[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

  Meteoritensuche und Nachforschungsgenehmigung

Gehe zu:  
Avatar   Meteoritensuche und Nachforschungsgenehmigung  (Gelesen 3435 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
01. September 2010, um 14:40:28 Uhr

Die Suche nach Bodendenkmäler ist wie wir ja alle wissen in den meisten Bundesländern ja genehmigungspflichtig. Jetzt frag ich mich aber was ist wenn in einem dieser Bundesländern (z.B. Baden-Würtenberg) jemand mit der Sonde Meteoriten suchen möchte. Eine Nachforschungsgenehmigung ist da ja Unfug. Andrerseits könnte dann ja jeder sucher von Altertümern wie er wollte (außer auf Bodendenkmälern) losgehen wie er wollte und sich auf die Meteorensuche berufen. So einfach kann das dann auch nicht sein. Weiß da jemand etwas?

Offline
(versteckt)
#1
01. September 2010, um 14:47:56 Uhr

Das Suchen ist erlaubt aber das Graben nicht, soweit ich das weiss.

Komme aus Baden-WürttembergZwinkernd


Grüße

Fabian

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
01. September 2010, um 15:06:41 Uhr

Oh, hab deine Heimat falsch geschrieben. Anbeten
Stelle mir gerade folgendes szenario vor: Ein Sucher von Altertümern geht durch den Wald und wird vom Förster überrascht. Dieser ruft die Polizei. Der Sucher erklärt "Ich suche nach Meteoriten, wie sie sehen habe ich ja auch keinen Spaten dabei." Ich glaube nicht daas das so einfach ist und die Sache damit gegessen ist. Wie wird Graben definiert? Ein großer Teil der Funde liegt ja auch so oberflächennah das zum Bergen ein Taschenmesser genügt. Was ist mit den Beifunden eines Meteoritensuchers? Der kann ja auch mal "aus versehen" eine Münze oder sonstwas finden.

Offline
(versteckt)
#3
01. September 2010, um 20:21:20 Uhr

Moin,

im DSchG ist genau festgelegt, was ein BD ist, meistens Gegenstände die menschliches, tierisches oder pflanzliches Leben bezeugen, dann würden Meteoriten und Mineralien nicht darunter fallen.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#4
05. September 2010, um 22:11:57 Uhr

Dann könnte jeder Raubgräber sofern er keine Funde bei sich als Ausrede benutzen und so alle hinters Licht führen. Ich dneke nicht ,dass die Behörden sowas durchgehen lassen oder etwa doch? Vltt kennte ja jemand Fälle oder Berichte aus seinem eigenem Leben.
Aber meines Erachtens ist diese Ausrede nichtig.

Grüße Imagino

Offline
(versteckt)
#5
06. September 2010, um 07:57:48 Uhr

Moin,

ich kann Dir erklären, wie das in Hessen gehandhabt wird. Die Suche nach Meteoriten ist ohne NFG möglich, wirst Du aber ohne NFG angetroffen, wird Deiner Aussage, Du würdest nach Meteoriten suchen kein Glauben geschenkt. Die Folge ist eine Hausdurchsuchung durch die Polizei wegen Verdachts der Unterschlagung von Bodenfunden zum Nachteil des Grundstückseigentümers.

Werden bei der Hausdurchsuchung nur Meteoriten und Mineralien gefunden ist die Sache erledigt, weil das ist ja erlaubt. Werden auch archäologische Bodenfunde sichergestellt gibt es ein Bußgeldverfahren und/oder eine Anzeige wegen Unterschlagung. Bisher führte das zwar noch zu nichts, weil es dann immer noch unmöglich ist, eine illegale Nachforschung nachzuweisen, aber alleine der Ärger mit der Hausdurchsuchung ist vermeidbar, wenn man vorher sich beim Landesamt vorstellt und dort kundtut, nach Meteoriten suchen zu wollen. Damit verbunden ist natürlich auch die Fundmeldung von archäologischen Zufallsfunden, die bei der Suche nach Meteoriten ja nicht ausbleiben.

Das machen übrigens auch viele WK II-Sucher falsch. Auch sie finden archäologische Funde, melden diese aber nicht.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#6
07. September 2010, um 05:07:31 Uhr

Was Walter - so richtig - beschrieben hat

gilt nicht nur für die Suche nach Meteoriten sondern auch für die Suche nach verlorenen Gegenständen, die ja auch nicht genehmigungspflichtig ist.

Man sollte aber wissen, was Bodendenkmäler sind und wie man sich beim Entdecken zu verhalten hat.

masterTHief

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#7
10. September 2010, um 09:52:20 Uhr

Das ist ja alles gut und richtig. Was mich beschäftigt ist nur die Sache, Kann ein Meteoritensucher in jedem Bundesland seinem (harmlosen) Hobby nachgehen ohne ständig unbegründeten Ärger zu befürchen?
Und wie kann verhindert werden das sich ein "Raubgräber" einfach als Meteoritensucher ausgibt?
Einfach ne Hausdurchsuchung nur weil Jemand auf nem Gebiet ohne Bodendenkmal die Sonde Schwenkt und hinterher entscheiden halte ich für falsch.
Aber ihr seht da prallen 2 ganz verschiedene Welten aufeinnander.

Offline
(versteckt)
#8
10. September 2010, um 16:10:26 Uhr

Hallo Harry1984,

frag doch  mal beim "European Fireball Network" bei der DLR
- Link:
 Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.dlr.de/pf/en/desktopdefault.aspx/tabid-623/1043_read-1425/

an, ob die was dagegen haben, daß Du nach Meteoriten suchen möchtest  :Smiley .

Ich denke, mit einer Antwort (auf deren Briefkopf) in der Tasche kannste Dich auf die Äcker begeben   Super .

Wäre doch einen Versuch wert.
Viel Erfolg und gib bitte Antwort, ob und wenn es geklappt hat  Winken.

Gruß

masterTHief

Offline
(versteckt)
#9
10. September 2010, um 18:39:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von Harry1984
Das ist ja alles gut und richtig. Was mich beschäftigt ist nur die Sache, Kann ein Meteoritensucher in jedem Bundesland seinem (harmlosen) Hobby nachgehen ohne ständig unbegründeten Ärger zu befürchen?
Und wie kann verhindert werden das sich ein "Raubgräber" einfach als Meteoritensucher ausgibt?
Einfach ne Hausdurchsuchung nur weil Jemand auf nem Gebiet ohne Bodendenkmal die Sonde Schwenkt und hinterher entscheiden halte ich für falsch.
Aber ihr seht da prallen 2 ganz verschiedene Welten aufeinnander.

Moin,

wie ich schon geschrieben habe, kannst Du das in Hessen nicht, wenn Du nicht vorher beim LfDH Dich und Dein Hobby vorgestellt hast. Ob du eine Hausdurchsuchung aus den genanten Gründen für falsch hältst oder nicht ändert nichts an der in Hessen gängigen Praxis  Smiley

Viele Grüße

Walter

Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor