Also das ökumenische Heiligenlexikon kennt drei Heilige als Patron/innen der Schatzgräber:
Der heilige Christopherus, die heilige Corona (Stephana) und die heilige Helena...wobei die letzt genannte Patronin von Trier, Frankfurt, Pesaro und Ascoli Piceno; der Färber, Nadler, Schatzgräber; der Bergwerke; gegen Blitz- und Feuersgefahr; zur Entdeckung von Diebstählen, zur Auffindung verlorener Sachen ist. Außerdem gibt es römische Münzen mit ihrem Abbild....meine Favoritin auf den Titel.
Die Vorstufe zur Heiligsprechung ist die Seligsprechung eines „Dieners Gottes“ (lat. servus dei). Der Verlauf eines Verfahrens ist bei der Selig- und Heiligsprechung weitgehend gleich.
Ausgangspunkt einer Heiligsprechung ist der Antrag einer Diözese oder Ordensgemeinschaft. Der Actor (lat. für den Antragsteller) holt beim Apostolischen Stuhl eine Unbedenklichkeitserklärung (lat. nihil obstat) ein. Steht der Aufnahme eines Verfahren nichts entgegen, beauftragt der Actor einen Postulator (lat. für „Forderer“), der biographische Informationen, Schriften der Person sowie schriftliche und mündliche Zeugnisse von Zeitgenossen sammelt. Das Resultat (lat. Transumptum) wird seit 1969 bei der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse eingereicht. Diese prüft die Unterlagen und stellt fest, ob die Person bedeutend genug für eine Heiligsprechung ist. Falls es sich um eine historisch bedeutsame Person handelt, werden zusätzlich Historiker konsultiert. Falls die Person kein Märtyrer war, muss zusätzlich ein Wunder vorliegen, meist ein Heilungswunder, welches von Medizinern geprüft wird und für unerklärlich befunden wird.
In einer letzten Instanz muss zusätzlich ein Promotor Justitiae (Förderer der Gerechtigkeit; vor 1983: Advocatus diaboli also Anwalt des Teufels) die zusammengetragenen Belege und Argumente für die Heiligsprechung anfechten bzw. eigene Argumente gegen die Kanonisation einbringen. Die Fürsprecher (früher: Advocatus Dei) müssen ihn widerlegen. Wenn mindestens zwei Drittel der versammelten Theologen für die Heiligsprechung stimmen, liegt die letzte Entscheidung beim Papst. Sind alle Bedingungen erfüllt, steht der Heiligsprechung, dem Kanonisationsakt, durch den Papst im Rahmen einer liturgischen Feier nichts mehr im Wege. Wichtigster offizieller Schritt hierbei ist der Eintrag in das Martyrologium, das „Verzeichnis der Heiligen“. Dieses Verzeichnis wird seit Jahrhunderten weitergeführt und listet alle offiziell Heiliggesprochenen auf. Hierbei spielt es keine Rolle, wie der Kanonisationsakt durchgeführt wurde. Entscheidend ist die Auflistung im Martyrologium. Der Heiligsprechung geht in der Regel die Seligsprechung voraus. Seit Benedikt XVI. wird die Seligsprechung wieder, wie vor 1975 üblich, durch den Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse durchgeführt. Die Heiligsprechung obliegt jedoch auch weiterhin allein dem Papst.
Ablaufdiagrammm
Alles klar?....
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