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 Kulturschutzgesetz wurde heute im Bundestag verabschiedet

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Avatar  Kulturschutzgesetz wurde heute im Bundestag verabschiedet  (Gelesen 3295 mal) 0
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Offline
(versteckt)
#15
25. Juni 2016, um 16:55:27 Uhr

Lest erst mal den Gesetzestext, bevor ihr euch in nen Herzinfarkt hineinsteigert Zwinkernd

Betrifft unsere Funde und auch Münzsammlungen NICHT!

LG
Elgonzo

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#16
25. Juni 2016, um 17:36:45 Uhr

Danke Elgonzo,

könntest Du bitte die entsprechende " beruhigende Passage " aus dem Gesetzestext hier kurz zitieren ?

Besten Dank Dir !

Feinder-man

Offline
(versteckt)
#17
25. Juni 2016, um 17:58:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von feinder-man
Danke Elgonzo,

könntest Du bitte die entsprechende " beruhigende Passage " aus dem Gesetzestext hier kurz zitieren ?

Besten Dank Dir !

Feinder-man

Servus,
die Paragraphen 6 und 24 sollten wesentlich zur Entspannung der Gemüter beitragen.

LG
Elgonzo

Offline
(versteckt)
#18
25. Juni 2016, um 18:02:21 Uhr

@ Elgonzo
Das stimmt so nicht ! Es sind mindestens 3 Paragrafen die auch für Sondengänger anwendbar wären.

hier mal der Entwurf

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/074/1807456.pdf



Hier mal die Einschätzung von Walter Franke,
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/petition_gegen_neue_kulturgutergesetz-t91616.75.html


« Letzte Änderung: 25. Juni 2016, um 18:14:10 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#19
25. Juni 2016, um 18:06:55 Uhr

Das kann sein, welche meinst du?
Vielleicht muss ich einschränken, dass manche Funde betroffen sein könnten, aber es gibt entsprechende Nebenbestimmungen, die die Lage entschärfen.

LG

Hinzugefügt 25. Juni 2016, um 18:20:28 Uhr:

Ok,

Ich schränke nochmal ein: Wer ungenehmigt ausgegrabene und unterschlagene Funde anonym verkaufen will, wird an dem Gesetz keine Freude haben. Das kann dann auch Sondengänger und Münzen betreffen.

Allerdings war das schon vor dem neuen Gesetzentwurf strafbar.

LG
Elgonzo

« Letzte Änderung: 25. Juni 2016, um 18:20:28 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#20
25. Juni 2016, um 19:15:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von Elgonzo
Ich schränke nochmal ein: Wer ungenehmigt ausgegrabene und unterschlagene Funde anonym verkaufen will, wird an dem Gesetz keine Freude haben. Das kann dann auch Sondengänger und Münzen betreffen. Allerdings war das schon vor dem neuen Gesetzentwurf strafbar.
Das mag sein. Nur ist es nicht so, dass mit dem neuen Gesetz nun eine Umkehrung der Beweislast stattfinden soll? Sprich, wer entsprechende Altertümer/Antiquitäten verkaufen will, muss deren saubere Herkunft beweisen. Und das ist bei den meisten Erbstücken, die sich schon seit Generationen in Familienbesitz befinden, äußerst schwierig!

Das betrifft jetzt nicht nur Sondler, sondern jeden Bürger, weswegen ich mir ein bisschen mehr Widerstand der Bevölkerung gegen das Gesetz erhofft hatte.

Viele Grüße,
Günter

Offline
(versteckt)
#21
25. Juni 2016, um 19:28:27 Uhr

Hi Günter,

Wo steht das mit der Beweislastumkehr? Der Verkäufer oder Inverkehrbringer hat Sorgfaltspflichten, aber im Falle des Falles muss man ihm beweisen, dass er sie verletzt hat, was im Einzelfall schwer werden dürfte (Sh. Paragraph 41). Eine Forderung des Herkunftsnachweises konnte ich bisher nicht entdecken.

LG

Offline
(versteckt)
#22
25. Juni 2016, um 19:34:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Elgonzo
Wo steht das mit der Beweislastumkehr? Der Verkäufer oder Inverkehrbringer hat Sorgfaltspflichten, aber im Falle des Falles muss man ihm beweisen, dass er sie verletzt hat
So wäre das ja in Ordnung!

Ich bin mir nahezu sicher, das es in den ersten Entwürfen noch anders war und diese Sache hatte mich damals am meisten auf die Palme gebracht.

Kann sein, dass dies nun abgeändert wurde - zumal das ja auch jeder Rechtsvorstellung widerspricht.

Viele Grüße,
Günter

Offline
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#23
25. Juni 2016, um 19:37:15 Uhr

die meisten bürgen die nichts mit sowas direkt zu tun haben wissen doch nichtmal was von dem gesetz  Zwinkernd
wenn was in den medien steht dann nur über die große teure kunst, da denken die meisten nur, was interessiert es mich wenn gemälde im millionenwert unter ein gesetz fallen?

beim alten gesetz entwurf galt für archäologisches kulturgut eine wertgrenze von 0 euro wenn es älter als 100 oder 150 jahre ist, aber es wurden ja nochmal paar sachen geändert, ka was jetzt genau drinsteht
bei münzen wurde es wohl etwas entschärft mit ziemlich schwammigen begriffen, die fallen nur noch drunter wenn es sie in großer stückzahl gibt und sie für archäologen keine relevanten erkenntniswert haben, nur was sind große stückzahlen und wer legt fest ob die erkenntnisse relevant sind?  Grübeln
ich blicke jedenfalls nicht mehr wirklich durch  Lächelnd

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(versteckt)
#24
25. Juni 2016, um 22:01:04 Uhr

haben diese von unseren Steuergeldern teuer bezahlten Sesselfurzer nix wichtigeres zu tun
als an solchen Sachen rumzudoktern... die bringen es soweit, dass du für jede WK2 Münze
Dokumente mit Herkunftsnachweis brauchst..

kein Wunder das England aus der EU raus ist..


Beispiel:
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http://www.ebay.co.uk/sch/European-/91100/i.html


« Letzte Änderung: 25. Juni 2016, um 22:02:14 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#25
06. August 2016, um 10:31:28 Uhr

Anbei die Wert- und Altersgrenzen von Kulturgut

Grüße

Herr Jeh


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