[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 BAYERN- AUCH AUSSERHALB BD FLÄCHEN IST AUSGRABEN VERBOTEN

Gehe zu:  
Avatar  BAYERN- AUCH AUSSERHALB BD FLÄCHEN IST AUSGRABEN VERBOTEN  (Gelesen 3286 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2    Nach unten
Offline
(versteckt)
#15
05. November 2017, um 19:16:11 Uhr

Armin, lies einfach mal richtig durch, worauf ich meinen Beitrag bezogen habe  Nono

Offline
(versteckt)
#16
05. November 2017, um 19:20:01 Uhr

(Auszug aus dem DSchG:
 Das Bayerische Denkmalschutzgesetz definiert Denkmäler als "von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt" (Art. 1 Abs. 1 DSchG).
Die Schutzbestimmungen des Denkmalschutzgesetzes gelten für Baudenkmäler, Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler.)

So und das war es.
Bewegliche Denkmäler sind z.B Möbel, Teppiche usw.
Bewegliche Denkmäler sind keine Münzen, Schmuck oder sonstiger Klein-Scheiß.

Und ich persönlich werde sicher keine ausgegrabene Kirche oder ihre Fenster mit nach Hause nehmen.

Hinzugefügt 05. November 2017, um 19:33:53 Uhr:

@Andi68. Dein Beitrag? Wo? Hab ich wohl was verpasst!

« Letzte Änderung: 05. November 2017, um 19:33:53 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Offline
(versteckt)
#17
05. November 2017, um 19:48:35 Uhr

Münzen sind von Menschen geschaffen und können sehr wohl bewegliche Bodendenkmäler sein.

Offline
(versteckt)
#18
05. November 2017, um 20:10:38 Uhr

Bauliche Denkmäler. Münzen , Schmuck sind keine baulichen Denkmäler

Hinzugefügt 05. November 2017, um 20:17:11 Uhr:

Generell sollte man immer zwischen den Zeilen lesen.

ich beziehe mich jetzt mal auf den Artikel bei Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.idowa.de
. und da steht von oben nach unten:

1.Nach Einschätzung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege werden solche Sonden zu einem überwiegenden Teil von Personen eingesetzt, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten.: (Also Einschätzung hat nichts mit Fakt zu tun und ist Müll?)

2. Nur 10 bis 15 Personen pro Jahr melden laut BLfD in Bayern archäologische Funde. "Im Vergleich zur anzunehmenden Gesamtzahl der Sondengänger ist das ein nahezu verschwindend geringer Anteil", heißt es beim Landesamt. ( Anzunehmende Gesamtzahl ist eine Schätzung und ist Müll)

3.die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher sein. Schätzungsweise suche rund ein Viertel von ihnen gezielt nach Militaria, heißt es bei der Behörde.( Die Dunkelziffer dürfte und schätzungsweise suche, ist Müll.)

4.Die bayerischen Sammler unterschlagen den Grundstückseigentümern aber meist deren rechtmäßigen Anteil, wie Experten sagen. Einige hundert Hinweise auf Raubgrabungen gehen beim BLfD jedes Jahr ein. (Experten sagen? Welche Experten? Experten die keinen Namen haben sind Müll)

5. Auch die Schlachtfeldarchäologie gewinnt laut Heinzlmeier an Bedeutung: "Man kann anhand der Streuung von Projektilen beispielsweise die Schlachtverläufe nachvollziehen. Es gibt wahnsinnig viel verstecktes Wissen im Boden. Durch Raubgrabungen geht es unwiederbringlich verloren." ( Genau. Und was bringt das, wer hat was davon das von dieser in jene Richtung geschossen wurde? Der Bauer mit seinem Pflug hat schon dafür gesorgt, das dieses nicht mehr nachvollzogen werden kann)

6. Den Blödsinn über Kampfmittel oder Weltkriegsfunden, lass ich weg.

7. Sollte ein Flugzeugwrack gefunden werden, gilt der Bereich laut BLfD als Hoheitsgebiet des Ursprungslandes. Um die sterblichen Überreste von Soldaten kümmern sich die Vermisstenstellen des Roten Kreuzes oder die Kriegsgräberfürsorge. Auch hier richten rücksichtlose Sammler erheblichen Schaden an: Wurde die Erkennungsmarke entfernt, ist die Identifizierung der Toten unheimlich schwer, in manchen Fällen unmöglich.( Leute, wer hat ein Flugzeug aus dem WK in einer Tiefe von max. 40 cm gefunden und dann nur die Erkennungsmarke geklaut? Wer war das?? Die Bergungen von Flugzeugen aus dem WK kenne ich nur mit Bagger. Hat jemand von euch immer einen Bagger dabei um die Marke zu klauen?)

