, wie er auf was auch immer gezeigt wird - wenn man nicht eine der vom Staat zugelassenen Ausnahmen für sich geltend machen kann.

Hier ein paar weitere Beispiele, keine "Postkarten":

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http://books.google.de/books?id=-nweCm4DY4gC&pg=PA105&lpg=PA105&dq=BGH+MDR+1965,+923+kopfbild&source=bl&ots=Ly4D_D6Vyl&sig=1xiJ8wQJ11F7OeoWEnrPZT9IQzU&hl=de&redir_esc=y#v=onepage&q=BGH%20MDR%201965%2C%20923%20kopfbild&f=false


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http://www.merkur-online.de/lokales/landkreis-miesbach/hitlerbilder-kosten-strafe-31735.html


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http://www.paritaet.org/via/service/info/zeichen.htm


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http://www.news.de/politik/2064/nicht-nur-der-hitlergruss-ist-verboten/1/



Besonders nett dieser Fall:

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http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/pensionsbetreiber-vor-gericht-der-fuehrer-privat-11014029.html


hier kam es zwar nicht zu einer Verurteilung, aber das Bild war weg...

Grüße,
Adebar

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