[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Ehrenamtl. Bodendenkmalpfleger....

Gehe zu:  
Avatar  Ehrenamtl. Bodendenkmalpfleger....  (Gelesen 3376 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2    Nach unten
Offline
(versteckt)
#15
19. September 2017, um 01:18:06 Uhr

Hallo Steini,

für Berlin habe ich vorerst folgendes gefunden (siehe Aufgaben der ehrenamtlichen Bezirksbodendenkmalpfleger/ im Reiter "Ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger" "Ausbildung und Aufgaben" Bitte durchklicken... die Antwort zu deiner Frage wird teilweise im letzten Punkt beantwortet. "Teilweise" schreibe ich, da dort steht, dass die die Suche mit MD´s einer gesonderten Genehmigung bedarf.


Hier der Link ... Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
Ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger - Senatsverwaltung für ...


LG

Offline
(versteckt)
#16
19. September 2017, um 07:59:44 Uhr

In Sachsen macht man einen eintägigen Kurs und bekommt dann eine NFG für landwirtschaftliche Nutzgöächen in seinem gesamten Kreis. Beim Kurs würde gesagt, dass man nur sehr selten wirklich spektakuläre Sachen abgeben muss, bei der Fundmeldung sah es dann anders aus, da wurden uns 0815 Ma Silbermünzen abgenommen ohne Chance die wieder zurückzubekommen. Unterschreiben musste man nichts aber ein polizeiliches Führungszeugnis wird benötigt. 

MfG Jäger

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#17
19. September 2017, um 15:57:09 Uhr

Ähm....ja, Danke. Stammt aus dem Januar und war eigentlich "abgearbeitet"  Zwinkernd

Aber "Jägerli"...es ging nicht um NFG sondern ums "Ehrenamt"  Zwinkernd  Dazu allerdings was sie dir "abnehmen" dürfen soviel...die NFG ist eine Sucherlaubnis! Damit bist du genehmigt unterwegs und das Land kann dir deine Funde nicht einfach "wegnehmen", sondern DU hast Fundrechte! Und (so steht es ganz sicher auch bei euch, wie eigentlich überall) das Land kann bei einem Fund, der "von besonderem wissenschaftl. Wert" ist (diese Formulierung variiert meist ein wenig) Anspruch darauf erheben, muß dich dann aber "angemessen" entschädigen. Zu beachten...mit deinem Fund erlangt natürlich auch der Grundeigner hälftigen Anteil!
Behält das Land Funde einfach ein, so handelt es entgegen dem Gesetz und macht sich somit eigentlich der Unterschlagung strafbar...  Grinsend
Rein formell ist das so....die Frage ist natürlich, ob sich ein NFG-Inhaber mit dem Amt anlegen will und somit provoziert, im nächsten Jahr ohne NFG dazustehen. Wäre zwar juristisch auch anfechtbar aber deren Anwälte werden von unserem Steuergeld bezahlt und deiner dann von dir...  :Smiley
Nur so kommt ja diese Willkür überhaupt zu Stande! Die DSGe sind da eigentlich alle eindeutig und geben grundsätzlich das Recht auf eine NFG vor.
Würde man die Amtschimmel bei Kompetenzüberschreitung dazu verdonnern ihre Prozesskosten selbst zu tragen (denn sie sollen Gesetze anwenden und nicht nach ihrem Gutdünken ändern!), hätten wir alle eine NFG und die Denkmalpfleger jede Menge Helfer und Potential  Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#18
19. September 2017, um 19:15:19 Uhr

Hab da auch eine bisschen rumgestritten aber dann dachte ich mir auch: ach was soll's, beim nächsten mal bin ich schlauer...

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#19
20. September 2017, um 08:11:34 Uhr

Naja, ich finde das schon gut, dass du das nicht kommentarlos hingenommen hast.  Super So lange wir uns parallel dem geltenden Recht bewegen, sollten wir unser Recht auch fordern dürfen...
Wir konnten ja schon sehen, dass einige Leute damit selbst gegen die Macht der "amtlichen Archäologie" Recht bekommen haben, weil dort die geltenden Rechtsverordnungen einfach nach eigenem Gutdünken ausgelegt wurden (Walter Franke z.B.)
Aber leider bin ich bei Weitem nicht so wirtschaftlich potent, (und sicher nur gaanz wenige überhaupt) um so eine Nummer gegen das Amt duchzuziehen. Die zerren dich dann durch alle Instanzen...wohlwissend, dass sie am Ende kein Recht bekommen...aber in der Hoffnung, dass dem kleinen Sondler die Kohle oder Korage ausgeht...  Unentschlossen
Das ist eben das Problem, dass dort selbst dann so ein Prozess mit Steuergeldern durchgezogen werden darf, wenn klar erkennbar ist, dass sich das Amt neben dem Gesetz befindet. Das betrifft alle Bereiche, nicht nur uns. Leider.
Und das Werkzeug der "Sammelklage" geben uns unsere Oberhäupter ja nicht für derartige Fälle an die Hand, dann wäre es wesentlich einfacher sich gegen solche Willkür zu wehren.  Zwinkernd

In Bezug zum Ehrenamt muss ich einfach sagen, dass es für micheinfach keine wirkliche Alternative darstellt.
Nicht, weil ich nicht ehrenamtlich arbeiten möchte. Das mache ich in anderen Bereichen bereits hinlänglich! Aber diese Abtretung sämtl. Fundrechte, die gefällt mir gar nicht.
Ich habe dabei keinerlei materielle Dinge vordergründig im Kopf. Allein schon dass man als Finder somit auch keinerlei Publikationsrechte hätte, stinkt mich an.
Das wollte ich eigentlich mit diesem Fred herausbekommen, ob das grundsätzlich so ist, mit dem Rechteverzicht. Insurgent hat es ja treffend gesagt: "Ehrenamt ist Ehrenamt!"
Somit ist für mich nur eine NFG eine Alternative....  :Smiley
(damit ist nicht gesagt, dass ich die Einstellung der vielen Ehrenamtler hier nicht schätze und auch bewundere....nur eben für mich nicht erstrebenswert!^^)

Seiten:  Prev 1 2 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor