[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Sind diese Informationen rechtlich korrekt?

Gehe zu:  
Avatar  Sind diese Informationen rechtlich korrekt?  (Gelesen 1915 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  1 2   Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
29. November 2022, um 11:37:59 Uhr

Hallo,

ich melde mich nach längerer Zeit mal wieder. Ich bin hier oft online, jedoch schreibe ich wenig.
Nun, es liegt daran, dass ich mittlerweile im 3. Jahr auf der Warteliste in Niedersachsen bin.
In Schleswig Holstein gibt es nach wie vor keine Möglichkeit auf überhaupt eine Liste zu kommen und ich ohne NFG dann doch andere Prioritäten setze, wie z.B. angeln.
Und so liegt und liegt mein Makro Simplex+ im Keller und wartet mit mir auf den Anruf aus Hannover.
Letztendlich wollte ich kurz im Netz nachlesen, ob sich rechtlich etwas getan hat in Deutschland und bin auf den Beitrag vom Metalldetektor Shop gestoßen.
Im Januar diesen Jahren wurde der Beitrag erstellt und jetzt wollte ich einfach mal nachfragen, ob das tatsächlich so ist?
Was ich auf keinen Fall möchte, ist jemanden von euch auf den Schlips zu treten oder gar einen Streit anfangen für das gepostete.

Wann braucht man eine Genehmigung?
Die Suche mit dem Metalldetektor ist im Allgemeinen in ganz Deutschland (außer in Schleswig-Holstein) erlaubt. Auf jedem Acker darf man sondeln, wenn er nicht als Bodendenkmal eingetragen ist.

Wenn das denn so wäre, wie geschrieben, dann könnte ich tatsächlich auf den Bauersacker in Niedersachsen, der mir das genehmigen würde, ja bereits hat, ich aber abgelehnt habe, da ich nicht zertifiziert bin.

Achso, der Link nochmal zur Seite wo das steht.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
Wo darf man ohne Genehmigung sondeln?

Ich bitte um Aufklärung.

Viele Grüße,
Ulrich

Offline
(versteckt)
#1
29. November 2022, um 17:35:48 Uhr

Moin,

es ist natürlich nicht so. Eine NFG betrifft öffentliches Recht. Diese Recht kann nur eine Behörde ausüben. Der Landwirt muss Dir, d. h. er kann, wenn er will, wenn Du eine NFG hast die Erlaubnis erteilen auf seinen Grund zu suchen.
Du benötigst also immer eine NFG und die Erlaubnis des Grundstückseigentümer, eine Erlaubnis des Pächters eines Grundstücks ist nichtig

Die Suche nach archäologischen Bodendenkmäler (Funde) ist das eine, das andere ist die Auftragssuche, für die man keine NFG benötigt, außer auf bekannten BD. Der Landwirt kann Dich beauftragen auf seinem Grund Metall zu suchen, das seine Ackerfräse beschädigen könnte.

Aber zurück zur NFG. Das Verfahren in NI ist höchst rechtswidrig, da die Behörde innerhalb von drei Monaten Deinen Antrag bescheiden muss (§42a Verwaltungsverfahrensgesetz). Sie kann die Frist nur einmal verlängern mit hinreichender Begründung. Das VerwVerfG kennt kein Archäologe.

Der Verwaltungsrichter hat es in unserem Prozess gegen das Landesamt für Denkmalpflege dem Justiziar und dem Landesarchäologen nur so um die Ohren geschlagen. Das Urteil ist bekannt unter der Bezeichnung Mythos-Urteil, weil unser Sondengänger Verein Mythos hieß und ich glaube bei DIGS ist es online gestellt.

Setze Dich mal mit einem RA für Verwaltungsrecht in Verbindung z. B. Peter Hofmann in Schweinfurt oder Menzendorffer in Frankfurt, das sind beides Spezialisten für Archäologie und Sondengänger.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 29. November 2022, um 17:37:31 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#2
30. November 2022, um 08:18:16 Uhr

Das Urteil ist übrigens hier abrufbar:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.digs-online.de/dokumente/vwgurteil.pdf


Grüße, Lars

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#3
30. November 2022, um 15:11:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
...
Du benötigst also immer eine NFG und die Erlaubnis des Grundstückseigentümer, eine Erlaubnis des Pächters eines Grundstücks ist nichtig

Die Suche nach archäologischen Bodendenkmäler (Funde) ist das eine, das andere ist die Auftragssuche, für die man keine NFG benötigt, außer auf bekannten BD. Der Landwirt kann Dich beauftragen auf seinem Grund Metall zu suchen, das seine Ackerfräse beschädigen könnte.

Aber zurück zur NFG. Das Verfahren in NI ist höchst rechtswidrig, da die Behörde innerhalb von drei Monaten Deinen Antrag bescheiden muss (§42a Verwaltungsverfahrensgesetz). Sie kann die Frist nur einmal verlängern mit hinreichender Begründung. Das VerwVerfG kennt kein Archäologe.

