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 Bayern - Skelett-Fund könnte Millionen-Kosten bedeuten

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Avatar  Bayern - Skelett-Fund könnte Millionen-Kosten bedeuten  (Gelesen 3465 mal) 0
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#15
08. März 2019, um 09:21:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Ach, Kini, du weißt doch selbst, dass, sobald Bodendenkmäler im Spiel sind, Gesetze greifen, die alle möglichen Rechte ausstechen. Zwinkernd
Viele Grüße, 
Günter

Eben und leider, gehört schleunigst eine Änderung her!!!



Michel  Winken

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#16
08. März 2019, um 14:21:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von bigfoot
Da die Grabungskosten seit ein paar Jahren auf den Verursacher (also meist auf den Bauherren!!!) umgelegt werden, WOLLEN viele Bauherren gar nichts mehr finden.
Stimmt. Ich habe da mal so einen Fall mitbekommen.
Beim Umbau eines Gebäudes sind die Bauarbeiter im Garten auf einen mittelalterlichen Brunnen gestossen.
Der der Bauleiter hat die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen und das Loch sofort wieder zuschütten lassen.
Jetzt steht an der Stelle die Terrasse.

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#17
08. März 2019, um 15:35:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von Peter
Der der Bauleiter hat die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen und das Loch sofort wieder zuschütten lassen.
Jetzt steht an der Stelle die Terrasse.

Nicht schön - aber absolut nachvollziehbar! Zwinkernd

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#18
08. März 2019, um 17:36:29 Uhr

Das Haus eins guten Freundes, steht auf einer Römerstraße!

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#19
08. März 2019, um 19:26:18 Uhr

Dem ist nicht mehr hinzuzufügen!

Gruß Berni

Hinzugefügt 08. März 2019, um 19:28:46 Uhr:

Sorry
Der Kommentar sollte sich auf den Beitrag von Kini beziehen.

« Letzte Änderung: 08. März 2019, um 19:28:46 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#20
08. März 2019, um 23:14:13 Uhr

Interessant wie mancher so entscheidet was für andere finanziell zumutbar ist. Dann landen eben viele Funde in der Mülltonne...auf nimmer wiedersehen. Super

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#21
12. Mai 2019, um 21:15:00 Uhr

Da wird ja ein wirklich ehrlicher Finder regelrecht abgeschreckt und am Ende eventuell bestraft. Einfach irre, welche Blüten der Bürokratenwahn treiben kann. Statt versucht wird, JEDEN Bürger der zum ehrlichen Finder wird, mit "ins Boot" zu holen und gemeinsam geschichtliche/ archäologische Erkenntnisse zu gewinnen und unsere Geschichte aufzuklären, wird man regelrecht zum Wegsehen gezwungen. Kaum zu verstehen...

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#22
12. Mai 2019, um 22:04:35 Uhr

Jap - das ist deutsche Bürokratie! Hoch lebe die Beamten- und Rechtsverdreherzunft!

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#23
13. Mai 2019, um 18:01:30 Uhr

In dem angeführten Beispiel war der Bauherr ein gewerblicher Betrieb!
Das sollte nicht vergessen werden.

Es deckt sich mit meinen Informationen vom LDA, dass man bei privaten Bauherren auf eine Kostenbeteiligung verzichtet.

Genau um zu vermeiden, dass Funde weggebaggert werden.

In den Denkmalämtern sitzen auch Leute, mit denen man vernünftig reden kann.

Habe allerdings in meiner beruflichen Laufbahn als Architekt schon mit einem Baudenkmalpfleger zu tun gehabt, den hätte ich am liebsten auf den Mond geschossen.
Für den war ein Architekt ein Seppl und nur er als gelernter Dr. der Kunstgeschichte war Fachmann.

Was ich aber sagen wollte, diese Regelung mit der möglichen Kostenbteiligung wird bei gewerblichen Objekten angewendet. Aber auch, wenn ein Bauträger eine Wohnanlage hochzieht. Das ist ja auch gewerblich.

Wenn jemand ein Beispiel kennt, wo ein privater Bauherr eines privaten Bauobjektes an den Kosten beteiligt worden ist, dann würde mich das interessieren.

Gruß    Bernhard

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#24
14. Mai 2019, um 14:04:29 Uhr

@Düsentrieb, ja ein solches Beispiel kenne ich, jedoch nur als indirekte Umlage. Hier wurden dann die archäologischen Kosten auf die Grundstückspreise für die privaten Häuslebauer seitens der Kommune umgelegt. (die Bauherren kamen also nicht dahinter wie sich der Grundstückspreis zusammensetzte) Machte so ungefähr 8-9 Euro pro qm Bauland aus...

Kenne aber auch den Fall, wo die Kommune die gesamten (unvorhergesehenen) Grabungskosten für ein Baugebiet komplett übernommen hat.

Gruss Bigfoot

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#25
14. Mai 2019, um 18:54:16 Uhr

Wer es genauer wissen will kann das unter der Adresse unten Nachlesen da wird einiges erklärt.


Kostentragungspflicht und Zumutbarkeit für Verursacher imnovellierten Denkmalschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen im Vergleich mit den übrigen Bundesländern

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#26
15. Mai 2019, um 10:50:11 Uhr

Es gibt auch noch andere Varianten... Bei uns habe ich jetzt schon ein paar Mal erlebt, dass dann halt einfach auf Unterkellerung verzichtet wird. Gut, das ist hier bei einem Winzer vielleicht nicht möglich, aber bei einem Privathaus schon. Dann muss man auch keine Ausgrabung bezahlen, und baut einfach drüber.
Kann man sich jetzt drüber streiten, was das Gewicht eines Gebäudes für darunterliegende archäologische Schichten bedeutet, aber immerhin ein machbarer Kompromiss.

Trotzdem müsste da mal eine bessere Lösung her. Die EU hat genug öffentliche Gelder, da könnte man auch Grabungen mit finanzieren. Es muss ja auch nicht immer die teure Grabungsfirma sein (die oft aus ganz anderen Gründen auch wenig Interesse an "zu vielen" Funden haben...). Dann macht man halt ein vom Archäologen begleitetes Bürgerprojekt draus und/oder spannt die Heimatvereine ein. Funktioniert bei uns bei Forschungsgrabungen schon ganz gut, warum also nicht auch bei Rettungsgrabungen.

Aber den Besitzer zur Kasse zu bitten ist einfach pure Bequemlichkeit der Politik.

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