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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Schonmal schusswaffen gefunden?

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Avatar  Schonmal schusswaffen gefunden?  (Gelesen 1187 mal) 0
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#15
28. Oktober 2011, um 17:17:13 Uhr

Also, wahrscheinlich kommst Du nicht aus Berlin, und Bundesland zu Bundesland wird das anders gehandhabt.

Ich habe auch seit dem ich die Fragen habe, keinen Beamten greifbar in der nähe gehabt.

Wie ist das gesetzlich geregelt mit dem suchen? Speziell auf Stränden und Spielplätzen? Wie greift Ihr da als Beamte durch, und ist es dann eine Strafanzeige oder eine Ordnungswiedrigkeit? In wie weit könnt Ihr als Beamte den "Ermessensspielraum" ausnutzen/benutzen?

Und Sorry, das das jetzt Öffentlich ist und noch dazu im falschen Tread, aber so kann nicht nur ich die Antwort lesen, sondern eventuell noch andere Unwissende!


(Ja, es wird in einigen Foren über die Gesetzeslage diskutiert, aber ich blicke nach fast 3!! Jahren noch nicht durch !!)

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#16
28. Oktober 2011, um 17:46:16 Uhr

Ich komme aus Bayern (dem Sondlerparadies)
Hier darf man überall suchen, nur das Graben auf eingetragenen BD bedarf
der Genehmigung, die aber nicht ausgestellt wird.

Die meisten (sagen wir fast alle) Beamten kennen sich in der Materie nicht aus.

Ich kenne nur wenige Fälle, wo sich die zuständigen Archis an die StA bzw. Polizei
gewandt haben, wenn sie Hinweise auf verbotene Grabungen festgestellt haben.

Zu den Regelungen und dem Durchgreifen der Sicherheitsbehörden in anderen
Bundesländern kann ich Dir keine Auskunft geben.


Sondenmichel

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#17
28. Oktober 2011, um 17:53:52 Uhr

Trotzdem Dankeschön...

Eine Frage, nehmen wir an, die Sicherheitsbeamten die mich sehen, kennen sich nicht damit aus, fragen die dann nach? Oder besser wo fragen die dann nach?

Und ist das Graben ohne Genehmigung dann eine Straftat oder ne Owie?

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(versteckt)Themen Schreiber
#18
28. Oktober 2011, um 18:08:58 Uhr

Wir hatten im internat mal eine razia wegen drogen das makabere an der geschichte war dass kein gramm drogen gefunden w. Die meisten wareneurde aber dafür waffen dass der kofferraum eines omega voll waren jedoch dekorwaffen ( für alle die es nicht wissen: es handelt sich um originale waffen die unbrauchbar gemacht wurden). MG 42 , G3, ... Die waffen wurden natürlich beschlagnahmt meine schulkollegen wurden befragt wo sie diese her hatten bekamen aber keine probleme. Ob diese danach wieder ausgehändigt wurden kann ich nicht sagen aber fakt ist dass bei solchen vergehen dem beschuldigten nichts vorgeworfen werden konnte. Er hatte ein puzzle aus metallteilen das im fertigen zustand zwar aussah wie eine waffe aber so abgeändert wurde dass damit nichts mehr zu machen war. erworben wurden die dinger von einem privaten händler der aber auch nach der razia noch im ort war. Die zugriffe der polizei erfolgten nämlich auch in privaten schülerwohnungen nachdem man im internat waffen fand

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#19
28. Oktober 2011, um 20:14:49 Uhr

solange man die Dekowaffen nicht "führt" können die einem auch nix.
Kaufen kann man an Deko alles, nur nicht führen! Gilt übrigens auch für Luftgewehre, Einhandmesser usw.
Transportieren nur in abgeschlossenen Behältnissen (Köffern, Boxen, Futterale).
Das Witzige daran ist wenn man z.B. ein Luftgewehr in einem Kombi transportiert gilt das als "führen" weil man könnte ja vom inneren des Wagens darauf zugreifen.
Transportiert man es hingegen in einem Wagen mit Stufenheck (also Kofferraum von innen nicht erreichbar) zählt das als "transportieren" und nicht als "führen" !!!
Verrückte Welt! Lächelnd Lächelnd
Schreckschuss Waffen darf man mit kleinem Waffenschein "führen" aber theoretisch auch nicht abfeuern.


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#20
07. November 2011, um 10:38:47 Uhr

OMG!

