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 Waldsuche (Niedersachsen)

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Avatar  Waldsuche (Niedersachsen)  (Gelesen 1458 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
16. April 2018, um 20:34:49 Uhr

Moin Leute! War bisher immer der Meinung, Wal- Inhalt entfernt -che sei generell verboten. Hab jetzt allerdings im Internet die Info gefunden, dass man sehr wohl im Wald, allerdings nicht bei Bodendenkmälern suchen darf.
Bin noch neu in dem Hobby und nun etwas verwirrt Unentschlossen
Wie sieht´s denn nun aus? Ist das Suchen im Wald (natürlich mit NfG) doch erlaubt?

Grüße von der Weser

Jan



P.S. weiß jemand, warum die Buchstaben D,S und U im Themen-Topic zensiert werden? Danke im Voraus Idee

« Letzte Änderung: 16. April 2018, um 20:38:14 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#1
16. April 2018, um 20:37:32 Uhr

mit NFG nicht, ohne schon   Zwinkernd

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(versteckt)
#2
16. April 2018, um 21:39:26 Uhr

Weise Mit NFG darf man auch im Wald suchen  Amen

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#3
16. April 2018, um 21:49:04 Uhr

suchen ja, graben nein Zwinkernd

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
17. April 2018, um 17:10:11 Uhr

Hmm, also um die Lage zusammen zu fassen ist es generell verboten im Wald nach Funden zu graben, egal ob mit NFG oder ohne? Warum holt man sich dann denn überhaupt eine NFG, da ist doch dann die Rechtslage sehr streng wenn man mit NFG erwischt wird, oder? Also es kommt doch zur Geldstrafe dann noch dazu, dass einem durch die Behörden womöglich die NFG nicht verlängert wird, oder? Oder kann man, nach Absprache mit dem Archäologen, auch im Wald legal suchen?

Danke für eure bisherigen Antworten Zwinkernd

Gruß Jan Suchen

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#5
17. April 2018, um 17:15:08 Uhr

Ich denke du wirst schlicht und einfach keine NFG für den Wald bekommen oder ?

Gruß

P.S. Da gibts einen "Verein" der sich mit den 3 Buchstaben abkürzt und der hier glaube ich nicht sonderlich beliebt ist  Zwinkernd

« Letzte Änderung: 17. April 2018, um 17:17:55 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
17. April 2018, um 17:21:35 Uhr

:oIch dachte, eine NFG wird immer für das komplette Zuständigkeitsgebiet einer UD ausgestellt? Und bei Äckern, Feldern und Wiesen müsste man sowas nur mit dem Grundbesitzer/Bauern absprechen und nicht mit dem Archi, wo es genau hingeht. Und dann, nach Kontaktaufnahme mit dem Archi könnte man grünes Licht für den Wald bekommen. oder?

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#7
17. April 2018, um 17:29:38 Uhr

Also ich bin nicht der NFG Rechtsexperte,da kennen sich andere Leute sehr viel besser aus,aber ich glaub NFGs gibt nur für gestörten Boden also Äcker o.Ä. und da zählt meines Wissens Wald nicht dazu.
Lass mich aber auch gern eines besseren belehren,kein Problem.

Gruß

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#8
17. April 2018, um 17:43:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von IndoxInToxic
 Und dann, nach Kontaktaufnahme mit dem Archi könnte man grünes Licht für den Wald bekommen. oder?


...grünes Licht wirste nicht bekommen,sondern die rote Karte.   wenn dir dannach ist, geh in den Wald Suchen

und fertsch.

Gruß Helmut

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