Der Verwaltungsrichter hat es in unserem Prozess gegen das Landesamt für Denkmalpflege dem Justiziar und dem Landesarchäologen nur so um die Ohren geschlagen. Das Urteil ist bekannt unter der Bezeichnung Mythos-Urteil, weil unser Sondengänger Verein Mythos hieß und ich glaube bei DIGS ist es online gestellt.

Setze Dich mal mit einem RA für Verwaltungsrecht in Verbindung z. B. Peter Hofmann in Schweinfurt oder Menzendorffer in Frankfurt, das sind beides Spezialisten für Archäologie und Sondengänger.

Viele Grüße

Walter


Vielen Dank Walter und Larsomat . Das ist ja sehr interessant mal einen Erfolg, ja so ein Urteil lesen zu dürfen.
Letztendlich 100% gewonnen. Wenn ich das so durchlese, dann geht es ja um eine weitere bzw. um eine Wiederaufnahme einer erloschenen NFG.

Ich habe ja bis heute noch nicht einmal eine und stehe, wie oben geschrieben erst auf der Liste.
Walter aber sage mal, ich kann doch keine NFG erzwingen, wenn überhaupt keine Zertifizierungskurse angeboten werden. Da wird der Anwalt auch nicht viel machen können.

Ach ja, auf die Idee wäre ich ja nie gekommen.
Der Eigentümer sagt mir, ich soll mit meinem Detektor nach Metall auf seinem Acker suchen, um Metalle, die die Fräse kaputt machen können zu entfernen. Habe ich richtig verstanden, dass das dann ohne NFG möglich ist?

Na das wärs ja.

Viele Grüße,
Ulrich

Offline
(versteckt)
#4
01. Dezember 2022, um 10:10:05 Uhr

Hallo Ulrich,
schwer zu sagen, da wir hier auch keine Rechtsberatung geben können. Ich gehe davon aus, dass eine konkrete Auftragssuche immer möglich ist. Ob man jedoch mit dem schwammigen Argument "Metall aus dem Acker holen" durchkommt, wage ich zumindest anzuzweifeln.
Ich würde mal abwägen, in welcher Gegend sich das Ganze abspielt. Laufen da viele Passanten rum? Gibt es übereifrige, evtl. geltungssüchtige Heimatforscher in der Gegend? Die könnten einem mitunter das Leben schwer machen.
Ich habe aber bisher nur positive (oder waren es eher mitleidige?) Reaktionen bekommen, wenn mir Spaziergänger am Feldrand begegnen. Keiner fragt nach einer Genehmigung. Außerhalb des Archäologiekosmos interessiert das anscheinend auch niemanden.

Ich würde immer neben dem Landwirt auch die Jäger mit ins Boot holen. Dann weiß man auch, zu welchen Zeiten man besser nicht auf's Feld geht. Wenn man mit den Leuten redet, eröffnen sich manchmal ganz neue Möglichkeiten. Und man hat die Leute auf seiner Seite.
Natürlich kann man da keine Garantie auf Erfolg geben, aber ich würde mal einen Versuch starten.
Die Denkmalämter können nun mal nicht erwarten, dass man sich jahrelang vertrösten lässt. Schließlich wollen die teuren Sonden an die frische Luft. Zwinkernd

Viel Erfolg wünscht

Lars

Offline
(versteckt)
#5
01. Dezember 2022, um 12:41:18 Uhr

Ganz ehrlich: Ich würde dieses Risiko in Niedersachsen nicht eingehen. Gab es da nicht schon einmal einen Fall von einem Sondengänger, welcher ohne Genehmigung, aber mit Erlaubnis des Landwirts suchte, genau so argumentierte ("Auftragssuche") und anschließend eine Hausdurchsuchung und heftige Strafe erhielt?

Ich würde dir raten den Weg weiterzugehen, den du bereits eingeschlagen hast, oder eben zu klagen.

« Letzte Änderung: 01. Dezember 2022, um 12:45:34 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#6
01. Dezember 2022, um 12:58:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von baldur
Ganz ehrlich: Ich würde dieses Risiko in Niedersachsen nicht eingehen. Gab es da nicht schon einmal einen Fall von einem Sondengänger, welcher ohne Genehmigung, aber mit Erlaubnis des Landwirts suchte, genau so argumentierte ("Auftragssuche") und anschließend eine Hausdurchsuchung und heftige Strafe erhielt?

Ich würde dir raten den Weg weiterzugehen, den du bereits eingeschlagen hast, oder eben zu klagen.

Das stimmt. Ich habe mir das nochmal durch den Kopf gehen lassen.
Mit Sicherheit werde ich ohne NFG nicht losgehen. Das ist es mir einfach nicht wert.

Vielen Dank für Eure Antworten,
Ulrich

Offline
(versteckt)
#7
01. Dezember 2022, um 13:59:08 Uhr

Hi.

