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 Privatwald

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Avatar  Privatwald  (Gelesen 1518 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
05. Dezember 2019, um 23:23:56 Uhr

Hallo.Ein Freund von mir ist im besitz eines privaten Waldes.
Dieser hat keine öffentlichen Wege und wird auch nicht von einem Förster frequentiert.
Darf ich in diesem Wald sondeln oder ist es auch dort verboten?

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(versteckt)
#1
06. Dezember 2019, um 07:19:41 Uhr

kommt drauf an in welchem Bundesland du wohnst .In Bayern darfst du mit Einverständnis des Besitzers .

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(versteckt)
#2
06. Dezember 2019, um 13:06:48 Uhr

wenn der besitzer dir die Erlaubnis gibt - dann los.
du solltest nur die löcher wieder zubuddeln und das wild nicht stören.

gut fund und schönes Wochenende!
Winken

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(versteckt)
#3
06. Dezember 2019, um 17:38:38 Uhr

Deine Frage ist doch bestimmt ein Witz?

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#4
06. Dezember 2019, um 21:08:47 Uhr

Komme aus NRW .

Hinzugefügt 06. Dezember 2019, um 21:11:06 Uhr:

Danke und HAPPY  WE.

Hinzugefügt 06. Dezember 2019, um 21:12:18 Uhr:

Durchaus nicht.

« Letzte Änderung: 06. Dezember 2019, um 21:12:18 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#5
07. Dezember 2019, um 09:41:23 Uhr

Rechtlich in NRW: Verboten ohne NFG

Aber wo kein Kläger......



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(versteckt)
#6
07. Dezember 2019, um 12:46:44 Uhr

Moin, 

das Denkmalschutzgesetz ist öffentliches Recht. Ein Privatmensch und Waldeigentümer kann nicht über öffentliches Recht entscheiden. Für eine Nachforschung brauchst Du eine Nachforschungsgenehmigung. Der Waldeigentümer kann Dich aber beauftragen in seinem Wald nach verlorenen Gegenständen zu suchen, etwa das von seiner Familie dort 1945 versteckte Silberbesteck. 
Bei dabei zufällig entdeckte archäologische Funden ist gem. Denkmalschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes zu verfahren. Ausnahmen gelten für BY und SH.

Viele Grüße und gut Fund aus Ostfriesland 

Walter

Offline
(versteckt)
#7
07. Dezember 2019, um 17:27:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
das Denkmalschutzgesetz ist öffentliches Recht.

das kann es auch bleiben - 

hat aber keinen einfluss auf bau-,pflanzungs- und ähnliche forstwirtschaftliche arbeiten im privatforst.
wie bitte soll ich flächen bewirtschaften?

hatte diese diskussion mal mit der unteren denkmalschutzbehörde meckpom - 
die haben dann sehr verunsichert zugeben müssen, dass Grabungen statthaft wären.
wald steht generell nicht unter Denkmalschutz.
bin selber im besitz von waldflächen , deren denkmalschutzcharakter man mir weder beim kauf 
noch irgendwann später (auch auf nachfrage) mitgeteilt hat.
es gibt z.b. in Brandenburg das waldgesetz, was grabungen allgemein in den wäldern nicht gestattet,
was ja auch richtig ist.
hat aber eher was mit Naturschutz zu tun.

Winken

Offline
(versteckt)
#8
07. Dezember 2019, um 18:50:03 Uhr

Walter hat alles gesagt zu dem Thema.
Vertrau ihm. Er weiß, wovon er redet.

Mehr ist nicht hinzuzufügen.


  Drusus hat immer Recht

« Letzte Änderung: 07. Dezember 2019, um 18:59:12 Uhr von (versteckt) »

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