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 Was muss man beachten, um in NRW suchen gehen zu können?

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Avatar  Was muss man beachten, um in NRW suchen gehen zu können?  (Gelesen 40027 mal) 4
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#105
19. Februar 2015, um 11:55:28 Uhr

Da hast du dir sehr viel mühe gemacht danke dafür .

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#106
28. Dezember 2015, um 11:49:40 Uhr

Hallo Ernte AG, Winken
vielen dank für diese Informationen. Danke

Mensch da hast du dir echt Arbeit gemacht. Respekt

Gruß aus dem Kreis Heinsberg Super
Norbert

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#107
21. Februar 2016, um 23:39:38 Uhr

Hallo Ernte AG,

Komme selber gebürtig aus NRW und bedanke mich bei Dir für deine sehr umfassende Recherche.Applaus
Nun mal die Frage eines Anfängers: Wer kann dir beim Suchen im Wald ans Leder? Nur ein Polizeibeamter oder Förster? Wer hat die Befugnis, deine Suche zu unterbinden? 

Gruß

Beatle

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#108
31. März 2016, um 20:04:39 Uhr

 Detektorforum

...und ein weiteres großes Dankeschön an Ernte AG!

Ich vermeide die wahrscheinlich geschützten Gebiete und suche nach keinen BD - das sollen mal schön die machen, die dafür von meinen Steuergeldern bezahlt werden. Weise

Darf ich annehmen, dass die meisten Sondler ohnehin nur Müll einsammeln? Lächelnd  Nach jedem Sondeln stehe ich erst mal vor der Gelben und Grauen Mülltonne und beseitige Joghurtbecher, Caprisonnen und mittlerweile auch Dosen, Tuben und Kronenkorken (es sind zu viele geworden). Hilfe, das Sondeln hat mich zum Umweltaktivisten gemacht! Star Wars Yoda  Einzig die leeren Patronenhülsen von 1952-2004 des Jägers verwahre ich vorerst, bin mir aber unschlüssig, ob ich sie dem Jäger oder dem Amt anbieten soll. Der Jagdpächter und damit ursprüngliche Eigentümer ist schließlich durchaus noch ermittelbar. Wie dem auch sein mag, vielleicht wird daraus mal eine Kunstinstallation sobald ich alle Jahrgänge zusammen habe. Wenn ich mal welche doppelt habe, tausche ich sie auch gerne mit euch! Narr

Fazit: Nicht verrückt machen lassen sondern die eigenen Rechte und Pflichten aus dem Gesetz und der Rechtssprechung entnehmen. Dazu hat Ernte AG einen wertvollen Beitrag geleistet.

 


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#109
05. Oktober 2016, um 18:52:24 Uhr

Hallo  Smiley !
Wenn ich das alles richtig verstanden habe, ist es also legal:

Genehmigungsfrei am Rheinufer (NRW) zu sondeln, solange ich von Bodendenkmälern/Naturschutzgebieten fernbleibe? Solange ich nach € suche und eben keinen BD...

Oder kann es auch "Besitzer" einzelner Uferabschnitte geben, die man um Erlaubnis fragen müsste? Ich meine nicht Häfen / Industriegebiete, sondern "normale" Abschnitte, die nicht abgesperrt sind...

Hat da evtl. auch jemand pers. Erfahrung, ob am Rhein Schwierigkeiten zu erwarten sind, auch wenn es nicht illegal ist?

PS: Ich bin noch eine Neuling. Mir geht es nicht darum, mich vor einer evtl. notwendigen Genehmigung zu drücken, sondern mit möglichst wenig Aufand das "Sondeln" einmal auszuprobieren und ausserdem die Gesetzeslage zu verstehen...

PPS: Danke an den Threadersteller!

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#110
05. Oktober 2016, um 21:18:20 Uhr

Ich war bisher 2 mal am Bonner Rheinufer bei Niedrigwasser suchen , und habe jeweils nach einer halben Stunde genervt den Detektor wieder eingepackt . Das Rheinufer ist durchsetzt mit Metallschrott aller Art , Viel eisen , Alu, Tonnen an Kronkorken und Grosse Tiefliegende Metalleimer etc. .

Ausserdem wurden wohl einige Granaten etc am Rheinufer vom KRD entsorgt , das gab mir den Rest .

Fazit :vermüllt und nicht ungefährlich. Ich gehe lieber auf die Äcker , gruss

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#111
08. Mai 2017, um 09:17:06 Uhr

Danke für diese umfassende Ausarbeitung.
Das hilft mit als Anfänger sehr.

Werde Auszüge ausdrucken und mitführen.

Zitat, Beatle schrieb: "Nun mal die Frage eines Anfängers: Wer kann dir beim Suchen im Wald ans Leder? Nur ein Polizeibeamter oder Förster? Wer hat die Befugnis, deine Suche zu unterbinden? "


Ich glaube, die Suche im Wald ist IMMER untersagt, oder?

