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 Bodendenkmäler im Bayern Atlas

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Avatar  Bodendenkmäler im Bayern Atlas  (Gelesen 1662 mal) 0
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#15
12. August 2022, um 14:23:59 Uhr

Die Suche wird eh genehmigungspflichtig, wie das in anderen Bundesländern auch der Fall ist. Und dann muss man seine Suchflächen sowieso genau angeben und mit dem Amt abstimmen.

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#16
12. August 2022, um 20:26:07 Uhr

Da wo die rote Grenze aufhört, endet auch das Bodendenkmal für mich. Klar halte ich Abstand aber sicher keine 100m+x. Damit fahr ich seit über 10 Jahren auch wenn es den Spezis in der Burg nicht passt. Ohne gesetztliche Definiton mit genauen Abständen kann man da interpretieren was man will und das hat dann ein Gericht zu klären.

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#17
12. August 2022, um 21:51:46 Uhr

Solange der Gesetzgeber keinen konkreten Abstand in Metern angibt muss das jeder für sich selbst entscheiden.
Auf Feldern steck ich ich mir ein paar Markierungen in 50m Abstand zum BD und gut ist es. Kaputt machen kann man da, glaub ich, eh nicht viel. Die Bauern pflügen da über die BD drüber und Dünger und Gülle tun ein übriges.
Im Wald, für den ich eine Genehmigung habe (gut 80 ha), nehme ich Waldwege und Gräben als ,,Abstandhalter'' und bin dann immer zwischen 100 und 200m vom vorhandenen BD weg.

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