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 Rechtseinschätzung Magnetangeln in Bayern

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Avatar  Rechtseinschätzung Magnetangeln in Bayern  (Gelesen 949 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
26. August 2020, um 10:37:21 Uhr

Kam heute als Info vom Landesfischereiverband Bayern


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Screenshot_20200826-113117~2.jpg
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(versteckt)
#1
26. August 2020, um 11:33:58 Uhr

Wundert mich nicht, das ist unter anderem die Reaktion auf die yt Idioten.

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#2
26. August 2020, um 11:37:59 Uhr

Hmm, aber bei dem Schreiben ist nun auch nicht klar, wie die Regelung nun ist. Es klingt eher sehr nach: "Hmm, nee. Keine Ahnung. Muss man dann vor Ort entscheiden."

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#3
26. August 2020, um 11:43:20 Uhr

In dem Schreiben wird auf entsprechende Gesetzestexte verwiesen.

Die Frage ist, ob und wie das geahndet wird.

Verständlich ist, die Angler wollen das nicht- wenn so ein Magnetheini kommt, kann der Angler zusammenpacken

« Letzte Änderung: 26. August 2020, um 11:46:59 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
26. August 2020, um 11:48:03 Uhr

Für mich hört sich das so an, dass man eine Genehmigung vom Wasserwirtschaftsamt braucht und diese dann anhand der Gegebenheiten vor Ort entscheiden.  Amtsschimmel lässt grüßen.
Alles sehr theoretisch, solange es kein richterliches Urteil mit Begründung dazu gibt. Daher alles nur eine  " Rechtseinschätzung"

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#5
26. August 2020, um 11:55:03 Uhr

Einbringen von Stoffen in Gewässer. Idiot Glaube nicht das es mit der Begründung vor Gericht standhält.
Würde sowieso nicht auf die Idee kommen, irgendwo ein Magneten reinzuschmeißen, aber das kommt mir ja doch sehr weit hergeholt vor.

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#6
26. August 2020, um 12:20:19 Uhr

Man muss es so verkaufen, dass man die Gewässer vom Müll befreien will (was ja auch getan wird). Dann haben alle etwas davon.

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(versteckt)Themen Schreiber
#7
26. August 2020, um 12:32:13 Uhr

Ich glaube man sollte es als Sprachregelung/ Hilfe der Angelvereine sehen, falls an deren Gewässern Leute ungefragt  Magnetangeln oder anfragen ob bei Ihnen Magnetangeln erlaubt sei. Denn in jedem bayrischen Gewässer gibt es jemanden, welcher die Fischereirechte besitzt bzw. gepachtet hat. Könnte, theoretisch, zu Konflikten kommen...

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#8
26. August 2020, um 12:52:03 Uhr

Gab es da schon Konflikte, so ein Thema wird ja nicht ohne Grund angegangen....

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
26. August 2020, um 13:17:06 Uhr

Offenbar, denn sonst würde der Fischereiverband sich dem Thema wohl kaum annehmen

Hinzugefügt 26. August 2020, um 13:33:49 Uhr:

Oder es wurde wirklich viel YT geschaut...

« Letzte Änderung: 26. August 2020, um 13:33:49 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#10
26. August 2020, um 13:45:51 Uhr

Das ist wahrscheinlich der entscheidende Absatz. Belehren
" Es kommt auf die konkreten Gegebenheiten vor vor Ort an. Entscheidend ist, wo das Magnetangeln ausgeübt wird"
Wenn du das in die Donau, Elbe oder den Rhein schmeißt kräht wahrscheinlich kein Hahn nach. Aber wenn du dich an einen Angelteich neben 10 Angler setzt gibst Ärger.

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#11
26. August 2020, um 14:37:20 Uhr

Hi.
So richtig geklärt ist zu dem Thema meiner Meinung nach nichts.
Die Gesetzestexte auf die verwiesen wird passen nicht so richtig auf das Thema. Bei uns in Mittelfranken gab es noch kein einziges Mal ein Problem. Alle waren freundlich und neugierig interessiert. Von Polizei bis zum Gewässerwart. Alle waren begeistert und froh dass es jemanden gibt der Müll auf diese Weise sammelt und entsorgt (oder entsorgen lässt).
Das aber mag von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt werden.

Grüße
Stefan

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