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 Was muss man beachten, um in NRW suchen gehen zu können?

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Avatar  Was muss man beachten, um in NRW suchen gehen zu können?  (Gelesen 40029 mal) 4
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#120
27. Oktober 2017, um 07:59:11 Uhr

Einfach nur super Beitrag.
Vielen Dank  Zwinkernd

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#121
31. Januar 2018, um 21:57:45 Uhr

Super, dass hat mir sehr weitergeholfen... ich habe schon versucht alles selbst nachzulesen, aber diese Zusammenfassung hat es ambesten aufg den Punkt gebracht[super]

Beste Grüße!

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#122
31. Januar 2018, um 22:42:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Rheinpreusse
Super, dass hat mir sehr weitergeholfen... ich habe schon versucht alles selbst nachzulesen, aber diese Zusammenfassung hat es ambesten aufg den Punkt gebracht Super
Du meinst, du hast endlich gelesen, was du lesen wolltest. Zwinkernd

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#123
01. Februar 2018, um 11:23:15 Uhr

Hehe, ja so kann man es auch sagen Zunge

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#124
01. Februar 2018, um 21:06:39 Uhr

Wusste gar nicht, das man unter Tage eine NFG braucht  Zwinkernd
Grüße von Sondy

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#125
11. März 2018, um 20:09:36 Uhr

Ich habe mich nun bis hierhin durch sämtliche Beiträge und Links gebuddelt und glaube einen gewissen Trend zu erkennen.
Um das hier jetzt nicht wieder seitenlang ausarten lassen zu müssen, breche ich das jetzt mal auf meinen ganz eigenen kleinsten Nenner zurück. Und der wäre....

Alle die beruflich etwas mit BD zu tun haben, scheinen den festen Willen zu haben alle Sondengänger zu kriminalisieren und sie somit von ihrem Hobby abhalten zu wollen.
Diese Interessengemeinschaft scheint nicht an Ergebnissen sondern lediglich an der Wahrung ihres Berufsstandes interessiert zu sein. Argumenten sind sie gerne verschlossen und Gesetzestexte werde gerne zur Aufrechterhaltung der Bedrohungslage interpretiert.

Warum ist das so ?...Meine persönliche Meinung ist, das sie weniger echtes Interesse an archiologischen und oder geschichtlich wichtigen Zusammenhängen, denn mehr an Aufrechterhaltung ihres beruflichen Statuses und an ihrer Alleinstellungsmerkmal des besonderen Wissens und dem Umgang damit haben.

Zusammenarbeitsgedanken werden immer nur von Sondlerseite bekundet. Zerstörerische , bürokratische, oberlehrerhafte und beschränkende bzw. Verbotsgedanken werden immer nur von offizieller Seite geäussert.
Gerne werden Dinge auch einfach ausgesessen "Ich warte zb. seit 4 Wochen auf eine einfach Antwort einer unteren Denkmalbehörde"

Ich denke es wird langsam mal Zeit für eine Entscheidung über das sondeln vorm europäischen Gerichtshof.
Dafür könnte man einen Verein gründen der nach einer Zeit das Personal und die finanziellen Mittel verfügt um das abschließend vor dem europäischen Gerichtshof klären zu lassen.

Sobald man es geschafft hat sich vom interpretieren der jeweiligen Gesetzeslage und dem, um die Ohren hauen von Androhungen und Verboten, zu verabschieden, wird es uns allen besser gehen. Sowohl den offiziellen Stellen als auch den Sondengängern.

Wir sind nämlich bei weitem nicht alle Kriminelle, und die Denkmalschutzbhörde ist bei weitem nicht nur stur und uneinsichtig, sondern wir sind in der Summe"Sondler und Behörde"  sicherlich weit mehr Wert und wesentlich effizienter, als das was wir heute sind...nämlich unsicher, denunzierent und teilweise verfeindet.

Ich wäre bereit einen Verein zu gründen der uns allen etwas mehr Sicherheit und Effektivität erlauben würde.
Macht jemand mit ?

