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 Kommt Schatzregal in Bayern?

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Avatar  Kommt Schatzregal in Bayern?  (Gelesen 17169 mal) 0
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#135
16. Oktober 2022, um 18:19:10 Uhr

Hmm also alles unter einem Verkehrswert (im restaurierten Zustand) von 1.000 € kann demnach ohne jeglichen Ausgleich einfach eingezogen werden.

Ab einem Verkehrswert von 1.000 € bekommt den größten Teil der Belohnung der Grundstückseigentümer und nur ein sehr kleiner Teil der Finder.

Beispiel:
Verkehrswert nach Restaurierung: 2.000 €
Restaurierungs- und Konservierungskosten: 500 €

Belohnung Finder: (2.000 € - 500 €) * 3% = 45 €
Ausgleich Grundstückseigentümer: 2.000 € - 500 € - 45€ = 1.455 €

Wenn die Objekte nicht vom Denkmalamt eingezogen werden, dann bleibt es bei der 50 : 50 Teilung zwischen Grundstückseigentümer und Finder.

Als Ergebnis heißt das für uns, das fast alle Funde ohne irgend eine Bezahlung der Behörden einfach so eingezogen werden können. Und selbst wenn man einen außergewöhnlichen Fund macht, dann profitiert hauptsächlich der Grundstückseigentümer.

Würde sich ja fast anbieten, für den Fall der Fälle, eine Zusatzvereinbarung mit den Grundstückseigentümern zu schließen, dass man unabhängig vom Gesetz weiterhin 50 : 50 teilt. Aber ob das dann zu mehr Genehmigungen führt, wohl eher nicht.

Die Regelung ist jetzt doch unangenehmer als ich dachte, aber die Hauptfrage bleibt weiterhin, wie oft wird von dem Recht einen Gegenstand einzuziehen gebrauch gemacht und wie oft wird er dann doch wieder zurück gegeben.

Interessant ist auch, wer dann im Falle der Rückgabe die Kosten der Restaurierung trägt oder werden die Gegenstände dann davor zurück gegeben? Ebenso was passiert, wenn der Verkehrswert 1.000 € ist, die Restaurierung aber 2.000 € Kostet? Bekommt dann nur niemand eine Belohnung oder muss man sogar für die fehlenden 1.000 € aufkommen? (Denke mal nicht, aber wer weis)

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#136
16. Oktober 2022, um 23:46:51 Uhr

Ich bin mir relativ sicher, dass nach dieser famosen Regelung die Anzahl der Fundmeldungen in Bayern kometenhaft steigen wird. Nicht.

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#137
17. Oktober 2022, um 12:59:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Helikaon
Ich bin mir relativ sicher, dass nach dieser famosen Regelung die Anzahl der Fundmeldungen in Bayern kometenhaft steigen wird. Nicht.

Aus dem oben verlinkten Gestztesvorhaben, Punkt D:
"Ein erheblicher zusätzlicher Bedarf an Lagerflächen durch die Einführung des Schatzregals ist nicht zu erwarten."

Wer hätte das gedacht?

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#138
17. Oktober 2022, um 17:57:02 Uhr

Da wird man doch verrückt. Wer legt den Wert der Fundstücke vor und nach der Restaurierung/Konservierung fest? Ein Beamter im Landsamt hat da sicher kein Interesse daran einen realistischen Wert anzusetzen. Hat man ja schon in anderen Bundesländern beobachten können.

Wenn das Objekt keinen hohen Wert im Handel darstellt aber historisch interessant ist, wer kommt dann für die Kosten der Restaurierung auf oder wird dann keine Restaurierung durchgeführt? 

Das ganze wirft noch so viele Fragen auf und wird sicher auch die Gerichte beschäftigen dürfen wenn es mal um etwas mehr Geld geht.

