 | |
(versteckt)
|
|
|
|
|
24. August 2015, um 13:26:02 Uhr
|
|
|
Es gibt zwar eine Meldepflicht, aber keine Abgabepflicht (außer das Fundbüro verfügt in diesem Fall etwas anderes). Damit genügt es normalerweise, dem Fundbüro eine Mitteilung zukommen zu lassen mit Beschreibung des Ringes (ich lasse Tag und Monat vom eingravierten Datum bei den Angaben außen vor, um den Verlierer selbst verifizieren zu können, nicht dass jemand anders mit Zugang zur Fundmeldung einen Edelmetallring preiswert bekommt), Fundort und -umstände sowie dem Ansinnen, dass das Fundstück nach 6 Monaten in das Eigentum des Finders übergeht. Dazu noch Kontaktdaten, deren Weitergabe an den Verlierer gestattet wird. Spart Gebühren (manche Fundbüros erheben Aufbewahrungsgebühren), Wartezeiten und zusätzliche Wege, wenn der Gegenstand nach 6 Monaten nicht abgeholt wurde und ermöglicht einen direkten Kontakt zwischen Verlierer und Finder. Viele Grüße vom Hauptmann a.D.
« Letzte Änderung: 24. August 2015, um 13:28:08 Uhr von (versteckt) »
|
|
|
|