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...Wer sich für Archäologie interessiert, kann im Landesamt vorstellig werden. Wird er nach einem Gespräch für vertrauenswürdig für eine ehrenamtliche Kooperation befunden, kann er an einem zweijährigen Kurs teilnehmen. Danach kann man eine Suchgenehmigung beantragen. Es werden konkrete Gebiete festgelegt, in denen sich der Betroffene mit einer Sonde auf die Suche machen darf. Alle Funde müssen eingemessen und später zusammen mit entsprechenden Berichten dem Landesamt übergeben werden.
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2017, um 13:11:29 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2017, um 16:50:14 Uhr von (versteckt) »