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#139
18. Oktober 2022, um 06:05:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von schluss12
Da wird man doch verrückt. Wer legt den Wert der Fundstücke vor und nach der Restaurierung/Konservierung fest?
Ich denke der hier:

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https://www.youtube.com/watch?v=IUktI8hpZK8


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#140
16. November 2022, um 17:36:26 Uhr

Hallo,
habe heute mit dem leitenden Archäologen von Obb telefoniert und habe Ihn nach dem neuen Schatzregal in Bayern befragt. Die Aussage ist, das Gesetz ist noch nicht rechtskräftig und es ist und beibt bis zur Rechtskräftigkeit beim alten. 50% Finder - 50 % Eigentümer. Wann es eintrifft, wird noch dauern.
Nach dieser Aussage, hab ich meine neuen Funde gemeldet.

silberelster

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#141
18. November 2022, um 08:13:17 Uhr

Hier auch eine Antwort seitens der Archäologie die ich bekommen habe:

Am 02.08.2022 hat der Ministerrat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) beschlossen, der u.a. die Einführung eines umfassenden Schatzregals in Bayern beinhaltet. Mit Blick auf das laufende Verfahren und die abschließende Entscheidung des Bayerischen Landtags als Gesetzgeber bitten wir um Verständnis, dass derzeit seitens des BLfD keine Aussagen zu zukünftigen Verfahrensweisen und Regelungen möglich sind.
 Die gesetzliche Meldepflicht nach Art. 8 BayDSchG und die Erlaubnispflicht nach Art. 7 BayDSchG bleibt weiterhin bestehen. 

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#142
05. Dezember 2022, um 10:09:48 Uhr

Am 14.12 hab ich wieder Stammtisch mit meinem Archäologen, der war ja an der Arbeit rund um das neue Gesetz beteiligt, da er bei der Archäologischen Staatsammlung ist. Mal hören was er so meint.
Der ist eigentlich absolut pro Sondengänger und ganz anders gestrickt wie die Archis vom LDA
Der hat eher Angst, das er noch weniger Funde wie derzeit zur Begutachtung vorgelegt bekommt. So wirds natürlich auch kommen, die 3% Finderlohn können sie sich doch sonst wohin stecken.

« Letzte Änderung: 05. Dezember 2022, um 11:03:22 Uhr von (versteckt) »

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#143
13. Januar 2023, um 09:17:05 Uhr

Hier der neuste Stand des Gesetzentwurfes zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes, vom 13.12.22

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https://www.stmwk.bayern.de/download/22 ... gesetz.pdf


Wurde in zweiter Lesung beschlossen. Jetzt muss das nochmal im laufe einer Vollversammlung im Landtag beschlossen werden, dann ist die Sache mit der Veröffentlichung des finalen Gesetzestextes rechtskräftig.Im Landtag ist die erste Vollversammlung für 25.01.23 angesetzt.Ob dann noch weitere Termine folgen od. es dann schon Spruchreif ist wird sich wohl erst danach rausstellen.

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#144
13. Januar 2023, um 10:03:10 Uhr

Danke für das Update, Coindancer.

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#145
25. Januar 2023, um 20:25:57 Uhr

Servus Leute,

hier mal der bayerische Landtag zum Thema, 1. Lesung !  Noch keine Verabschiedung

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VG feinder-man

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#146
26. Januar 2023, um 10:26:27 Uhr

Danke finder-man,

Interessant

AB 8:40 Min

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#147
28. Januar 2023, um 08:47:24 Uhr

"1.000.000 Archäologische Funde"
Haben die da die 980.000 Kronkorken mit eingerechnet?

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#148
30. Januar 2023, um 07:58:47 Uhr

Es gibt eine Petition auf "Change.org" für Nachbesserungen am geplanten bayerischen DSchG. Initiiert wurde diese von der Firma Baumgartner Archäologie, die in Südbayern archäologische Ausgrabungen durchführt.
Hierbei geht es aber nicht um die kategorische Ablehnung des Schatzregals, was (seien wir mal ehrlich) meiner Meinung nach nicht mehr zu verhindern sein wird.
Es geht vielmehr um die Beseitigung schwammiger und unklarer Formulierungen, sowie um die wichtige Ergänzung, dass Sondengänger mit einer NFG weiter unbehelligt ihrem Hobby nachgehen können.

Was ich bemerkenswert finde ist, dass hier zunächst mal ein Unternehmen aktiv geworden ist und das ausdrücklich Sondengänger als Nutzbringer der Archäologie beschrieben werden.

Wer möchte, kann hier unterschreiben:
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#149
30. Januar 2023, um 08:21:45 Uhr

Glaub auch nicht, das das noch zu verhindern ist, so hat man wenigstens genauere Spielregeln. Obwohl ich immer noch der Meinung bin, das sie sich mit der Gesetzesänderung selbst schaden. Die Meldungen von außergewöhnlichen Funden werden bestimmt zurückgehen.

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