Wenn man das so liest hier dann bekommt man immer mehr das Gefühl in Deutschland ist sogar ein Furz gesetzlich geregelt. Wie , wo und wie oft darf man einen lassen.  Lächelnd

Diese ganzen Gesetze sind doch für einen Neueinsteiger wie ih es noch bin gar nicht alle zu erfassen, würde ja bedeuten das man vor jedem Sondengang erst mal 3 Wochen
Bücher wälzt und auf Ämtern abhängt nur um nix falsch zu machen. Grummel


Ich für meinen Teil werde meinen ersten Versuch(wenn dann endlich mein Detektor mal kommt) ohne große Vorbereitung starten Reiter . Und sollte mich dabei  Suchen jemand fragen was ich hier mache und ob ich das darf dann  Engel werd ich den hier mimen und hoffen der geht wieder . Ansonsten heißt es  Anbeten und  Irre auf diesen machen.

Genug jetzt von mir erst mal. Ich denke und hoffe das man mit der Zeit genug Erfahrung sammelt um Ärger ausm Weg zu gehn.
Bis dahin viel Erfolg euch allen....


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#21
07. November 2011, um 11:10:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von Karatio
Wenn man das so liest hier dann bekommt man immer mehr das Gefühl in Deutschland ist sogar ein Furz gesetzlich geregelt.

Ist es- leider. Keine Waffen und keine Munition ohne  "es wurde gemeldet..."

Gruß

Zeitzer

« Letzte Änderung: 07. November 2011, um 11:12:55 Uhr von (versteckt) »

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#22
07. November 2011, um 11:33:51 Uhr

Ich hab eine Gefunden 

bei Google da gibt es sehr viele Anzuschauen.  Zwinkernd  Schockiert

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(versteckt)Themen Schreiber
#23
07. November 2011, um 11:48:32 Uhr

Danke rattenfänger für deinen äusserst wertvollen beitrag  Lächelnd

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#24
07. November 2011, um 12:05:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von Axel
solange man die Dekowaffen nicht "führt" können die einem auch nix.
Kaufen kann man an Deko alles, nur nicht führen! Gilt übrigens auch für Luftgewehre, Einhandmesser usw.
Transportieren nur in abgeschlossenen Behältnissen (Köffern, Boxen, Futterale).
Das Witzige daran ist wenn man z.B. ein Luftgewehr in einem Kombi transportiert gilt das als "führen" weil man könnte ja vom inneren des Wagens darauf zugreifen.
Transportiert man es hingegen in einem Wagen mit Stufenheck (also Kofferraum von innen nicht erreichbar) zählt das als "transportieren" und nicht als "führen" !!!
Verrückte Welt! Lächelnd Lächelnd
Schreckschuss Waffen darf man mit kleinem Waffenschein "führen" aber theoretisch auch nicht abfeuern.


Diejenigen die solche Gesetze machen gehören in die Klapse, und zwar in die geschlossene. Damit Sie keinen weiteren Schaden anrichten können. Ärgerlich Zum Glück habe ich sowas noch nicht gefunden, es würde mich in einen Gewissenskonflikt bringen. Aber ein Bajonett habe ich mal gefunden und mit nach Hause genommen. Dabei habe ich mich strafbar gemacht, da ich kein festes Behältniss hatte um es zu transportieren. Gott sei Dank ist das über zwanzig Jahre her, damit ist mein Verbrechen verjährt. Zunge
Viele Grüße
Uwe

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#25
07. November 2011, um 23:15:07 Uhr

Ich das Thema mal etwas moderierend aufgeräumt Belehren ... es ist ein ernsthaftes Thema und sollte deshalb auch entsprechend ernsthaft diskutiert werden ohne persönliche Anfeindungen Weise

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(versteckt)Themen Schreiber
#26
08. November 2011, um 06:39:47 Uhr

dankeschön  Zwinkernd bevor es noch ausartet  Brutal Brutal

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#27
08. November 2011, um 08:01:03 Uhr

ja habe ich Ärgerlich, ich rufe bei jeden Schußwaffen oder Munitionsfund
die Polizei an. Die Entscheiden dann was zu tun ist, und ich habe
dann meine Plicht und Schuldigkeit getan. Ich habe keinen Bock
auf Ärger Nono, dazu suche ich zu gerne mit der Metallsonde.


gruß,                 Copper Zwinkernd

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(versteckt)Themen Schreiber
#28
08. November 2011, um 09:28:50 Uhr

Ist mit sicherheit dass einzig vernünftige!  Liegt ja auch noch ne menge zeug aus vergangenen kriegen im boden

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