P.S. Ich bin natürlich ein wenig dadurch geprägt weil ich der Seite der Sondler und nicht der Seite der Behörden angehöre. Man möge mir meine negativ gefärbte Darstellung der Behördenseite ein wenig nach sehen :-)

« Letzte Änderung: 11. März 2018, um 20:16:05 Uhr von (versteckt) »

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#126
11. März 2018, um 20:24:43 Uhr

Uii, mal wieder eine Vereinsgründung. Hatten wir dieses Jahr noch nicht, glaube ich.

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#127
11. März 2018, um 20:46:15 Uhr

Stimmt, Jott.

@ Super-Moto

Vergiss den Verband oder Verein. Wurde schon oft probiert, auch von Leuten die sich in der Sondelszene bestens auskennen und bekannt sind. Es gibt nämlich nicht die Sondler. Eine wirkliche Gemeinschaft, die an einem Strang zieht wird man leider nie hinbekommen, jeder macht so sein Ding.

« Letzte Änderung: 11. März 2018, um 20:48:05 Uhr von (versteckt) »

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#128
11. März 2018, um 20:52:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Stimmt, Jott.

@ Super-Moto

 Eine wirkliche Gemeinschaft, die an einem Strang zieht wird man leider nie hinbekommen, jeder macht so sein Ding.

Sehr schade eigentlich, trifft es aber wie ich auch denke.
Wobei Super-Moto einige Textpassagen dabei hat die ich sofort unterschreiben würde.


Michel   Winken

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#129
11. März 2018, um 20:58:52 Uhr

Das die Idee eine Interessengemeinschaft "e.V." zu bilden bereits öfter verfolgt wurde, bestätigt doch nur die Sinnhaftigkeit dieses Gedankens.....

Wie bei allen Dingen die durch das Interesse einer Gemeinschaft vertreten sind heißt es wie immer....Nur Gemeinsam sind wir stark.

Die Zeit ist nun reif.....für einen eingetragenen Verein benötigen wir mindestens 7 Personen.
Ich bin sicher das wir das zusammen kriegen....ab da geht es dann weiter.
Also wer ist dabei ?

Edit: Ich mache mal einen neuen Faden zum Thema e.V. auf. Kann hier also beendet werden

« Letzte Änderung: 11. März 2018, um 21:42:35 Uhr von (versteckt) »

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#130
22. Oktober 2018, um 08:23:42 Uhr

Würde auch gerne mit dem Sondeln anfangen, habe aber etwas Respekt vor dem Suchen und der Reaktion der Mitmenschen.
Gibt es Anfängerterrains? Wo man ungestört einfach mal loslegen kann ohne sich Gedanken bezüglich rechtlicher Erlaubnis etc zu machen? Man begibt sich ja doch scheinbar auf rechtliches Glatteis in NRW.

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#131
22. Oktober 2018, um 09:21:20 Uhr

Sicherlich auf den rekultivierten Flächen der ehemaligen Tagebaue des rheinischen Braunkohlereviers.

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#132
04. April 2019, um 14:53:28 Uhr

Sehr interessant und hilfreich , 
gut geschrieben da kann man nur staunen
lg Applaus

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#133
08. August 2019, um 09:50:33 Uhr

Guten Tag, bin neu hier im For und finde diese Ausführung der Gesetzteslage von Ernte super, aber ich denke da ist ein Fehler. Der Dreh und Angelpunkt ist.Zitat :Die dazu relevanten Gesetze sind die §§15 bis 18 DschG NW, aber ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass wir, da wir nur nach nicht-BD suchen, auch keine finden werden. Lest sie euch trotzdem mal durch.


Gerade §17 Schatzregal da gehen alle funde auch nicht BD die keinen Besitzer zu zuornden sind dem Land NRW über, somit macht man sich der Unterschlagung Strafbar egal wie Unbedeutend der Fund für die Archöologen ist.


Grüße Jörg

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#134
08. August 2019, um 10:09:44 Uhr

Der original Beitrag ist auch von 2011, seit dem hat sich in NRW auch viel geändert. Das Schatzregal gibt's in NRW erst seit 2013.

« Letzte Änderung: 08. August 2019, um 10:15:57 Uhr von (versteckt) »

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