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 Kommt Schatzregal in Bayern?

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#180
01. August 2023, um 21:54:10 Uhr

Und wie machen das die Melder mit der schriftlichen Genehmigung des Grundeigentümers zum Suchen, welche das Amt ja nun quasi verlangt?

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#181
02. August 2023, um 05:50:17 Uhr

Das Gesetz fordert das Melden. Wie? Das steht da nicht. Zu Dem werde ich niemals jemanden um eine Unterschrift bitten und handle teilweise auf das Betretungsrecht. 
Ich werde das alte Formular nutzen. Da steht das nicht drauf

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#182
02. August 2023, um 07:25:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kraterbuddler
Das Gesetz fordert das Melden. Wie? Das steht da nicht.

Da steht am Ende von Art. 9 Schatzregal - Unverzüglich
Mag ja sein, das die zuständigen Archäologen das unterschiedlich auslegen, der Dr. L. aus M. will das dann auch sofort haben. Du sollst praktisch nach jeder Sondeltour ein Päckchen packen und es zu ihm schicken. Selbst von einem langjährigen Melder der erst von paar Wochen "Grabbeigaben" mit Torques, Armreife und Fibeln usw. abgegeben hat.
Bei uns wird gnadenlos alles einbehalten, einer von unserem Stammtisch hat einen Silberkelten gefunden, den wird er auch nicht zurückbekommen, das wurde ihm schon mitgeteilt. Das hat früher, als sie dafür bezahlen mussten, keine Sau interessiert.


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« Letzte Änderung: 02. August 2023, um 07:50:56 Uhr von (versteckt) »

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#183
02. August 2023, um 08:17:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Bei uns wird gnadenlos alles einbehalten, einer von unserem Stammtisch hat einen Silberkelten gefunden, den wird er auch nicht zurückbekommen, das wurde ihm schon mitgeteilt. Das hat früher, als sie dafür bezahlen mussten, keine Sau interessiert.

Warum tut man sich das noch an? Ich bin froh, dass bei mir die Sucht schon länger vorbei ist und ich mittlerweile genug alternative Freizeitbeschäftigungen habe.

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#184
02. August 2023, um 10:07:37 Uhr

Nach dem 1 Juli habe ich noch eine Fundmeldung beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege eingereicht. Der Fund wurde im Juli gemacht. Hierfür hatte ich ein eigenes Formular in Anlehnung an das alte Fundformular verwendet und  ohne unterschriebene Einwilligung durch den Landwirt/Grundstückbesitzer). In der Bestätigung wurde ich darauf hingewiesen, dass ab dem 1.Juli gemeldete Funde umgehend eingereicht werden müssen, am besten über die Post!? Erst wenn der Fund im Denkmalamt angekommen wäre, sei die Meldung abgeschlossen. Weitere Auflagen wurden nicht mitgeteilt.

LG Jochen Winken

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#185
02. August 2023, um 10:20:58 Uhr

eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers reicht natürlich auch mündlich. Es liegt auch nicht in der Zuständigkeit des Denkmalamtes, befugtes oder unbefugtes Betreten eines Grundstücks zu prüfen oder zu beurteilen.... 
Interessant wäre noch, was alles ans Amt zu schicken ist. Musketenkugeln, Uhrenschlüssel, alles was an Pferdegeschirr auftaucht, einzelne neuzeitliche Münzen, Schellen, Petschaften und, und, und ..... ? 
Hier sollte es seitens des Amtes konkrete, aufklärende Hilfestellung geben.
VG feinder-man Winken

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#186
02. August 2023, um 10:42:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von tbix
In der Bestätigung wurde ich darauf hingewiesen, dass ab dem 1.Juli gemeldete Funde umgehend eingereicht werden müssen, am besten über die Post!? Erst wenn der Fund im Denkmalamt angekommen wäre, sei die Meldung abgeschlossen.

Dann aber mit "Gebühr bezahlt Empfänger", würde ich mal sagen.

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#187
02. August 2023, um 11:22:49 Uhr

Die Gesetzesänderung ist das Eine. Die Zusammenarbeit das Andere. Das geht einfach so nicht.Seit der Änderung sehe ich auch nicht die Notwendigkeit einen Bogen um "Vermutungsflächen" zu machen.

Hinzugefügt 02. August 2023, um 11:38:13 Uhr:

Geschrieben von Zitat von MichaelP

Da steht am Ende von Art. 9 Schatzregal - Unverzüglich
Mag ja sein, das die zuständigen Archäologen das unterschiedlich auslegen, der Dr. L. aus M. will das dann auch sofort haben. Du sollst praktisch nach jeder Sondeltour ein Päckchen packen


Ja. Das meinte ich damit nicht. Mir ging es um das Fundformular. Es steht nirgends in welcher Form die Fundmeldung zu erfolgen hat. Eigentlich soll man den Fund ja auch glaub 2 Wochen unverändert liegen lassen. Das wäre ein Spaß. Fund mit Bild melden und nur sagen " da liegt er"

Hinzugefügt 02. August 2023, um 11:38:17 Uhr:

« Letzte Änderung: 02. August 2023, um 11:38:34 Uhr von (versteckt) »

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