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 Sondeln in NRW und Niedersachsen

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Avatar  Sondeln in NRW und Niedersachsen  (Gelesen 2868 mal) 0
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#15
19. Mai 2012, um 22:47:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Absintheur
Das wäre natürlich geradezu perfekt! Wo seid ihr denn meist unterwegs? In OWL bin ich meist nur über die Wochenenden, in der Woche arbeite ich in Niedersachsen.. Wenn ihr eine Genehmigung habt, dann braucht man also doch grundsätzlich eine, egal ob Bodendenkmal, Grabungsschutzgebiet oder nicht?
Auf Bodendenkmäler dürfen wir auch nicht mit unsere Genemigung  Zwinkernd
Schick mir mal eine PN wo dein Haus wohnt  Grinsend


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#16
19. Mai 2012, um 23:06:07 Uhr

Hallo,

mit NRW habe ich mich noch nicht befasst, aber, da in Niedersachsen in der Diaspora lebend  Zwinkernd, mit den dortigen Bestimmungen. Eine Suchgenehmigung ist auf jeden Fall vorteilhaft (sollte einmal ein Polizist aufgrund eines "besorgten" Mitbürgers auftauchen, wird er nach kurzer Zeit noch einen schönen und erfolgreichen Tag wünschen und verschwunden sein.)
Und es ist empfehlenswert, sich einer örtlichen Gruppe (Heimatverein, archäologische Gruppe etc.) anzuschließen. Man bekommt erstens wertvolle Informationen und zweitens leichter eine Suchgenehmigung. Letztere ist zwar meistens auf gestörten Boden, d.h. Ackerflächen beschränkt, aber da ist die Chance auf schöne Funde keinesfalls schlechter.

Viel Erfolg!

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(versteckt)Themen Schreiber
#17
20. Mai 2012, um 11:25:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ackerläufer
Hallo,

mit NRW habe ich mich noch nicht befasst, aber, da in Niedersachsen in der Diaspora lebend  Zwinkernd, mit den dortigen Bestimmungen. Eine Suchgenehmigung ist auf jeden Fall vorteilhaft (sollte einmal ein Polizist aufgrund eines "besorgten" Mitbürgers auftauchen, wird er nach kurzer Zeit noch einen schönen und erfolgreichen Tag wünschen und verschwunden sein.)
Und es ist empfehlenswert, sich einer örtlichen Gruppe (Heimatverein, archäologische Gruppe etc.) anzuschließen. Man bekommt erstens wertvolle Informationen und zweitens leichter eine Suchgenehmigung. Letztere ist zwar meistens auf gestörten Boden, d.h. Ackerflächen beschränkt, aber da ist die Chance auf schöne Funde keinesfalls schlechter.

Viel Erfolg!

Vielen Dank für die Tipps! Wenn man in Niedersachsen besser eine Genehmigung hat, wo bekomme ich die denn her? Habe mich gestern per Mail ersteinmal an meine Gemeinde gewand mit der Ankündigung, sondeln zu wollen und der Bitte, mir die Lage von BD und GSG mitzuteilen. Hoffe mal, dass die mir dann verraten, was ich tun muss. Und wenn sie mir nur einige Orte zurückschreiben, auf denen ich nicht suchen darf, hieße das für mich ja: der Rest ist ok.

Stimmt es denn, dass man in Niedersachsen grundsätzlich alle Funde abgeben muss und auch nicht wiederbekommt (von wegen Schatzregal)? Das würde der Sache ja doch etwas den Reiz nehmen..

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#18
20. Mai 2012, um 13:07:56 Uhr

Hallo !
Betrifft Niedersachsen
Bin seit Juli 2011 am  Suchen .
Ich habe ohne Probleme eine Genehmigung für die Ackersuche für das Gebiet einer Samtgemeinde bekommen.
Den Antrag habe ich bei der unteren Denkmalbehörde ( Bauamt ) beim Landkeis eingereicht.

Auszug aus der Genehmigung:

    auf Ihren Antrag erteile ich Ihnen die Genehmigung  nach §12 NDSchG zur Nachsuche mit einem Metelldetektor im Bereich
    der Samtgemeinde ############### unter folgenden Auflagen:
   *   Die Genehmigung nach §12 NDSchG wird zunächst auf ein Jahr erteilt und kann danach verlängert werden.
   *   Die Genehmigung gilt für die von Ihnen benannten Flächen und ist beschränkt auf das Bergen von Metallfunden aus der Ackerschicht.
   *   Die von Ihnen geborgenen Funde sind dem NLD Stützpunkt ######### mindestens einmal pro Jahr vorzulegen und können von diesem
        befristet zur wiss. Dokumentation ausgeliehen werden (§ 15 NDSchG)
        Besondere Funde, insbesondere solche, bei denen sofortiger Restaurierungsbedarf besteht, sind sofort anzuzeigen. Sofort anzuzeigen und unverändert im Boden zu belassen sind Funde,
        bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese nicht isoliert in der Ackerschicht liegen, sondern Teile eines größeren Fund- und Befundzusammenhanges sind.
 