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#112
08. Mai 2017, um 12:02:46 Uhr

Moin,

die Suche nach archäologischen Bodenfunden bedarf einer Nachforschungsgenehmigung (NFG), eine Suche ist nur auf Grabungsschutzgebieten und in Naturschutzgebieten untersagt. Für den Wald werden lediglich keine NFG erteilt. Diese Praxis ist gerichtlich bestätigt, aber ein Verbot gibt es nicht.

Der Grundstückseigentümer muss seine Erlaubnis erteilen, nicht zur Suche, sondern zur Fundbergung. Bei Gemeindewald , sowie Staats- und Domänenwald erteilt das Forstamt die Erlaubnis - nach Vorlage einer NFG - also nie, bei Privatwald der Eigentümer.

Jetzt musst Du nur noch etwas finden, wonach Du suchen und graben willst, was vom DSchG nicht erfasst wird, z. B. Meteoriten.

Viele Grüße

Walter

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#113
11. Juni 2017, um 16:53:34 Uhr

Guten Abend & vielen Dank für diesen beitrag , ich hab gerade erst mit dem Sondeln angefangen aber irgenwie immer mit einem Mulmigen Gefühl .

Heute erst wurde ich von einem Spaziergänger dumm von der Seite angesprochen ob ich das überhaupt darf & ob ich eine Genehmigung habe . 

Zum Glück hatte ich gestern mit dem Bauer gesprochen der sagte das ist okay für ihn , er hat mich nur gebeten denn gefunden Schrott mit zunehmen . 

Beitrag ausgedruckt werde ihn jetzt immer mit nehmen & mir verinnerlichen . 

Super Danke   Zwinkernd

  Detektorforum

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#114
11. Juni 2017, um 17:01:29 Uhr

Kurz und Knapp, ohne Nachforschungsgenehmigung (NFG) ist die Suche mit dem Metalldetektor untersagt, das gilt auch für Acker.

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#115
11. Juni 2017, um 19:01:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von pb-cr
Kurz und Knapp, ohne Nachforschungsgenehmigung (NFG) ist die Suche mit dem Metalldetektor untersagt, das gilt auch für Acker.

das stimmt so nicht! Wer gezielt nach Antikem sucht der brauch eine NFG. Wer aber nach Euros, DM sucht der braucht keine.  Der Eigentümer vom Feld oder Wald muss sein Einverständnis geben. Auch dann wenn eine NFG vorhanden ist.

Einzig und alleine ist in Schleswig-Holstein die Suche mit einem Metalldetektor, ohne Genehmigung eine Straftat.

Ein staatlicher Förster hat im Wald Polizeirechte, kann einen festhalten und die Personalien feststellen. Wobei hier die Polizei gerufen wird um die Daten über EMA abzugleichen. Wird man erwischt so ist es erstmals eine Ordnungswidrigkeit. Wird bei einer Taschenkontrolle, scharfe Munition oder Waffenteile oder Teile von Sprengmitteln gefunden, so wird das ganze zur Straftat. Auch könnte jetzt eine Hausdurchsuchung folgen.

Bei der Suche ist immer zwingen das Einverständnis des Grundeigentümers einzuholen.

Gut Fund

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#116
11. Juni 2017, um 19:45:39 Uhr

Ich wusste das sowas kommt, ich korrigiere mich etwas. Suchen darfst du mit der Sonde, ABER sobald der Spaten ins spiel kommt, und du fängst zu graben, ab da brauchst du eine NFG. Ich verstehe, viele hier wollen es einfach nicht war haben, es ist aber so. Jeder der nicht als Illegaler abgestempelt werden möchte, soll sich eine NFG besorgen..

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#117
11. Juni 2017, um 20:12:23 Uhr

Hier mal der Gesetzestext für NRW:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen

Wer nach Euros oder DM sucht und nicht nach Bodendenkmälern, der brauch keine NFG.
Wenn das Einverständnis vom Grundeigentümer vorliegt, ist dass Graben auch kein Problem.

Vor nicht all zu langer Zeit hat auch ein Gericht in, ich glaube Baden-Württemberg so entschieden. Die Suche nach Euros und DM benötigt keine Denkmal rechtliche Genehmigung.

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#118
11. Juni 2017, um 20:15:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von pb-cr
Ich wusste das sowas kommt, ich korrigiere mich etwas. Suchen darfst du mit der Sonde, ABER sobald der Spaten ins spiel kommt, und du fängst zu graben, ab da brauchst du eine NFG. Ich verstehe, viele hier wollen es einfach nicht war haben, es ist aber so. Jeder der nicht als Illegaler abgestempelt werden möchte, soll sich eine NFG besorgen..


Ich korrigiere mich etwas Huch  Grinsend  Grinsend? Weil du das wusstest?? So ein ... habe ich lange nicht mehr geschrieben gesehen.

Sondy  Winken

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#119
26. Juni 2017, um 14:32:36 Uhr

Super!

Der Ursprungsbeitrag hat mir als Neuling in NRW schon wirklich gut geholfen, etwas Licht ins Dunkel der Gesetzeslage zu bringen.

Vielen Dank für die tolle Recherche!

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