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 genehmigung

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Avatar  genehmigung  (Gelesen 1355 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
08. Juni 2011, um 22:56:37 Uhr

hallo sondler

zu unserem rechtsstaat brauch ich sicher ja nicht viel sagen , wollte euch mal fragen wie das überhaupt aussieht mit so ner genehmigung , hab gehört man brauch so was obwohl das bgb auch teilweise anderes spricht , irgendwie kommt es wo auch auf das bundesland an , naja viel theater wie immer , bin noch nicht lang dabei und hab leider eher selten zeit , wer kann mir da gute auskunft geben
danke

gruß Reiter

Als beste Antwort ausgewählt von 06. April 2024, um 04:08:42 Uhr
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#1
09. Juni 2011, um 10:38:41 Uhr
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Die Boardsuche sollte Deine Fragen beantworten!  Zwinkernd

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#2
20. Juni 2011, um 10:17:32 Uhr

Allgemeine Fragen => allgemeine Antworten Zwinkernd

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#3
20. Juni 2011, um 11:24:32 Uhr

Moin,

ja, Du benötigst eine NFG.

Wo spricht das BGB teilweise etwas anderes?Huch Bitte Paragraf angeben.

Viele Grüße

(versteckt)Themen Schreiber
#4
20. Juni 2011, um 15:01:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

ja, Du benötigst eine NFG.

Wo spricht das BGB teilweise etwas anderes?Huch Bitte Paragraf angeben.

Viele Grüße

bgb paragraph 984 sagt 50:50 (finder und grundstücksbesitzer) wenn ich das so richtig versteh , aber kommt glaub ich auch auf s bundesland an oder

grüße

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#5
20. Juni 2011, um 15:45:27 Uhr

Lieber Ali
Nimm Dir dieses heiße Thema zu Herzen , es könnte sonst teuer werden . Das ist es nicht wert . Die "just for Fun Sondelei" ist Vergangenheit .


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DER NUDELMANN UND DIE QUEEN .jpg
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#6
20. Juni 2011, um 18:39:50 Uhr

Die sind ja nackig.  Grinsend Grinsend

Gruß
Hannibal

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#7
20. Juni 2011, um 18:49:06 Uhr

"Richtich" besonders der linke neben Mom .


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PAL 20 Die Schatzinsel -2- 08-05 21-01-47.jpg
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#8
20. Juni 2011, um 18:52:43 Uhr

Welchen zweck hatte das britenbild??

Gruß
Hannibal


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images.jpg
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#9
20. Juni 2011, um 19:06:35 Uhr

Damit es auch noch was zu lachen gibt und nicht nur das leidige Thema "Grabungsgenehmigung" .
Viele Grüße vom Grabungsgenehmigungaufdenleimgeher und gut Fund


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Haaaaaaaaaaaaaahaa.jpg
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#10
21. Juni 2011, um 06:12:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von ali
bgb paragraph 984 sagt 50:50 (finder und grundstücksbesitzer) wenn ich das so richtig versteh , aber kommt glaub ich auch auf s bundesland an oder

grüße

Moin § 984 BGB regelt die Eigentumsfrage an Schatzfunden.

Du hattest aber geschrieben, dass Du meintest eine NFG zu benötigen, wenn auch das BGB dazu anders aussagt. Nun hat aber eine Reglung über die Eigentumsfrage an Schatzfunden absolut nichts mit einer in den Denkmalschutzgesetzen vorgesehenen Nachforschungsgenehmigung zu tun.

Das BGB kann zu Fragen einer NFG nichts aussagen, auch nichts abweichendes, da das BGB nur privates Recht betrifft, eine NFG jedoch öffentliches Recht ist und beides nichts miteinander zu tun hat.

Viele Grüße

Walter

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