habe noch mal das Schreiben vom Staatsanwalt neben mir zu liegen, - Tatvorwurf : Besonders schwerer Fall des
Diebstahls u.a.
und -- das gegen Sie eingestellte Ermittlungsverfahren habe ich gemäß § 170 Abs 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Muss auch mitteilen , auf der Polizei waren die sehr freundlich und ich war überrascht wie die das Protokoll in mein
Interesse vorteilhaft formulierten.
Vielleicht ist der Apparat auch zu sehr überlastet um sich mit jeder Luftnummer zu beschäftigen, wär auch lustig geworden wenn die bei einer Hausdurchsuchung meine 20 Kartons umfassende Knopfsammlung beschlagnahmt hätten.
Auch sehe ich das nicht mehr so verbissen mit dem Einstellen von guten Funden im Forum , da kommt kein
Ermittlungsapparat hinterher um das zu Beschlagnahmen , Bzw. wir sind so demokratisch das mich ein guter Anwalt
immer heraushauen kann. --- Aber bitte nicht Übermütig werden.
MfG
Gespannt bin ich nur am Do. den 23.1 . findet bei uns in Brandenburg im Roland Saal der archäologische Jahresrückblick statt mal sehen ob die wegen mangelnder Funde die Raubgräber verantwortlich machen.