Genau das ist die richtige Einstellung dazu. 
Geh den Genehmigungsweg, dass eröffnet dir da viele Möglichkeiten. 
Zwar handelt es sich beim genehmigungslosen sondel mit Ausnahme von Schleswig-Holstein um eine Ordnungswidrigkeit,  aber was da oft nicht erwähnt wird ist,  dass es sich bei der Mitnahme von Funden um Fundunterschlagung handelt.  Und das ist eine Straftat. 

Gruß CR

Offline
(versteckt)
#8
01. Dezember 2022, um 14:12:02 Uhr

In NRW ist es seit dem neuen Denkmalschutzgesetz genauso Genehmigungspflichtig wie in Schleswig.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen

Offline
(versteckt)
#9
01. Dezember 2022, um 14:13:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Du benötigst also immer eine NFG und die Erlaubnis des Grundstückseigentümer, eine Erlaubnis des Pächters eines Grundstücks ist nichtig


Der Meinung war ich bis vor kurzem auch, aber wir hatten vor Zeit mal eine Diskussion deswegen
die Archäologen behaupten, in dieser Angelegenheit gehe  Pacht vor Eigentum.

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#10
01. Dezember 2022, um 14:14:39 Uhr

Danke Carolus Rex.


Aber jetzt noch was anderes.
Ohje Leute,


ich glaube, ich falle vom Glauben ab.
Ich habe gestern die Frau Vietor, von der Präsidialstelle beim NLD angeschrieben um einfach zu erfahren, ob im nächsten Jahr eine Zertifizierungskus stattfinden wird.
--
Sehr geehrte Frau Viétor,

ich heiße Ulrich und bin mittlerweile im 3. Jahr(seit September2020) auf der Warteliste.
Ich mache es kurz und wollte mich erkundigen, ob eine Aussicht besteht, dass der Zertifizierungskurs im nächsten Jahr stattfindet.
Das war es auch schon.

Viele Grüße aus Hamburg,
Ulrich
---

Vorhin habe ich folgende Antwort bekommen...Nicht von Frau Vietor, sondern von Frau Bohn
---
Sehr geehrter Ulrich,
 
ich kann Sie leider in keiner unserer Listen finden, was wahrscheinlich bedeutet dass Ihre Anmeldung bedauerlicherweise untergegangen ist.
In diesem Fall bitte ich Sie, sich bei Ihrem Ansprechpartner der unteren Denkmalschutzbehörde, bei welchem Sie auch das Erstgespräch hatten, zu melden. Die Anmeldung wird dann erneut an uns übermittelt. Die nächsten Kurse wären der 03.03.2023 und der 03.06.2023.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Julia Bohn
---
Ich habe Herrn Dr. Brandt angeschrieben, denn die Anmelde Mail habe ich leider nicht mehr.
Ich hoffe, dass er mir das bestätigt. Das sollte er zumindest, denn ich bin ja wie bereits geschrieben im 3. Jahr auf der Warteliste.
Ich hoffe zudem, dass wenn das bestätigt ist, ich dann nicht noch weitere 2 Jahre oder länger auf den Zertifizierungskurs warten muss. Dann werde ich damit erst gar nicht anfangen wollen.
Wie konnte ich damals diese Mail an Herr Haßmann löschen. Ich kann mir gar nicht daran erinnern, dass ich die gelöscht habe. Oh wie ätzend. Verdammt.


Ulrich

« Letzte Änderung: 01. Dezember 2022, um 14:21:46 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#11
01. Dezember 2022, um 14:26:48 Uhr

Hi.

Super, läuft doch.
Besser so als mit der Keule auf den Tisch zu hauen. 

Gr

Hinzugefügt 01. Dezember 2022, um 14:26:52 Uhr:

Gruß CR

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#12
01. Dezember 2022, um 14:37:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Carolus
Hi.

Super, läuft doch.
Besser so als mit der Keule auf den Tisch zu hauen. 

Gr

Geschrieben von Zitat von Carolus
Hinzugefügt 01. Dezember 2022, um 14:26:52 Uhr:

Gruß CR


Ich finde, dass das nicht läuft. Das man mich nicht auf der Liste hat, obwohl ich im Sptemper 22 angemeldet wurde ist schon sehr sehr schade. Ich finde das nicht gut. Wenn ich aber ohne nochmal so lange zu warten den Zertifizierungs machen kann nächses Jahr, dann bin ich zufrieden

Offline
(versteckt)
#13
01. Dezember 2022, um 16:47:50 Uhr

Hi.

Ich meinte, dass es jetzt läuft. 

Das da vorher was schief gelaufen ist ist natürlich ärgerlich und würde mich auch ärgern. Aber sowas kann passieren.

Gruß CR

Offline
(versteckt)
#14
02. Dezember 2022, um 10:04:18 Uhr

Für den Dr. Jochen Brandt hab ich auch paar Jahre gesucht. Bist auch in seiner Gruppe von ehrenamtlichen die sich einmal im Monat treffen, „Aktive Archäologie“ hieß die glaube ich.?

Seiten:  1 2
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor