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(versteckt)Themen Schreiber
#0
31. Mai 2020, um 12:39:59 Uhr

Servus,

habe gehört das Waffenmagazine in Zukunft leider auch verboten

sind, solltet ihr welche haben rechtzeitig entsorgen

Gruss Bauchspeck

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.schuetzenverein-langenfeld1834.de/waffenrecht.html


auf der Seite gibt es einen download

Hinzugefügt 31. Mai 2020, um 12:42:57 Uhr:

Das BMI will mehr verbieten als die EU vorschreibt. Hierzu wurden zwei Referentenentwürfe am 14.01.2019 an die Verbände und andere “Stakeholder” geschickt mit der Maßgabe bis zum 2. Februar Stellung zu nehmen
Hier die wichtigsten und schlimmsten Änderungen
·         Das Bedürfnis kann nicht nur, sondern soll nach Erteilung geprüft werden, und zwar in regelmäßigen Abständen. Die EU hatte nur die Zuverlässigkeitsprüfung verlangt.
·         Dekowaffen und Vorderladerwaffen werden meldepflichtig (EU-Richtlinie)
·         Salutwaffen werden erlaubnispflichtig (Bedürfnisnachweis) und für fast alle Privatleute verboten. 
·         Verschlussträger, Gehäuse (Upper und Lower) werden wesentliche Teile und somit erlaubnispflichtig (EU-Richtlinie), ohne ihnen – wie bei Wechselsets – die Möglichkeit des erlaubnisfreien Besitzes durch WBK-Inhaber einzuräumen.
·         Nicht nur große Magazine, sondern auch große Magazingehäuse werden komplett verboten. Es sind keine Ausnahmen – wie in anderen Ländern – für Sportschützen vorgesehen, lediglich Altbesitz.
·         Ein Magazin, das in Kurz- und Langwaffen passt, ist ein Kurzwaffen-Magazin. Es sei denn, der Besitzer hat (auch) eine passende Langwaffe. (Mit welchen Konsequenzen?)
·         Entscheidend für die Kapazität ist die kleinste bestimmungsgemäß verwendbare Patrone. (Nix mit Beowulf)
·         Ein Wechselsystem besteht künftig aus Austauschlauf und Verschluss. (Anscheinend hat man die Langwaffen-Wechselsets vergessen.)
·         Ein Wechselschaft mit Gehäuse wird wesentliches Teil (und der Erwerb und Besitz somit erlaubnispflichtig. (Es ist kein erlaubnisfreier Erwerb für WBK-Inhaber vorgesehen).
·         Bei vielen neu verbotenen Teilen und Waffen führt ein rückwirkendes Datum (31.07.2017) dazu, dass der Erwerb ab 01.08.17 nicht zum Altbestand zählt und der Besitz somit komplett verboten ist.
·         Der Besitz von Nachtzielgeräte bleibt verboten, obwohl diese zur Bekämpfung der Schweinepest notwendig wären, wenn auch der jagdliche Einsatz nur mit Sondergenehmigung erlaubt ist.
·         Es gibt nur eine einzige Erleichterung für Jäger: Schalldämpfer werden den Jagdwaffen gleichgestellt. (Erwerb ohne Voreintrag in allen Ländern ohne Begrenzung der Stückzahl möglich.)
·         Die anderen erwähnten “Erleichterungen” für den Handel sind durch die Zunahme der elektronischen Meldungen (sogar Reparaturen, Rücksendungen, Verwahrwaffen etc.) mehrfachst ausgeglichen.

« Letzte Änderung: 31. Mai 2020, um 12:42:57 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#1
31. Mai 2020, um 15:07:55 Uhr

Habe gerade eben Heute ein MG15/MG34 Magazin gefunden  Traurig....Sichtfund...aber der ist so verrostet und verbeult...

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
31. Mai 2020, um 20:29:42 Uhr

Die Zeiten ändern sich frage ob man den Ärger antun möchte 

kann ja auch gut gehen aber wenn sie klopfen möchte ich nichts daheim haben was ärger bereitet 

bin schon lange davon weg 

Gruss

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