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 Pächter erteilt Erlaubnis - Eigentümer hat was dagegen...

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Avatar  Pächter erteilt Erlaubnis - Eigentümer hat was dagegen...  (Gelesen 8069 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
08. Februar 2019, um 20:36:43 Uhr

Hallo zusammen!

Wie seht Ihr folgenden Fall:

Der Pächter einer Wiese erlaubt es, dass man darauf sondelt und gräbt. Als der Eigentümer (= Verpächter) der Wiese dies zufällig bemerkt, mault er rum und verbietet jede weitere Sondel- und Grabungsaktivität.
Er meint der Pächter darf die Wiese nur so nutzen,m wie man eine Wiese eben nutzt: Nämlich mähen. Grabungen dürfe der Pächter nicht erlauben.

Frage:
Darf er das dem Sondler gegenüber? Oder muss er sich an seinen Pächter wenden und dies mit ihm klären?

Danke für Eure Meinungen!

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(versteckt)
#1
08. Februar 2019, um 20:40:24 Uhr

hallo

das wars

ende im gelände

gut fund Reiter

buschi50 Winken

hoffe du hast beim nächsten mehr glück

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(versteckt)
#2
08. Februar 2019, um 20:41:15 Uhr

Der Eigentümer hat das zu entscheiden, der Pächter darf da nur seinen Krempel anbauen und ernten. Beim Grundstück oder Ackerland hat der Pächter sonst nix zu melden. Sind zumindest meine Infos.

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
08. Februar 2019, um 20:50:04 Uhr

Ok... vielen Dank für die schnellen Antworten. Aber das Ok vom Pächter braucht man trotzdem auch - oder?

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#4
08. Februar 2019, um 21:18:13 Uhr

Solange Du nicht seine gepachteten Rechte verletzt, theoretisch nicht. Wenn er aber partout was dagegen hat auch doof.
Ich selbst belass es beim Eigentümer, wenn wer was sagt, schick ich den zu ihm. So ist es ausgemacht;)

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#5
08. Februar 2019, um 23:47:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mork_vom_Ork
Aber das Ok vom Pächter braucht man trotzdem auch - oder?
 

Du brauchst die Erlaubnis von beiden, Grundstück Besitzer und vom Pächter.
Stellt sich einer von beiden quer, dann ist der Keks gegessen  Zwinkernd 



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#6
09. Februar 2019, um 06:39:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von co-ko
Du brauchst die Erlaubnis von beiden, Grundstück Besitzer und vom Pächter.Stellt sich einer von beiden quer, dann ist der Keks gegessen

Man darf Besitz nicht mit Eigentum verwechseln, der Pächter wird für die Zeit der Pacht
auch Besitzer der Fläche, er hat das alleinige Nutzungsrecht.
Das gilt auch für Wohnraum, Mieter ist Besitzer der Wohnung und erlaubt oder verbietet
das betreten, Eigentümer gibt für die Zeit der Verpachtung seine Besitzrechte an der Sache auf.

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#7
09. Februar 2019, um 07:42:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Egge
Das gilt auch für Wohnraum, Mieter ist Besitzer der Wohnung und erlaubt oder verbietetdas betreten,
Das Mietrecht einer z.B.Wohnung ist viel strengenter und mit einer landwirtschaftlichen Pacht nicht vergleichbar.
Ein normaler Acker ist eben kein befriedeter Besitztum wie es eine Wohnung ist. 
Zum schlichten Betreten eines unbefriedeten Ackers brauche ich z.B. außerhalb der Nutzungszeit von niemanden eine Erlaubnis. 
 Ist bei mir schon im Bay NatSch Art. 27 geregelt. Ist in den meisten Bundesländern wohl ähnlich.

« Letzte Änderung: 09. Februar 2019, um 07:47:35 Uhr von (versteckt) »

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#8
09. Februar 2019, um 09:09:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von co-ko
 

Du brauchst die Erlaubnis von beiden, Grundstück Besitzer und vom Pächter.
Stellt sich einer von beiden quer, dann ist der Keks gegessen  Zwinkernd 




  Narr

Ist das nun ein konkreter Fall oder ein Gedankenkonstrukt?

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#9
09. Februar 2019, um 09:29:59 Uhr

In Schleswig-Holstein gibt es seit 2015 ein Betretungsrecht für Landwirschaftliche Flächen, natürlich außerhalb
der Vegetationszeit, da kann kein Bauer ein Betretungsverbot aussprechen.

In den anderen Bundesländern ist das Betreten, außerhalb der Vegationszeit, solange erlaubt, bis es vom Besitzer verboten wird.

Seit 2012 kann man sogar die Jagd auf eigenen Landwirtschaftlichen Grundstücken verbieten.

Bei der Frage am Anfang ging es aber darum, wer das Betreten verbieten kann, Pächter oder Eigentümer
und das wäre nach meinem Kenntnisstand, der Pächter als Besitzer.


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#10
09. Februar 2019, um 09:37:25 Uhr

Die Aussagen sind so überwiegend nicht richtig.

Zu den Sperren gilt z.B. in Bayern folgendes:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayNatSchG-33


Zu dem Betretungsrecht
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayNatSchG-27


D.H. weder ein Besitzer kann es mir einfach so verbieten noch der Pächter.

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#11
09. Februar 2019, um 09:40:11 Uhr

Über den Acker laufen oder sondeln und graben sind aber zwei verschiedene Schuhe.
In manchen Ecken haben die Bauern schon die Nase voll, wenn Spaziergänger mit Hunden auf den Wiesen rumlaufen und die Hunde die Wiesen vollkacken.

« Letzte Änderung: 09. Februar 2019, um 09:45:41 Uhr von (versteckt) »

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#12
09. Februar 2019, um 09:47:47 Uhr

Klar.

Doch da wird rumgetan  Nono

Was ist schone ne Wiese, da wächst alles wieder nach. Ich denke, da geht's um die Sondler, die sich wie ne Wildsau benehmen....

Der Mork soll mal aufklären, ob das ein realer Fall ist oder nur Spekulatius

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(versteckt)
#13
09. Februar 2019, um 09:53:39 Uhr

ist ganz einfach ich denke nicht das der pächter mit dem besitzer wegen dir streiten wird,
und es dir dann halt einfach auch verbietet.

best regards
zenzi

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(versteckt)
#14
09. Februar 2019, um 09:53:50 Uhr

Bei meinen Wiesen hat das mit dem Hundekot und der Heuernte zu tun, das ist für die Tiere anscheinend nicht verträglich.

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