Hallo nochmal,
| | Geschrieben von Zitat von fresh Na dann verstehen tue ich es nicht selbst bei ebay darf er gezeigt werden naja !!!!!!!
und davon ab bei denn Beschluss ging es um
!!!!!!!!!OLG München: Abbildungen Adolf Hitlers auf Postkarten als verfassungsfeindliche Kennzeichen!!!!!!!!!!!!!!!!!
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sicher, hier war der Auslöser das Abbild auf einer Postkarte, aber was ändert das? Das Bild wurde bereits 1965 vom BGH unter dem Az. BGH MDR 1965 923, als verfassungsfeindlich eingestuft.
Es ist völlig egal, wie er auf was auch immer gezeigt wird - wenn man nicht eine der vom Staat zugelassenen Ausnahmen für sich geltend machen kann.
Hier ein paar weitere Beispiele, keine "Postkarten":
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Einlogenhttp://books.google.de/books?id=-nweCm4DY4gC&pg=PA105&lpg=PA105&dq=BGH+MDR+1965,+923+kopfbild&source=bl&ots=Ly4D_D6Vyl&sig=1xiJ8wQJ11F7OeoWEnrPZT9IQzU&hl=de&redir_esc=y#v=onepage&q=BGH%20MDR%201965%2C%20923%20kopfbild&f=false
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Einlogenhttp://www.merkur-online.de/lokales/landkreis-miesbach/hitlerbilder-kosten-strafe-31735.html
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Einlogenhttp://www.paritaet.org/via/service/info/zeichen.htm
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Einlogenhttp://www.news.de/politik/2064/nicht-nur-der-hitlergruss-ist-verboten/1/
Besonders nett dieser Fall:
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Einlogenhttp://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/pensionsbetreiber-vor-gericht-der-fuehrer-privat-11014029.html
hier kam es zwar nicht zu einer Verurteilung, aber das Bild war weg...
Grüße,
Adebar