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 Unverhofft - Ermittlungsverfahren wegen besonders schweren Fall des Diebstahls

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Avatar  Unverhofft - Ermittlungsverfahren wegen besonders schweren Fall des Diebstahls  (Gelesen 5192 mal) 0
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Offline
(versteckt)
#45
02. Januar 2020, um 18:11:31 Uhr

Ein Diebstahl läge nur dann vor, wenn die Archäologen den Fund bereits geborgen hätten und er ihnen beispielsweise aus ihrem Zelt entwendet wurde. Anderenfalls ist das "nur" eine Unterschlagung. 

Viele Grüße,
Günter

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#46
02. Januar 2020, um 18:30:35 Uhr

habe noch mal das Schreiben vom Staatsanwalt neben mir zu liegen, -  Tatvorwurf : Besonders schwerer Fall des 
Diebstahls u.a. 
 und -- das gegen Sie eingestellte Ermittlungsverfahren habe ich gemäß § 170 Abs 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
 
Muss auch mitteilen , auf der Polizei waren die sehr freundlich und ich war überrascht wie die das Protokoll in mein 
Interesse vorteilhaft formulierten. 
Vielleicht ist der Apparat auch zu sehr überlastet um sich mit jeder Luftnummer zu beschäftigen, wär auch lustig geworden wenn die bei einer Hausdurchsuchung  meine 20 Kartons umfassende Knopfsammlung beschlagnahmt hätten.
Auch sehe ich das nicht mehr so verbissen mit dem Einstellen von guten Funden im Forum , da kommt kein 
Ermittlungsapparat hinterher um das zu Beschlagnahmen , Bzw. wir sind so demokratisch das mich ein guter Anwalt
immer heraushauen kann. --- Aber bitte nicht Übermütig werden.
MfG   Smiley
 Gespannt bin ich nur am Do. den 23.1 . findet bei uns in Brandenburg im Roland Saal der archäologische Jahresrückblick statt mal sehen ob die wegen mangelnder Funde die Raubgräber verantwortlich machen.

Offline
(versteckt)
#47
02. Januar 2020, um 18:58:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Nespora

Vielleicht ist der Apparat auch zu sehr überlastet um sich mit jeder Luftnummer zu beschäftigen

Unter anderem und in deinem Fall auch das.


Michel  Winken

Offline
(versteckt)
#48
02. Januar 2020, um 20:16:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von Nespora
Sie eingestellte Ermittlungsverfahren habe ich gemäß § 170 Abs 2 der Strafprozessordnung
Das wollte ich hören.
Das heißt , die Staatsanwaltschaft hat also damit faktisch festgestellt,dass Du als " Täter" nicht in Betracht kommst. Du bist damit quasi " vollständig rehabilitiert" und hast Dir nichts zu Schulden kommen lassen. 
Wenn Dir z.B. Kosten wg.Durchsuchung etc. entstanden wären,hättest jetzt einen Ersatzanspruch. Anwaltskosten allerdings ( noch) nicht da vorgeplänkel.
Also die negativen Stimmen kannst getrost ignorieren, es wurde professionell geprüft und entschieden. Nicht von Laien aus der Ferne, sondern hochoffiziell:)
Der Vorwurf war ja auch Bullshit selbst für Laien zu erkennen...

Ich rate allerdings dringend, immer die Aussage zu verweigern! Sagen kann man immer zu einem späteren Zeitpunkt was, aber so früh ist es unnötig. Als Beschuldigter darf man übrigens auch lügen, nur leider wissen das die Gerichte auch. Daher immer erstmal nix sagen, gilt eigentlich ausnahmslos.

« Letzte Änderung: 02. Januar 2020, um 20:21:24 Uhr von (versteckt) »

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