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 Hadrianische Teilung

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Avatar  Hadrianische Teilung  (Gelesen 4037 mal) 0
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(versteckt)
#15
09. Dezember 2016, um 10:52:25 Uhr

....und ausserdem sollte man sowieso "Einvernehmen" mit den Grundstückseigentümer herstellen, d. h. vorher einfach mal fragen, ob man auf dessen
Eigentum rauf darf und was man da macht
Ich hatte bisher niemals probs...

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(versteckt)
#16
09. Dezember 2016, um 13:37:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von dictus
....und ausserdem sollte man sowieso "Einvernehmen" mit den Grundstückseigentümer herstellen, d. h. vorher einfach mal fragen, ob man auf dessen
Eigentum rauf darf und was man da macht
Ich hatte bisher niemals probs...

Wir auch nicht. Schon dutzende Bauern gefragt. Meistens werdens nette kleine Unterhaltungen, wo man noch Tips bekommt, was mal wo in der Nähe war.

Nein gesagt haben bisher nur einer. Und der war so durch, ich glaub, der hat nicht wirklich verstanden was wir wollten. Ich schätze der dachte, wir wollen seinen gesamten Acker umgraben oder sowas. Lächelnd
Die meisten machen sich aber gar nicht gross die Mühe zu fragen, scheinbar. Wir hören immer wieder "Jo, aber da war letztens erst einer drauf, hab ich gesehen. Na, ihr fragt wenigstens."

Was wir allerdings bisher erst bei ca. der Hälfte gemacht haben, ist gross Telefonnummern und so austauschen.

Übrigens grad noch mal nachgeguckt. Das LDA Bayern schreibt in seiner Stellungnahme zum Sondengehen:
"Zu beachten ist weiterhin, dass das Bayerische Denkmalschutzgesetz keine Eigentumsregelung von archäologischen Funden kennt. Aus diesem Grund erwirbt neben dem Finder der Grundstückseigentümer hälftiges Eigentum an archäologischen Funden. Der Finder ist daher verpflichtet, den Grundstückseigentümer über sein Eigentum vollständig zu
informieren."

Und woanders sagt Dr. Sommer, Landeskonservator: "[...]erwirbt der Entdecker, auch ohne die Bergung von Funden selbst vorgenommen zu haben, nach dem so genannten Schatzfundparagraphen 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches ein 50-prozentiges Eigentum an den Funden. Die andere Hälfte steht dem Grundstückseigentümer zu, ein Verstoß ist als Unterschlagung eine Straftat."

Alles natürlich Bayern, aber hier sagen sie mehr oder weniger deutlich, dass das Melden von Schätzen an den Grundstückseigentümer unser Problem ist, nicht ihres. Woanders beschweren sie sich allerdings wieder, dass das "im Regelfall" unterlassen wird.



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