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Sehr geehrte Damen und Herren,mein Name ist Marc XXX. Ich möchte meinem Hobby, der Bodensuche mit Metalldetektor nachgehen und zu diesem Zwecke eine Nachforschungsgenehmigung einholen. Bitte teilen Sie mir mit, welche Schritte notwendig sind, um eine solche Genehmigung zu erhalten. Des weiteren interessiert mich, auf welchem Wege und in welcher Form ich etwaige Funde, die für die Archäologie interessant sein könnten, den entsprechenden Fachkräften zukommen lassen kann. Ich bin mit dem Denkmalschutzgesetz im Land Brandenburg vertraut und habe mich mit den Rechten, Pflichten und Verboten für die Bodensuche in diesem Bereich vertraut gemacht. Ich bin an der Geschichte dieser Region sehr interessiert und würde mich freuen, wenn es möglich wäre, durch die Ausübung meines Hobbys die Fachkräfte zu bereichern.Für jegliche Informationen bin ich Ihnen ausgesprochen dankbar.mit freundlichen GrüßenMarc XXX
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...Wer sich für Archäologie interessiert, kann im Landesamt vorstellig werden. Wird er nach einem Gespräch für vertrauenswürdig für eine ehrenamtliche Kooperation befunden, kann er an einem zweijährigen Kurs teilnehmen. Danach kann man eine Suchgenehmigung beantragen. Es werden konkrete Gebiete festgelegt, in denen sich der Betroffene mit einer Sonde auf die Suche machen darf. Alle Funde müssen eingemessen und später zusammen mit entsprechenden Berichten dem Landesamt übergeben werden.
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2017, um 13:11:29 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2017, um 16:50:14 Uhr von (versteckt) »