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 Hilfe bei Beantragung NFG

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Avatar  Hilfe bei Beantragung NFG  (Gelesen 2993 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
14. Januar 2019, um 00:46:13 Uhr

Hallo zusammen
Bin noch relativ neu beim Sondeln.
Nun möchte ich gerne eine Genehmigung beantragen, wer kann mir dabei helfen.
Für mich ist das alles leider ziemliches Neuland.
Zwei für mich interessante Gebiete habe ich mir auch schon ausgeguckt.
Wie gehe ich am besten vor?
Beantragen muss ich die in Marburg, soviel hab ich schon raus bekommen.
Was genau schreibt man denn in so einen Antrag?
Bin für jeden Tip dankbar

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(versteckt)
#1
14. Januar 2019, um 08:16:04 Uhr

Da jedes Bundesland andere Regelungen hat, kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Für alle anderen, die hier lesen, es geht wohl um Hessen.
Ich schaue mir gerade zum ersten Mal die Seite vom LfD Hessen an, nicht schlecht.... Ein kleiner Nebensatz zum Ehrenamt aber ein fetter Link zur Anzeige von Illegalen bei der Polizei.

Lies vielleicht mal das durch:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
https://www.gemeinsam-aktiv.de/mm/mm001/Engagiert_in_Hessen__Ausgabe_31.pdf


Ansonsten einfach mal dem Denkmalamt eine kleine Email schreiben und um weitere Informationen bitten, ist meist am unkompliziertesten.

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(versteckt)
#2
14. Januar 2019, um 08:30:55 Uhr

Moin Björn,

in Hessen ist es relativ einfach eine NFG zu erhalten.

Du brauchst ein so genanntes Projekt für dessen Umsetzung Du mit einem Detektor forschen möchtest. Das Projekt sollte einen Bezug zur Heimatgeschichte haben. Z. B. Du möchtest die Zubringerstrasse von Deinem Ort zur nächsten Fernstrasse suchen, oder die Lage einer Wüstung erkunden und deren Verkehrsanbindung.

In einem formlosen Antrag beschreibst Du Dein Projekt und den Bereich wo Du nachforschen möchtest. Das dürfen aber leider nur Äcker sein. Im ersten Jahr darfst Du mit der NFG dort nur eine Fundlese durchfühen, erst im zweiten Jahr mit Detektor. Die wollen überprüfen, wie gut Deine Funddokumentation ist.

Den Antrag mit der Post, keine Mail und mit Nachweis, z. B. Prior oder Einwurfeinschreiben.

Viele Grüße und gut Fund aus Ostfriesland 

Walter

P.S., bin Ex-Wiesbadener und habe 1999/ 2000 die NFG vor dem Verwaltungsgericht eingeklagt. Vorher hat das Landesamt keine NFG an Sondengänger erteilt.

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
14. Januar 2019, um 08:58:42 Uhr

@Skorpid: Ja, es geht um Hessen
Danke für den Link, kannte ich noch nicht

@Walter Franke: Hmm, wie soll ich am besten Beschreiben das ich gerne dem Umkreis meines jetzigen Wohnortes absuchen möchte. Dort gibt es viele Äcker. Das interessanteste ist allerdings ein kleines Waldstück zwischen den Dörfern. Habe auch sehr alten Karten gesehen, das dort Wege eingezeichnet waren.
Das andere was mich Interessieren würde, ist das Dorf in dem ich geboren und aufgewachsen bin, dort steht auch mein Elternhaus in dem noch meine Eltern leben.
Dieses befindet sich mitten im Burgwald, also nur Wald rundherum, nur wenige Ackerflächen vor dem Ort. Dort ist im WW2 gekämpft worden und auch ein Bomber abgestürzt, der laut alten Dokumenten allerdings geborgen und der Pilot auf dem Dorffriedhof bestattet worden. Würde dort gerne mehr über die Aktivitäten während des WW2 erfahren und die Auswirkungen auf das Dorf. Meine Großeltern haben dort übrigens auch gelebt.

Ob ich mit diesen Dingen eine Chance auf Genehmigung habe?

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#4
14. Januar 2019, um 09:26:48 Uhr

Leider nein, NFG werden grundsätzlich nicht für den Wald ausgestellt.

Viele Grüße und gut Fund aus Ostfriesland 

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
14. Januar 2019, um 12:57:49 Uhr

Doof. Sowas dachte ich mir schon. Bei den Äckern fehlt mir irgendwie die zündende Idee wie ich den Antrag begründen soll.
Um mit meiner Suche evtl zur Aufklärung der Dorfhistorie beizutragen oder wie nennt man sowas?
Ganz schön kompliziert für einen Neuling.

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#6
07. Februar 2019, um 06:50:36 Uhr

Hallo,

Habe mich selbst mit dieser NFG auseinander gesetzt. Da wo ich suchen will, im Wald, da bekommst eh keine NFG und zum zweiten, für die paarmal wo ich im Jahr los ziehe zum sondeln so einen aufriss zu machen war mir Persönlich zu viel Action. Muss aber jeder selbst wissen. Ich für meinen teil habe mich entschieden..........

Und was du denen auf dem Amt erzählst damit du diese NFG bekommst kann dir bestimmt einer schreiben der schon vor dem Herrgott vom Amt gesessen hat.  Zwinkernd
Denke aber da werden einem viele fangfragen gestellt, quasi wie beim idiotentest   Grinsend  Grinsend

« Letzte Änderung: 07. Februar 2019, um 06:52:20 Uhr von (versteckt) »

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#7
07. Februar 2019, um 07:20:40 Uhr

Mit einer NFG darf man soweit ich weiß, ausschließlich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sondeln. Man liest aber immer wieder, dass manche Leute in Wäldern ihre Funde machen... Ist dies grundsätzlich ein Verstoß, oder kann man auch als Ehrenamtlicher einen offiziellen  Auftrag zur Nachforschung in Waldgebieten bekommen?

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#8
07. Februar 2019, um 08:21:39 Uhr

Habe eben nochmal nachgelesen..... In RLP darfst teilweise mit einer NFG auch im Wald Sondeln. 
Begründung vom Amt: die Vollernter wo im Wald eingesetzt werden richten eh größeren Schaden an als jeder Sondengänger  auf dieser Welt .

Wie das in anderen Bundesländer ist  keine Ahnung.

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#9
07. Februar 2019, um 10:08:52 Uhr

Das ist wohl wahr! Wenn ich sehe, was die Harvester für Schneisen durch den Wald ziehen und ihre Spuren nicht wieder auffüllen, sollten doch Sondler mit NFG in nicht geschützten Wäldern ihrem Hobby nachgehen dürfen.
Werde ich in zwei Wochen mal meiner Archäologin vorschlagen Smiley

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#10
07. Februar 2019, um 10:10:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von horstelde
Habe eben nochmal nachgelesen..... In RLP darfst teilweise mit einer NFG auch im Wald Sondeln. 
Hast mal einen Link, in dem man deine Aussage nachvollziehen kann.

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#11
07. Februar 2019, um 10:15:47 Uhr

Guck dir das Video vom German Treasure Hunter an.  Dort wird das von dem guten Mann vom Amt gesagt 

Irgendwo hier auf dem Board gibt's das Video ja. Bin jetzt zu faul zum suchen da ich mit Handy hier gerade Texte und schon Augenflimmern habe  Grinsend

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