Moin, ich bin nicht nur neu in diesem Forum sondern auch in Bezug auf das Thema Sondeln.
Im Zuge meiner Recherchen habe ich das folgende PDF Dokument gefunden.
Es ist von 2020 und eine allgemeine Genehmigung (sollte man immer bei sich führen) für alle Sondelgänger über 18 Jahre für die Strände an Nord- und Ostsee und den als Badeseen ausgewiesenen Binnengewässern in S-H:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Einlogenhttps://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/Detektorinfos/PDF_links/strandsuchgenehmigung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Die Binnengewässer (amtlich als Badeseen ausgewiesen) findet Ihr hier: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Einlogenhttps://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/SWIM/index.html?lang=de
Beste Funde weiterhin
LG Nico