[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Es wird Zeit die Rechtsunsicherheit zu brechen....Aufruf zur Vereinsgründung

Gehe zu:  
Avatar  Es wird Zeit die Rechtsunsicherheit zu brechen....Aufruf zur Vereinsgründung  (Gelesen 19810 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12   Nach unten
Offline
(versteckt)
#75
14. März 2018, um 14:00:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kini
Wer eine NFG bestitzt braucht keinen Verein, der gehört ja bereits einem Verein an für den er kostenlos arbeitet.
Wer keine NFG besitzt und sich in die Hose scheißt weil er was Verbotenes tut der geht in die D$U und hofft auf Hilfe.

Der Rest sind verschrobene Einzelgänger, Schatzsucher eben. Die brauchen einen Verein so dringend wie ein Glatzkopf einen Föhn.

In die DŚU kann man nicht "eintreten", weil die DŚU kein Verein ist. Die DŚU ist eine Einzelperson welche vorgibt eine Organisation zu sein.
Diese DŚU-Einzelperson sammelt auch Geldspenden von Sympathisanten welche sich als " Mitglieder" fühlen.
Tatsache ist die DŚU ist eine Person und kein Verein oder ähnliches.
Und:
Jeder ist für seine Handlungen selbst verantwortlich.

Hinzugefügt 14. März 2018, um 14:00:24 Uhr:



« Letzte Änderung: 14. März 2018, um 14:01:41 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#76
14. März 2018, um 17:32:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von masterthief
Hallo Super-Moto,

zum Thema Vereinsgründung sowie einheitlicher Rechtslage könnte ich Dir ein ganzes Buch "erzählen".
Die Gründung an sich ist ja nicht das Problem, sowas haben einige versierte und gute Leute anläßlich
eines Treffens in Großgerau mal in einer Stunde hinbekommen.
Ein namhafter Detektoren-Händler war auch dabei.
Aber dann... ...Vereinsarbeit und -Verwaltung haben durch die Verantwortlichen nicht stattgefunden.
Da liegen die Probleme.
Einheitlichere Rechtslagen bzw. Verwaltungspraktiken in den verschiedenen Bundesländern wären
wünschenswert und da ließe sich was verbessern, aber das geht den meisten der "Freunde verschollener
Kulturgüter" irgendwie (!) vorbei.

Bei Risiken und Schmerzen sende mir bitte eine Privatnachricht - man könnte gerne helfen - wir können
auch mal telefonieren und da relativiert sich mit Sicherheit einiges.

Da Du hier noch nicht oft gepostet hast - ich selber war auch in den letzten Jahren zurückhaltender -
wäre es schön, zu erfahren, ob in Deiner Person nicht ein "Hardliner"-Archäologe steckt.

Mit besten Grüßen und Wünschen

Rudolf (masterTHief) Patzwaldt

Danke für dein Angebot. Sobald wir den Verein gegründet haben und es dann noch offene Fragen gibt nehme ich dein Angebot gerne an.
Gruß
Lothar

Offline
(versteckt)
#77
14. März 2018, um 19:07:44 Uhr

Mein Motto beim sondeln: Jeder für sich, und Gott für alle

Offline
(versteckt)
#78
14. März 2018, um 19:17:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Raymond
Mein Motto beim sondeln: Jeder für sich, und Gott für alle
So ist es, Raymond, so ist es. Zumindest auch für mich.
Gruß Shamash

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#79
14. März 2018, um 23:33:25 Uhr

Die WhatsAppGruppe wird nun langsam aufgelöst und wir gehen nun über zur Facebookgruppe. Wer Interesse hat ist gerne eingeladen sich an der Vereinsbildung bzw, an der Ideenfindung und Umsetzung zu beteidigen. Der Name ist gefunden "VDS Verein Deutscher Sondengänger", die Vereinssatzungen sind zur Diskussion vorgelegt und die grundsätzliche Ausrichtung des Vereins steht.
Wir freuen uns über jede neue Idee und über alle neuen Einflüße die wir in unseren Verein aufnehmen könnten.
Wer also Interesse an aktiver Vereinsbildung und somit der Umsetzung seiner eigenen Ideen hat, ist herzlich willkommen unserem Verein beizutreten.

nach Stephen Hawking (R.I.P).....bleibt neugierig :-)

Gruß
Lothar

Offline
(versteckt)
#80
15. März 2018, um 07:57:21 Uhr

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen

Artikel 3

Schleswig-Holstein hat das so umgesetzt! Wenn die anderen Bundesländer da nachziehen, braucht es auch keinen Verein mehr!

Offline
(versteckt)
#81
15. März 2018, um 09:11:23 Uhr

Guten Morgen,

nur so vorab... ich verhalte mich zu diesem Thema neutral.... und möchte mich auch nicht groß dazu äußern.

Ich habe jedoch eine Seite gefunden, welche eventuell nicht ganz uninteressant für den Beitragssteller sein könnte.

(k.p. ob man diesen Link hier einstellen darf.. ansonsten muss ein Mod. das einfach löschen)

Die Seite findet man über Google unter: "Organisationen von Sondengängern in Deutschland"


LG

Offline
(versteckt)
#82
15. März 2018, um 09:29:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen

Artikel 3

Schleswig-Holstein hat das so umgesetzt! Wenn die anderen Bundesländer da nachziehen, braucht es auch keinen Verein mehr!

Eigentlich alles gesagt, leider. Amen



Michel   Winken

Offline
(versteckt)
#83
15. März 2018, um 09:33:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mann
Die Seite findet man über Google unter: "Organisationen von Sondengängern in Deutschland"
Total veraltete Informationen.

