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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Vom Unglück einen Schatz zu finden

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Avatar  Vom Unglück einen Schatz zu finden  (Gelesen 2555 mal) 0
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(versteckt)
#15
27. April 2011, um 14:40:53 Uhr

Hallo Walter
Kann mich nur deiner Meinung anschließen...
Mfg
                       Milvus75

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#16
27. April 2011, um 15:59:42 Uhr

Walter hat recht!  Applaus

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#17
27. April 2011, um 16:45:04 Uhr

Ich glaube " Schatzfund " wird hier zu einseitig gesehen. Ein Schatz muss sich nicht unbedingt im Boden befinden, sondern er kann sich genausogut in beweglichen Sachen, wie Schränken, Bettknaufen von alten Betten, Metallröhren von alten Kochherden, alten  Kassetten mit doppelten Boden, Sekretären mit Geheimfächern selbst in ausgehöhlten Spazierstöcken usw. befinden. Ein sehr beliebtes Versteck waren die alten Kamine, die unterhalb des unteren Türchens noch einen Hohlraum hatten, der mit einer Platte abgedeckt war. Bin einmal bei einem Abrißhaus zu spät gekommen und dann hat sich jemand zufällig verplappert und als ich nachfragte dann sofort wieder dementiert. Dem menschlichen Einfallsreichtum waren und sind hier keine Grenzen gesetzt. Auch  dieser Art von Schatzfunden fallen genauso unter das " Schatzregal " wenn der urspüngliche Besitzer nicht mehr ausfindbar zu machen ist, man soll sich nicht täuschen lassen.
Derfla  Winken

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(versteckt)Themen Schreiber
#18
27. April 2011, um 18:52:04 Uhr

Moin,

diese Arten von Schatzfunden werden vom Schatzregal nicht erfasst, weil es sich dabei nicht um archäologische Bodenfunde handelt.

Viele Grüße

Walter

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#19
27. April 2011, um 19:31:32 Uhr

Hallo,

so wie das Schatzregal gesetzlich ausgestaltet ist, animiert es zur Fundunterschlagung und ist deshalb schlecht für die Archäologie. Ich möchte nicht wissen wieviele, auch aus archäologischer Sicht, wertvolle Funde der Wissenschaft entgehen. Aber mit Vernunft und Augenmass sind unsere Politiker nun mal nicht gesegnet.

Viele Grüße
Uwe

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#20
27. April 2011, um 21:41:13 Uhr

Moin,

ich habe munkeln gehört, dass auch in Niedersachsen an einem Schatzregal gemurkst wird. ich kann mich da nur eurer Meinung anschließen, daß die Tür damit entgültig zugeschlagen wird, und auch der letzte halbwegs ehrliche Finder keine Möglichkeit hat ohne Aussicht auf Behalten seines Fundes oder sogar Ärger mit Behörden seine Funde melden kann.
Keiner hört mit dem Suchen auf, es lebe der Untergrund! Viele Funde die vorher vielleicht gemeldet wurden verschwinden dann  mit entgültiger Sicherheit unregistriert für die Archäologie direkt in den Speicher oder Vitrine ohne irgendeinen Fundortbezug, welcher für die Archäologie eigentlich doch so wichtig wäre.

Klarer Fall von Eigentor..... Applaus

Willst Du Käse von den Behörden schicke Milch auf den Dienstweg Dagegen

Gruss Bigfoot



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#21
28. April 2011, um 07:05:11 Uhr

Und wenn man dann die ganzen Argumentationen verfolgt, dann wird einem unweigerlich eines auffallen:

Sandkastenrechthaberei und Neid seitens der Archis  Fechten

Anstatt Anerkennung für Hobbyisten und ein harmonisches Miteinander werde Zankereien um Sandschaufel und Eimerchen angezettelt.

Solange der Fachegoismus von Fachdeppen, ohne richtiges Rückgrad, dominant bleibt, so lange geht da nix vorwärts.

Das Unglück eines "Schatzfundes" und seine Tragweite werden dann unsere Enkel noch diskutieren........... und das nicht mit der Staatsmacht........


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#22
28. April 2011, um 08:59:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

diese Arten von Schatzfunden werden vom Schatzregal nicht erfasst, weil es sich dabei nicht um archäologische Bodenfunde handelt.

Viele Grüße

Walter

Hallo Walter,

bist Du dir da sicher?

Ich denke in den meisten Ländern mit SR, erfasst das SR mehr als nur Bodenfunde.

"BW
§ 23
Schatzregal
Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos sind oder
die so lange verborgen waren,.....
oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben.

Berlin - nur Bodendenkmale

Brandenburg
§ 12
Schatzregal
(1) Bewegliche Denkmale und bewegliche Bodendenkmale, die herrenlos sind oder
die so lange verborgen waren,.....
oder wenn sie für die wissenschaftliche Forschung von Wert sind.

Bremen
§ 19 Schatzregal

(1) Bewegliche Kulturdenkmäler, die herrenlos sind oder
die so lange verborgen waren,......
 oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben."

Schon in den paar Beispielen lese ich das so heraus oder ich unterliege
einer Fehlinterprätation .

Gruß Charlie



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(versteckt)Themen Schreiber
#23
28. April 2011, um 09:30:02 Uhr

Moin,

der Bericht ist jetzt online und offen

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc~E09281500DC7F4BC48EF0164FDC031E8C~ATpl~Ecommon~Scontent~Afor~Eprint.html


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(versteckt)
#24
28. April 2011, um 21:12:30 Uhr

Wenn im Denkmalschutzgesetz nicht ausdrücklich ausschließlich Bodendenkmäler mit der Schatzeignung genannt sind, sind auch andere Schätze vom Schatzregal betroffen.
Der jeweilige Gestzeswortlaut ist maßgeblich.

masterTHief

« Letzte Änderung: 28. April 2011, um 21:14:24 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#25
29. April 2011, um 05:52:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Hallo Walter,

bist Du dir da sicher?

Ich denke in den meisten Ländern mit SR, erfasst das SR mehr als nur Bodenfunde.

"BW
§ 23
Schatzregal
Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos sind oder
die so lange verborgen waren,.....
oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben.

Berlin - nur Bodendenkmale

Brandenburg
§ 12
Schatzregal
(1) Bewegliche Denkmale und bewegliche Bodendenkmale, die herrenlos sind oder
die so lange verborgen waren,.....
oder wenn sie für die wissenschaftliche Forschung von Wert sind.

Bremen
§ 19 Schatzregal

(1) Bewegliche Kulturdenkmäler, die herrenlos sind oder
die so lange verborgen waren,......
 oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben."

Schon in den paar Beispielen lese ich das so heraus oder ich unterliege
einer Fehlinterprätation .

Gruß Charlie



Moin,

sorry, hatte mich falsch ausgedrückt, meine Äußerung sollte sich nur auf den Entwurf des hessischen SR beziehen.

Viele Grüße

Walter

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#26
29. April 2011, um 05:56:25 Uhr

Ich kenne jemanden, dem sind bei einer Wohnungsräumung angeblich aus einem Schubkasten 10 Golden Eagle vor die Füße gefallen..............

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#27
29. April 2011, um 06:21:25 Uhr

wenn ich einen Schatz finden würde. Gibt es für mich erst einmal
einen Weg und das ist ein Anwalt der sich mit der Materie auskennt.
Und dann sehen wir weiter. Ich möchte meinen Schatz ja der Öffendlich-
keit Zugänglich machen. Aber ich habe keinen Bock auf Stress. Da
bezahle ich lieber zu Not ein paar Tausend Euro an den Anwalt.


Gruß,        Copper

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#28
06. Juni 2011, um 21:40:45 Uhr

An der ganzen Misere sind soch sowieso die Archäologen schuld. Das meiste, was noch im Boden so rumliegt, vergammelt einfach. Und da können die Raubgräber noch so viel graben, das ist nur eine promille, was sie zerstören. Dazu immer das passende russische Sprichwort: "Wie ein Hund auf dem Heuhaufen", frisst den Stroh selber nicht und lässt andere nicht davon vressen! Und dass es eine einheitliche Regelung gibt, dass könnt ihr eigentlich vergessen!!! Selbst wenn jetzt alles erlaubt wäre aus den BD's vielleicht, dann habe die Archis eh nicht die Zeit und nicht die Mittel das alles zu verarbeiten und dewegen wird sich an der Situation nichts ändern, lieber lassen die das doch alles vergammeln.... Nono

Und was bringt eigentlich das Horten von Gegenständen in den Kellerräumen der Museen. Wer weiß überhaupt, was dort ist oder war. Vieles ist sicherlich von den Mitarbeitern selbst schon unter den Nagel gerissen worden. Dann kommt vielleicht noch der Kriegt und wird vieles in den Wind zerstreuen.
Und dass die undankbaren Verwandten die Sachen einfach verscherbeln halte ich für ein Gerücht. Die Deutschen haben so viel Zeug, dass sie mal von jemandem geerbt haben, sicherlich mehr als in den Museen. Für mich ist das Museeum kein Allheilmittel

Ich bin selber zwar kein Sucher aber interessiere mich dafür. Jedoch ohne eine einheitliche Regelung ist das alle quark!

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