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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Der Acker und der Forstbeamte...

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Avatar  Der Acker und der Forstbeamte...  (Gelesen 1660 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
28. Juli 2010, um 19:42:02 Uhr

Hallo!

ich war heute auf einem Acker am Waldrand zum Sondeln, als aus 400m Entferung ein Pfiff ertönte. Dieser galt mir und kam von einem in grün gekleideten Herrn. Sonst nicht meine Art, aber ich spielte den Hund und ging hin. Der Herr erwähnte bereits im Vorwort, dass das illegal sei, was ich da mache und so weiter.....Ich entgegnete, das sei es nicht....er glaubte es nicht. Er sei Forstbetriebsbeamter und hätte vor kurzem ein Seminar gehabt, bei dem gesagt wurde, es sei verboten. Alle Aufzählung von Paragrafen und Namen der Denkmalschutzbeamten und Chefarchäologen brachte nichts. Ich habe also von Zuhause (5min.) meine Mappe geholt und bin wieder zum Tatort. Dort konnte ich meine Grabungserlaubnis präsentieren (ein Glück). Danach war die Sache entschärft, er hat sich entschuldigt und wir konnten wieder normal miteinander sprechen...
Übrigens war es das erste Mal, dass er einen Sondengänger ertappt, der ihm das legalisierende Papier präsentieren konnte. Laut der oberen Denkmalschutzbehörde gibt es in meinem Kreis ganze 7 Genehmigungen! Er würde 20 mal pro Jahr Leute im Wald und auf Bodendenkmälern antreffen...

Ich war froh, so eine Genehmigung zu haben und nun nicht den ganzen Stress an den Hacken zu haben, der einen jetzt erwarten würde....Keine Ahnung, was ohne Papier kommen würde... Weiß das jemand von Euch? (aus eigener Erfahrung vllt.)

EDIT: ach ja, gefunden habe ich nur eine Musketenkugel von 16mm Durchmesser...

Gruss
Sondelix

Offline
(versteckt)
#1
28. Juli 2010, um 20:07:58 Uhr

Und, was willst Du uns damit sagen. Schockiert

Übrigens ein toller Einstand ins Forum.


Maik !

Offline
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#2
28. Juli 2010, um 20:15:52 Uhr

Hy,
das kommt immer darauf an in welchen Bundesland du sondelst. Schatzregal etc.
Eine Sonde darf man mitführen!!(Sagte meine Archäologin) Aber sobald man anfängt zu graben (ohne Erlaubnis) macht man sich strafbar.
Eine große Rolle spielt auch, ob du dich auf einem eingetragenen Bodendenkmal  befindest.

Gruß Vampire

(versteckt)Themen Schreiber
#3
28. Juli 2010, um 20:26:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kirche77
Und, was willst Du uns damit sagen. Schockiert

ich hatte ja mehr gefragt,,,,

Und nein: kein Bodendenkmal, Land ist NRW.

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#4
28. Juli 2010, um 20:41:50 Uhr

huhu

also in bayern gibt es kein schatzregal und es ist so geregelt das wenn man die erlaubnis vom gründstückseigentümer die erlaubnis hat darf man da auch suchen und man benötigt keine nfg (nachforschungsgenehmigung)  aber man sollte schon funde melden die es wert sind so können wir uns vor dem schatzregal schützen und ohne stress sondeln Zwinkernd



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Artikel_Denkmal_Informationen2.pdf
(versteckt)Themen Schreiber
#5
28. Juli 2010, um 20:43:53 Uhr

Ist denn mal jemand in NRW (odere woanders) aufgegriffen und in Probleme verwickelt worden? Bei mir wäre es ja heute soweit gewesen ohne NFG....

Offline
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#6
28. Juli 2010, um 21:00:41 Uhr

Hi Sondelix,
willkommen im Forum.
Warum führst du deine Genehmigung beim Sondeln  nicht bei dir?
Damit hättest du dir die ganze Diskussion mit dem Herrn in Grün ersparen können.

Nibbler145 , vielen Dank für das interessante pdf.!

lg Thomas

(versteckt)Themen Schreiber
#7
28. Juli 2010, um 21:20:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von sammlealles
Hi Sondelix,
willkommen im Forum.
Warum führst du deine Genehmigung beim Sondeln  nicht bei dir?
Damit hättest du dir die ganze Diskussion mit dem Herrn in Grün ersparen können.

Wollte nur kurz auf den 5min. entfernten Acker. Da nehme ich meine Buchhaltung nicht mit. Zudem wird man so ziemlich nie danach gefragt. Das heute war ein Volltreffer. Interessant ist aber, dass die Forst und Jagdfraktion offenbar speziell auf Sondengänger und deren Machenschaften geschult werden (wenn auch falsch). Egal, wenn am Ende alle wieder nett sind, ist es ja OK.