    *  Hinweis: Die Genehmigung umfasst nicht die privatrechtlichen Genehmigungen der Grundstückseigentümer und erfolgt vorbehaltlich der Genehmigungsvorbehalte
                         anderer Dienststellen, insbesondere der Naturschutzbehörden.

Ende des Auszugs

Ich kann damit leben, im Samtgemeindebereich giebt es  mindestens 1000 Äcker und wenn nur 10 % davon  Suchen würdig sind, reicht mir das.
Fundmeldungen gebe ich regelmäßig ab, aber vorgelegt hab ich noch nichts. Aber es kann nichts Schaden wenn Fachleute einen Blick auf die Funde werfen.
Sollte das eine oder andere Teil im Museum landen, ist das halt so. Denn das suchen habe ich voll ausgekostet.
Ich hoffe mit dem Auszug der Genehmigung geholfen zu habe.

Grüsse
           an Alle

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(versteckt)Themen Schreiber
#19
20. Mai 2012, um 13:43:36 Uhr

Hallo WillSondeln!

Mit der Regelung könnte ich auch leben, das klingt fair - und nicht so wie manch Horrorgeschichte, die auch im Netz kursiert. Vielen Dank für die Info! Bin dann mal gespannt, was meine Gemeinden in Nds und NRW mir so antworten..

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(versteckt)Themen Schreiber
#20
21. Mai 2012, um 23:03:10 Uhr

@atterweiper: Also, irgendwie scheine ich keine Privatnachrichten schicken zu können, habe es jetzt mehrfach versucht. Ich komme aus dem Kreis Herford.

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#21
22. Mai 2012, um 08:53:08 Uhr

Moin,
ich glaube, PNs sind zum Schutz der Benutzer vor Spam erst ab einer bestimmten Beitragszahl möglich, aber das ist nur Glaube, nicht Wissen.
Viele Grüße vom
Hauptmann a.D.

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(versteckt)Themen Schreiber
#22
22. Mai 2012, um 09:13:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Hauptmann aD
Moin,
ich glaube, PNs sind zum Schutz der Benutzer vor Spam erst ab einer bestimmten Beitragszahl möglich, aber das ist nur Glaube, nicht Wissen.
Viele Grüße vom
Hauptmann a.D.

Hatte ich mir auch schon überlegt, denn ich habe an anderer Stelle den Hinweis bekommen, erst ab 15 Beiträgen "Bürger des Forums" zu sein. Da hieß es aber, ich könne erst dann alle Foren einsehen. Naja, ich werde es rauskriegen, sobald ich 15 Postings habe Zwinkernd

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#23
26. Juni 2012, um 04:31:55 Uhr

Der Besitz eines Metallsuchgerätes und das Sondeln ist in Deutschland nicht verboten. Wer beim Sondeln kein Grabungswerkzeug dabei hat, kann rechtlich auch nicht belangt werden.

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(versteckt)Themen Schreiber
#24
26. Juni 2012, um 08:22:50 Uhr

...ohne Grabungswerkzeug macht Sondeln aber auch nur halb so viel Spaß... Zwinkernd

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#25
26. Juni 2012, um 09:22:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von Absintheur
...ohne Grabungswerkzeug macht Sondeln aber auch nur halb so viel Spaß... Zwinkernd


...ist ein gut dressierter Hund eigentlich auch ein "Grabungswerkzeug"Huch

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(versteckt)Themen Schreiber
#26
16. Dezember 2012, um 18:05:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ackerläufer

...ist ein gut dressierter Hund eigentlich auch ein "Grabungswerkzeug"Huch

...auf jeden Fall ein sehr praktisches. Mittlerweile habe ich meine ersten Probe-Sondengänge hinter mir und bin um die Erkenntnis reicher: Graben ist anstrengend!

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#27
17. Dezember 2012, um 14:51:26 Uhr

Hallo Absintheur
hätte ein paar gute Tips für dich, kann dir aber leider  keine PN schicken. Möchte hier nichts öffentlich diskutieren, weil das eh nichts bringt. Vielleicht geht es ja über den Moderator?! Winken
LG

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