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 Mit der Metallsonde unterwegs in Niedersachsen

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Avatar  Mit der Metallsonde unterwegs in Niedersachsen  (Gelesen 1716 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
24. Juni 2019, um 09:19:33 Uhr

In Niedersachsen ist nun eine Broschüre "Mit der Metallsonde unterwegs in Niedersachsen. Sondengänger als Helfer der Archäologie" erschienen, in der alle wichtigen Informationen zum Sondengehen zusammengefasst sind.

Die Broschüre kann hier als PDF heruntergeladen werden: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.ak-niedersachsen.de/images/dokumente/Sondengaenger_Broschuere_Inhalt_V5.pdf


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#1
24. Juni 2019, um 12:54:07 Uhr

Moin, 

eine wichtige Information fehlt hier, oder ich habe sie übersehen, die Angabe der Rechtsgrundlage für die verpflichtende Teilnahme an den angebotenen Kursen, als Voraussetzung für die Erteilung einer NFG.

Viele Grüße und gut Fund aus Ostfriesland 

Walter.

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#2
24. Juni 2019, um 13:20:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Moin,

eine wichtige Information fehlt hier, oder ich habe sie übersehen, die Angabe der Rechtsgrundlage für die verpflichtende Teilnahme an den angebotenen Kursen, als Voraussetzung für die Erteilung einer NFG.

Viele Grüße und gut Fund aus Ostfriesland

Walter.
Seite 12
"Ein wichtiger Hinweis:
Die im Rahmen der Kurse erstellten Bescheinigungen sind wesentliche Grundlage für die Zulassung eines Antrages auf Suchgenehmigung. ..."

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#3
24. Juni 2019, um 13:49:21 Uhr

Danke CIM,

habe ich gelesen. Dass ist aber keine Rechtsgrundlage. Wo steht im Gesetz, dass diese Kurse eine wesentliche Grundlage für die Erteilung einer NFG sind? Im Fyler hätte auf die Rechtsgrundlage hingewiesen werden müssen, zumal es wohl einigermaßen  schwierig ist diese Rechtsgrundlage zu finden.

Viele Grüße und gut Fund aus Ostfriesland 

Walter

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#4
24. Juni 2019, um 14:06:40 Uhr

Ah, da habe ich mich bei Dir verlesen.

DSchG,NI § 12 Abs. 2
"... . Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden. Insbesondere können Bestimmungen über die Suche, die Planung und Ausführung der Grabung, die Behandlung und Sicherung der Bodenfunde, die Dokumentation der Grabungsbefunde, die Berichterstattung und die abschließende Herrichtung der Grabungsstätte getroffen werden. ..."

Hieraus könnte man die Verpflichtung zur Schulung herleiten.
~ Ohne eine entsprechende Schulung ist man nicht in der Lage, die Bestimmungen zur Ausführung, Sicherung, Dokumentation etc. entsprechend durchzuführen.

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#5
24. Juni 2019, um 14:31:25 Uhr

Das bezieht sich auf ne Grabungsgenehmigung; hat mit Sondeln eher wenig zu tun.
Gruß Shamash

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#6
24. Juni 2019, um 15:40:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von Shamash
Das bezieht sich auf ne Grabungsgenehmigung; hat mit Sondeln eher wenig zu tun.
Gruß Shamash

Ich habe auf die Frage geantwortet, woher man die Rechtsgrundlage an den Kurs herleiten könnte.

Den Antrag auf Such/Grabungsgenehmigung kannst Du aus DSchG,NI §12 Abs.1

"Wer nach Kulturdenkmalen graben, ...oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. ..."
und §13 Abs.1
" Wer Nachforschungen oder Erdarbeiten an einer Stelle vornehmen will, von der er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muss, dass sich dort Kulturdenkmale befinden, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde."

Natürlich könntest Du einwenden das Du gar keine Kulturdenkmale suchen/nach welchen graben willst und wir würden uns alle auf Grund der schwammigen Gesetze im Kreis drehen.

Ich persönlich begrüße das Angebot des NLD und halte auch den Teil zum Umgang mit Fundmunition für sehr vorbildlich.

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