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 Verbot in Nordrhein-Westfalen

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Avatar  Verbot in Nordrhein-Westfalen  (Gelesen 1986 mal) 0
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#15
07. August 2022, um 15:10:01 Uhr

seit 13 April ist es durch !

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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#16
07. August 2022, um 15:45:05 Uhr

was genau stört Dich daran?

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#17
07. August 2022, um 15:51:36 Uhr

Nun das es jetzt Verboten ist und die Formulierung der von SH gleicht. Außer das es bei uns nur eine Owig bleibt.

Hinzugefügt 08. August 2022, um 00:33:17 Uhr:

Nun hier mal ein Auszug vom NRW Schutzgesetz:
(1) Der Erlaubnis der OberenDenkmalbehörde bedürfen
 
 1.   das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Bodendenkmäler aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein,


Das ist so von SH übernommen, und in SH hat das Verbot schon länger bestand.



Auch hätte ich gerne mal eine Stellungnahme von Carsten Konze  ( German Treasure Hunter ) der im März bei Metalldetektor Info noch anderes behauptet.


Im Ernstfall könnte die Sonde eingezogen werden und ein Bußgeld verhängt werden.



Einer der neu in das Hobby einsteigt, sollte auch wissen dass es richtig teuer werden kann. Die Alten Hasen sollten auch mal registrieren, dass die Karten neu gemischt wurden.


Gut Fund

« Letzte Änderung: 08. August 2022, um 00:33:17 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#18
08. August 2022, um 08:11:22 Uhr

Lies Dir doch einfach mal alle Antworten drauf. Antwort #7 von @Jacza beantwortet doch eigentlich alles.
Die Suche mit Detektoren war auch bisher nirgends einfach so erlaubt, allenfalls geduldet. Jedes Bundesland hat sein Denkmalschutzgesetz, wo so solche oder ähnliche Passagen drinstehen.
Im übrigen ist es problemlos möglich in NRW eine Genehmigung zu bekommen, aber diese Erkenntnis sollte nicht neu sein.

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#19
08. August 2022, um 11:11:38 Uhr

Der Punkt ist, dass der betrieb von einem Metalldetektor ohne Genehmigung verboten würde. So hat es nur SH und jetzt NRW. Früher stand da , wer nach Bodendenkmale sucht braucht eine Genehmigung. Ich suche nicht nach BDs also brauch ich auch keine Genehmigung. Jetzt ist der Metalldetektor als technisches Gerät verboten. Bei der Suche auf dem Feld könnte der Detektor eingezogen werden,wenn die Polizei gerufen wird. Da das Gerät ohne Genehmigung betrieben wird. Also vor dem Kauf eines Detektors informieren. Übrigens steht da "nach anderer Rechtsvorschrift" das ist für Kampfmittelräumdienst,Polizei.....brauchen keine. Leider wieder ein Bundesland mehr. Und wie immer, dies ist keine Rechtsberatung.

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#20
08. August 2022, um 11:51:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Ich suche nicht nach BDs also brauch ich auch keine Genehmigung.


Ich persönlich halte das für eines der größten Missverständnisse bei Sondengängern. Ich denke in Wald, Feld und Flur tut man sich allgemein schwer, den Beweis anzutreten, dass man 100%-ig keine BDs finden wird.
Das passt eher für den Spielplatz, wo ich zwischen den Hackschnitzeln oder im Spielsand nach Euromünzen suche.

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