« Letzte Änderung: 05. November 2017, um 20:17:12 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Offline
(versteckt)
#19
05. November 2017, um 20:17:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von achwas
Münzen , Schmuck sind keine baulichen Denkmäler

Können aber Bodendenkmäler werden

Offline
(versteckt)
#20
05. November 2017, um 20:27:09 Uhr

Und wieder eine endlos im Kreis drehende Diskussion über Recht und Unrecht. Wenigstens geht es nicht wieder um BaWü. Schön, dass sich auch die Sondler im geheiligten Land der hadrianischen Teilung uneinig sind, was die Auslegung der Gesetze angeht Narr

Offline
(versteckt)
#21
05. November 2017, um 20:38:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von DerDude
dass sich auch die Sondler im geheiligten Land der hadrianischen Teilung uneinig sind
Wieso Grübeln

die Sondler sind sich einig Suchen             Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#22
05. November 2017, um 20:48:11 Uhr

Das auslegen von Gesetzen? Ich lege gar nichts aus. Wenn, dann der Gesetzgeber.

Wenn in dem Gesetz nicht eindeutig drinne steht was ein Bau oder Bodendenkmal ist, kann auch keiner belangt werden der etwas findet und ausgräbt . Und wenn in dem Gesetz nicht eindeutig drinne steht, das Münzen und Schmuck ein oder kein Boden oder Baudenkmal ist oder sind, ist das Tatsache und keine Auslegung.

Nirgends, egal in welchem BL steht, das Münzen und Kleinscheiß, Denkmäler sind. Die Auslegung von Gesetzen macht der Gesetzgeber

Offline
(versteckt)
#23
05. November 2017, um 23:26:44 Uhr

Da hast du natürlich vollkommen recht! Unglückliche Wortwahl meinerseits - tausche Auslegung gegen Interpretation. Ich interpretiere die Texte übrigens wie du. So lange da nicht klipp und klar steht was ein BD ist, kann man nicht dafür belangt werden.

Offline
(versteckt)
#24
06. November 2017, um 10:24:10 Uhr

Ganz unabhängig davon, wie die Gesetze interpretiert werden, kann es unangenehm werden. Eine Hausdurchsuchung eines übereifrigen Beamten ist kein Witz. Gefährlich wird es, wenn es einen speziellen Richter geben sollte, der die Paragraphen so auslegt, wie obiger Beamte es interpretiert. 

Ich persönlich seh mich in meiner Handlungsweise bestätigt. Ausgesuchte Flächen mit den Landesamt abklären, Eigentümer ermitteln, Kurzbesuch dieser und auf den Acker. Regelmäßige Fundmeldungen an das Landesamt.

« Letzte Änderung: 06. November 2017, um 10:24:44 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#25
06. November 2017, um 11:49:14 Uhr

Es kommt ja wohl auch nicht drauf an, wie WIR die Gesetze auslegen, sondern das Denkmalamt.
Und ja, da prescht wohl mal wieder ein frisch studierter nach vorne.

Technisch gesehen ist der Artikel korrekt. Aber weder praktisch, noch die Linie des Denkmalamtes.

1. Gilt diese 7-Tage Regelung (an die man sich übrigens als gewissenhafter Sucher halten sollte) praktisch nur für offensichtlich bedeutsame Funde, die in unverändertem Befund aufgefunden werden. Ich betone hier praktisch. Den Archäologen auf den Ämtern ist auch klar, dass eine Münze auf dem Acker oder sogar eine merowingische Schnalle oder auch ein Hallstatt Armreif Fragment a) nicht sofort unausgegraben erkannt wird und b) nicht aus ungestörtem Boden kommt und c) schon allein deswegen, weil es auf einem Acker liegt, bedroht ist, durch Pflug etc.
Dementsprechend wird sowas vom Landesamt schon eingefordert, aber dann für Dinge wie z.B. einen evtl. eingeebneten Grabhügel im Wald, oder Hortfunde, etc. sprich alles, wo der originale Befund noch vorhanden sein könnte und das auch abschätzbar ist. Siehe Beispiel Barbarenschatz.

2. Sind Münzen etc. sehr wohl bewegliche Bodendenkmäler. Ich restauriere hier gerade für einen Bekannten einen vergoldeten Riemenbeschlag mit Tassilokelchstilverzierung von um die 790. Der ist nicht grösser als ein Eurostück und es sollte eigentlich klar sein, wie gerade so ein Stück auch als Einzelfund einiges Aussagen kann über die Menschen und die Gegend, in der er gefunden wurde. Aber auch sowas muss natürlich als Ackerfund nicht 7 Tage belassen werden. Vor allem, wenn der Bauer schon am Feldrand steht und weitersääen will Grinsend

3. Er beruft sich offensichtlich auf ein älteres, hinlänglich bekanntes Interview mit den Herren Chefs des Denkmalamtes, seh ich schon an den Zahlen. a) wird mal wieder unterschlagen, dass mit den 10-15 "meldenden" diejenigen gemeint sind, die über Jahre regelmässig melden, nicht nur 1-2 mal. b) sind die Zahlen trotzdem wesentlich veraltet. Würden sie stimmen, würden alle 10-15 in meinem Kaff wohnen Grinsend c) Hat unsere LDA Stelle erst Ende letzten Jahres extra jemanden bestimmt (für Unterfranken allein (!)), die sich alleine nur um diese sog. Art.8-Meldungen kümmert. Und sie kommt kaum hinterher, weil so viel gemeldet wird.

Also mal die Kirche im Dorf lassen. Das LDA hier spricht von ihrem "stehenden Angebot an Sondengänger" und obwohl die meisten von ihnen für ein Schatzregal plädieren, halten sie sich auch an die Linie. Solange wir das annehmen.

Das einzige wo ich bedenklich finde ist, dass sie vermehrt darauf pochen, dass man sich von Wäldern fernhalten sollte, eben wegen besagtem ungestörtem Boden (wobei ich da auch meine Meinung habe, wenn man mal guckt, was heutzutage gemacht wird, wenn irgendwo eine Neuanpflanzung geplant ist, mit bis zu 60 cm tiefen Bodenfräsen etc.)
Würde ich heute in den Waldstücken wo ich die Erlaubnis vom Besitzer hab einen Armreif oder sowas finden, würde ich den tatsächlich im Boden lassen erstmal. Und melden. Tatsächlich findet sich da sogar immer mal ein Archi, der vorbeikommt und sich das ansieht, zur Not. Und wenn die Woche rum is und nix passiert, kann man immer noch absprechen, was man macht. Wir haben auch z.B. den Kontakt zu unseren lokalen Museen, die auch studierte, Ausgrabungserfahrene Archis haben, die uns da schon Unterstützung angeboten haben.

Man muss halt selbst wissen, wie bereit man ist, sich auf diese Zusammenarbeit mit dem LDA einzulassen. Ich empfehl es jedem neuen Sondler der bei uns in der Gruppe dazukommt und wir helfen uns da auch gegenseitig und dadurch klappt das ganz gut und keiner hat besonders viel Arbeit damit. Aber ich sag auch immer gleich, wenn jemand da kein Interesse daran hat, muss er das selbst wissen. Mir persönlich (!) wäre das Risiko zu hoch. Ich bin brotloser Künstler, ich hab kein Geld für Riesenbussgelder. Ausser die 20 Euro, die die unerlaubte Benutzung von Landwirtschaftlichen  und Forstwegen kosten könnte. Die riskiere ich manchmal. Aber die Bauern bei uns kennen uns ja alle. Wo kein Kläger.. Grinsend

« Letzte Änderung: 06. November 2017, um 11:50:41 Uhr von (versteckt) »

Seiten:  Prev 1 2 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor