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 Broschüre LWL an Polizei "Die Rechtslage in NRW- Sondengänger und Archäologie"

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Avatar  Broschüre LWL an Polizei "Die Rechtslage in NRW- Sondengänger und Archäologie"  (Gelesen 2739 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
19. Mai 2018, um 18:07:35 Uhr

Hallo Forum.

Dieses Merkblatt wurde in den letzen Tagen an diverse Polizeidienststellen in NRW als Broschüre ausgegeben.
Somit sollte fast jeder Polizist hier im Lande aktuell auf dem Laufenden sein.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.lwl-archaeologie.de/media/filer_public/38/62/3862b2a7-358d-4308-9370-59d7d446de34/po_sondeng_nrw_a5_rz_online.pdf



Die Checkliste für Privatpersonen ist schon sportlich in meinen Augen.
Der Rest ist erstaunlich gut formuliert.

Eure Meinung dazu?

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(versteckt)
#1
19. Mai 2018, um 20:47:14 Uhr

Ich finde die Broschüre gut  Super LG Mike

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(versteckt)
#2
19. Mai 2018, um 21:28:22 Uhr

Gut, dass sie so viele Seiten hat. Das senkt die Wahrscheinlichkeit dass sie gelesen wird.

« Letzte Änderung: 19. Mai 2018, um 21:30:24 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
19. Mai 2018, um 21:47:29 Uhr

Und zwischen gelesen und verstanden liegen auch noch Welten...

(versteckt)
#4
19. Mai 2018, um 22:02:48 Uhr

ein Glück, dass der deutsche Polizist nicht über so viel Langeweile verfügt, um sich den Mist durchzulesen! Schlimm, dass der LWL jetzt auch auf Denunzianten abzielt und mit einer nach ihrer Interessenlage ausgelegten Version des Denkmalschutzgesetzes das Volk manipulieren will. Was für ein Elend...   {alt}

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(versteckt)
#5
19. Mai 2018, um 22:13:21 Uhr

Hallo,

finde sie sehr gelungen, wie Grim schon sagt: sehr viele Seiten und rutscht teilweise ab in die detaillierte Erörterung der Forschungsarbeiten, hat in einem Aufklärungsblatt nichts verloren.
Mir gefällt die Erwähnung und belobte Leistung der Sondengänger und die Erkenntnis, dass wir bessere Ausstattung und ein höheres Wissen an unseren Geräten haben und somit „zu nutzen sind“.
Mir gefällt nicht, dass man die tollen Funde (Gold, Münzen...) ablichtet und was es alles zu holen gibt auf den Arealen, um auf den nächsten Seiten zu schreiben: gehört dem Land und wird abgegeben. Das ist unglücklich zusammengestellt weil die Leute zum Einen sehen was es zu finden gibt und evtl. animiert werden überhaupt loszuziehen und zum Anderen davon abgehalten werden die NFG zu beantragen weil ihnen sonst alles weggenommen wird, dass ist die Kernaussage.
Besser wäre gewesen: 98% der Funde, darunter auch Gold und Silbermünzen, können vom Finder und Besitzer nach Sichtung durch das Amt behalten werden. Entspricht der Wahrheit (10RM Gold..., Kreuzer Silber...), animiert zur legalen Suche und schafft Aussicht auf Funderfolg.

Wenn ich bei den Landesämtern etwas an der aktuellen Situation verbessern wöllte, würde ich an die Videoportale herantreten und diese ganzen Abenteuer „ich finde einen Münzhort auf nem BD“ Videos, in denen Leute mit ner Grabehacke die Hälfte vom Hort zerstören, bannen oder zumindest mit ner Warnung aller 20 Sekunden überblenden „illegal, strafbar...“
Diese Darstellungen ziehen die Leute auf das Hobby und führen dann zu den Bildern in der Broschüre welche zerlöcherte Gräber o.ä. zeigen.

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#6
19. Mai 2018, um 22:18:35 Uhr

Meiner Meinung nach voller Fehlinformationen:

"Jeder Sondengänger muss die Erlaubnis nach §13 DSchG NRW bei sich tragen." Doch nur wer nach Bodendenkmälern gräbt: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=4488&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=375870
 Allein fürs Sondengehen braucht man also noch keine Erlaubnis und auch nicht fürs Graben nach etwas, was kein BD darstellt. Es geht in den Gesetzen immer nur um Bodendenkmäler. Nur weil etwas aus Metall ist, ist es noch lange kein Bodendenkmal.

Für Verbote auf "Wald- und Dauergrünlandflächen" gibt es keine rechtliche Grundlage, oder täusche ich mich da? Im Anhang ist kein Paragraph dabei, der von solch einem Verbot spricht.

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#7
19. Mai 2018, um 22:20:04 Uhr

genau so ist es!

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#8
20. Mai 2018, um 18:08:54 Uhr

Grinsend  an eine zumindest geringe Aufwandsentschädigung ist nicht gedacht, aber 75 EUR für die gnädigst erteilte Erlaubnis verlangen, empfinde ich schon als Frechheit. Dann leider eben nicht, schade drum. Aber nur für die Archis.
 Grüsse Berni  Winken

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#9
20. Mai 2018, um 19:28:51 Uhr

Ein Bild ist aber aus Kalkriese, Niedersachsen. Da war ich dabei  :Smiley

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#10
20. Mai 2018, um 19:50:13 Uhr

Aber was toll ist, wir werden demnächst ein vernünftigeres Forum bekommen.   Küsschen













..

















Geschrieben von {author}

Sondengänger organisierensich verstärkt im Internet in sozialen Netzwerken. Aber viele Informationen dort sind nicht richtig oder treffen nicht die Gesetzeslage in NordrheinWestfalen. Über ein seriöses Forum informiert Sie gerne Ihr Ansprechpartner im Landschaftsverband.




..


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#11
20. Mai 2018, um 20:39:40 Uhr

Als seriöses Forum wird wohl dieses genannt und dann bekommt der Chef Fördermittel vom Bund und kann den Datenschutzkram umsetzen lassen ;-)

Zusammenfassend kann doch aber festgehalten werden: Gesetzeslage vorhanden, Sondeln nur mit Genehmigung erlaubt. Genehmigung besagt: nur auf gestörten Böden suchen, Wald und Wiese=böse oder wenn Störung bevorsteht auf Antrag.
Damit ist alles abgefangen, wenn man gräbt nimmt man billigend in Kauf BD‘s zu entdecken ala‘ „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ weil die Geräte nicht unterscheiden können was da liegt.

Das versucht man nun in die staatlichen Gewalten zu transferieren um uns zu kontrollieren/überwachen.
Da wird sich es recht einfach gemacht ... die Angler haben die Fischreiaufsicht, Jäger die ....

Ist das schön wenn es keine anderen Probleme gibt... ich fahre sehr viel mit dem Auto, zu allen Tageszeiten, meine letzte allgemeine Verkehrskontrolle war 2009.
Wenn im tiefsten Nichts eine Streife kommt und mich gezielt nach einer NFG fragt... keine Ahnung: Lachen/Heulen ...? was macht man da, nen Witz erzählen?!

Mit freundlichen Grüßen

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#12
21. Mai 2018, um 06:25:38 Uhr

Schade dass mit keinem Wort,Strände,Spielplätze,Gewässer und Festwiesen erwähnt werden...Man muss ja nicht immer nach Altertum Suchen...  Zwinkernd  Zwinkernd  Zwinkernd  Zwinkernd

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#13
21. Mai 2018, um 08:45:17 Uhr

Danke das Du das ansprichst. Auf solchen Plätzen kann man mit der Erlaubnis des Eigentümers und kleinem Grabungsmesser beruhigt ohne NFG suchen. Per Ausschluss sucht man ausschließlich oberflächlich nach neuzeitlichen verlorenen Gegenständen und nimmt es auch nicht billigend in Kauf, Antiquitäten welche zum BD werden können, zu finden. Da zählt dann nur die Regelung zur Fundsache.
Das dies nicht erwähnt wird ist klar, man will die Leute nicht auf Ideen bringen...

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#14
21. Mai 2018, um 10:28:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kontrollverlust
Wenn im tiefsten Nichts eine Streife kommt und mich gezielt nach einer NFG fragt... keine Ahnung: Lachen/Heulen ...? was macht man da, nen Witz erzählen?!

Als erstes nennst Du sie Nazi...das macht man heute so. Auf dieser Kommunikationsebene geht es weiter mit "Fick Dich, Du Arschloch" und "isch ficke Deine Mutter". Dann haust Du denen eine rein, nimmst ihnen im Zweifel die Dienstwaffe ab, und dann werden sie schüchtern von dannen ziehen. Das habe ich aus de Presse.....aber vielleicht lügt die ja.

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