Gruss
Sondelix

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#8
28. Juli 2010, um 21:25:22 Uhr

Na die Suchgenehmigung  wird schon kein ganzer Ordner sein Grinsend
Klar werden die Forstbeamte geschult, leider oft genug nicht all zu genau Traurig
Wenn ich eine Genehmigung hätt, würd ich sie halt als Kopie mitnehmen!
Zum Glück bin ich ein glücklicher Schwabe in Bayern und brauch sowas net Grinsend
lg Thomas

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#9
29. Juli 2010, um 05:30:58 Uhr

Moin,

im Rahmen der "Sensibilisierung" der Öffentlichkeit werden durch die Landesämter Info-Veranstaltungen durchgeführt und Info-Broschüren und Merkblätter auch an die Forstbediensteten verteilt. Die Forstbeamten werden aufgefordert die NFG zu kontrollieren, Privatpersonen wird geraten die Polizei anzurufen, wenn sie einen SG sehen. In Hessen z. B. gibt es für den HessenForst eine umfangreiche Mappe über den Schutz von BD VOR dem Forst selbst  Lächelnd  aber auch ein Kapitel über Raubgrabungen.

In der letzten Polizeizeitung für Bayern, Ausgabe 2/2010 gibt es einen zweiseitigen Bericht über Raubgräber. Die PolBeamten werden aufgefordert die SG zu kontrollieren und zu überprüfen, ob sie sich außerhalb der im Bayern-Viewer rot gekennzeichneten Flächen aufhalten.

Viele Grüße

Walter



(versteckt)Themen Schreiber
#10
29. Juli 2010, um 18:54:00 Uhr

Naja, mein Aufpasser kannte nichts von einer NFG... aber jetzt.

Das liest sich ja wie üble Hetze...."die Polizei informieren....". Man kann es evtl. auch übertreiben  Nono

Offline
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#11
30. Juli 2010, um 05:59:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondelix
Naja, mein Aufpasser kannte nichts von einer NFG... aber jetzt.

Das liest sich ja wie üble Hetze...."die Polizei informieren....". Man kann es evtl. auch übertreiben  Nono

Moin,

das ist mittlerweile Standart, damit habe ich aber kein Problem, solange pro Suchgang nur eine Streife auftaucht ist das in Ordnung, bei mehreren würde es etwas nerven.

Viele Grüße

Walter



Offline
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#12
30. Juli 2010, um 07:26:13 Uhr

Hallo !!

Wenn dann werden die Forstleute nur in bestimmten regionen geschuhlt
Wo es viell. viele Sondengänger gibt .
Am WE habe ich mit einem Ehepaar gespr. beide Förster u. in meinem Alter (mitte 20)
Auf meine Frage was sie vom Thema Sondengänger halten haben sie Gefragt
Was das ist .....
Habs dann erklärt u. sie meinten das sie noch nie einen gesehen haben u. nicht wüssten wie die rechtslage wäre
die Frau sagte dann das sie sicher neugierig nachfragen würde was der /die da machen
aber eher aus interresse an der sache
Wier haben uns dann noch einige zeit schön unterhalten u. die fanden das Thema echt spannend .... Super

mfg. Rako 26

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#13
01. August 2010, um 06:53:18 Uhr

Moin Rako,

ein Ehepaar und beide sind Förster? Sehr selten - Du meinst nicht zufällig Jäger?

Wenn doch Förster und nicht Jäger, auf welchem Forstamt sind sie beschäftigt?

Viele Grüße

Walter

Als beste Antwort ausgewählt von 12. Mai 2024, um 12:36:56 Uhr
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#14
01. August 2010, um 10:40:09 Uhr
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Hallo Walter  Winken

Ich meine Förster die haben sich über die gemeinsame Arbeit kennengelern
Er Arbeitet in Gotha u. SIE im Forstamt Bad Salzungen.

Mit einem Jäger habe ich auch schon gesprochen u. da war es ähnlich
Ich war der erste den er gesehen hatte u. kennt das nur ausm Fernsehen
Der war echt begeistert wir haben lange gesprochen über Ahnenforschung u. sowas
Er hat gesagt von mir aus kannste hier immer suchen...das stört mich nicht !

U. die Spatziergänger u. Bauern die mir begegnen  da ist es das selbe
Die kennen keine Sondengänger u. wissen NICHTS über eine Rechtslage
Die laufen manchmal ein Stück mit u. sind dann ganz aufgeregt wenns Pieepst
u. ich was ausgrabe ......

Schon komisch wie manche Erfahrungen auseinander gehen
Ich denke das liegt daran das es bei mir wohl eher ein Exotisches Hobbie ist  Smiley

mfg Rako 26





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