Offline
(versteckt)
#84
15. März 2018, um 10:22:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jott
Total veraltete Informationen.

Entschuldige bitte lieber Jott  Anbeten  ....

Offline
(versteckt)
#85
15. März 2018, um 10:37:20 Uhr

VDS... hm, aufpassen das ihr nicht mit dem "Verband der Sachversicherer" VDS verwechselt werdet

Offline
(versteckt)
#86
15. März 2018, um 20:11:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von von
VDS... hm, aufpassen das ihr nicht mit dem "Verband der Sachversicherer" VDS verwechselt werdet

Grinsend;D;D  *lufthol* KringelnKringeln

Offline
(versteckt)
#87
15. März 2018, um 21:13:09 Uhr

Oder mit einer meiner Ex Firmen VDS Sicherheit   Grinsend Veranstaltungs Dienstleitungs Schulung ...

LG

Offline
(versteckt)
#88
15. März 2018, um 21:54:42 Uhr

Mach mal gerne weiter Super-Moto.

Das Ziel ist ehrenhaft, auch wenn mit wenig Aussicht auf Erfolg gesegnet imA.
Gerne trete ich deinem Verein bei.

Kostet ja nix hoffentlich. Zwinkernd

Link Facebook Gruppe?
Hab da noch so nen uralten Fake Account mit ohne Freunde.

P.S.: 
Warum diese Arroganz?
Nimm bitte das tolle Angebot der Beratung von "masterthief" an, bevor du weiter machst.

« Letzte Änderung: 15. März 2018, um 21:59:34 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#89
15. März 2018, um 23:06:46 Uhr

„Alles gesagt...leider“ zu Schleswig Holstein.

Wieso leider?! Das ist doch ne super Lösung! Hast du dir mal das umgesetzte Gesetz durchgelesen?

Ich fasse ganz simplifiziert zusammen:
Jeder der eine NFG der oberen Denkmalschutzbehörde besitzt, darf (bewegliche) Kulturdenkmäler entdecken. Überlässt sie befristet zur Bewertung, bekommt sie zurück oder wird entschädigt bei außergewöhnlichem Wert.
Jeder der ohne Genehmigung sucht, etwas an sich nimmt oder es nicht meldet wird bestraft.

Da braucht es dann keinen Verein mehr.

In den Gesetzen steht alles drin man MUSS SIE NUR LESEN UND ANWENDEN (siehe unten).

Quelle: DSchG SH 2015

§ 15
Funde

„(2) Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos sind oder die so lange verborgen gewesen sind, dass ihre Eigentümerinnen oder Eigentümer nicht mehr zu ermitteln sind, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie

1.
bei staatlichen Nachforschungen oder

2.
in Grabungsschutzgebieten im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 4 oder

3.
bei nicht genehmigten Grabungen oder Suchen entdeckt werden oder

4.
einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert besitzen.

Mit Ausnahme der Fälle des Absatzes 2 Nummern 1 und 3 hat die Finderin oder der Finder Anspruch auf eine angemessene Belohnung. Über die Höhe entscheidet die oberste Denkmalschutzbehörde. Absatz 4 findet keine Anwendung.“

§ 12
Genehmigungspflichtige Maßnahmen
.
.
.
„(2) Der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde bedürfen
.
4. die Anwendung archäologischer Methoden, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, an Stellen, von denen bekannt ist oder den Umständen nach zu vermuten ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden,

5.
das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein,

6.
Nachforschungen, Erdarbeiten oder taucherische Bergungen an Stellen, von denen bekannt ist oder den Umständen nach zu vermuten ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein, oder

7.
die ganze oder teilweise Inbesitznahme eines durch Grabung oder durch taucherische Bergung zu Tage getretenen Kulturdenkmals.„

§ 13
Verfahren bei genehmigungspflichtigen
Maßnahmen
....
„1) Die zuständige Denkmalschutzbehörde prüft innerhalb von vier Wochen, ob der Antrag unvollständig ist oder sonstige erhebliche Mängel aufweist. Ist das der Fall, fordert sie die Antragstellerin oder den Antragsteller zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist auf. Werden die Mängel nicht innerhalb der Frist behoben, gilt der Antrag als zurückgewiesen.

!!!Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die
zuständige Denkmalschutzbehörde nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen bei der Denkmalschutzbehörde einen Bescheid erlassen hat.!!!

Die Frist ruht während der Untersuchung des Denkmals oder seiner Umgebung nach Absatz 6. Die Genehmigung erlischt, wenn mit der Maßnahme nach diesem Absatz nicht innerhalb dreier Jahre nach Erteilung der Genehmigung begonnen worden oder eine begonnene Maßnahme länger als ein Jahr unterbrochen ist, es sei denn, in anderen Rechtsvorschriften ist etwas anderes bestimmt; die Frist von einem Jahr kann auf Antrag um bis zu zwei Jahre verlängert werden.

(2) Die Genehmigung kann versagt werden, soweit dies zum Schutz der Denkmale erforderlich ist. Sie ist zu erteilen, wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen und der Status als Welterbestätte nicht gefährdet ist oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme notwendig macht. Die öffentlichen und die privaten Belange sind miteinander und untereinander abzuwägen.“ —> Hier stehen keine Gründe entgegen da man keine NFG für ein BD beantragt!




« Letzte Änderung: 16. März 2018, um 16:31:28 Uhr von (versteckt), Grund: Doppelpost »

Seiten:  Prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor